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Aus Unachtsamkeit Fußgängerin auf Schutzweg gerammt
STEYR. Aus Unachtsamkeit hat ein 34-jähriger Pkw-Lenker Montagmorgen eine 17-Jährige in Steyr ungebremst gerammt, als sie die Straße überqueren wollte.
Der Mann aus Perg war um kurz nach 6 Uhr früh auf der Karl-Punzer-Straße stadteinwärts unterwegs. Als die 17-Jährige auf einem Zebrastreifen die Fahrbahn überqueren wollte, übersah er die junge Frau und rammte sie ungebremst.
Die 17-Jährige wurde zu Boden geschleudert und musste vom Notarzt erstversorgt werden. Sie wurde anschließend vom Roten Kreuz ins Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr gebracht. Der Lenker blieb unverletzt.
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Immer wieder beobachte ich Jugendliche, die nur aufs Handy schauend, den Schutzweg betreten, ohne sich der Gefahr bewusst zu sein, daß auch Autofahrer nur Menschen sind, die auch unaufmerksam sein können.
Nur wenn das Gesetz in die Richtung abgeändert wird, daß Personen, die ohne zu schauen einen Schutzweg betreten, eine Mitschuld bekommen, werden nicht jedes Jahr weiterhin viele Menschen ums Leben kommen , da sie sich im Recht wähnen.
Menschen, die mit einer solchen Einstellung Auto fahren wie Sie, muss die Lenkberechtigung entzogen werden.
Gerade Auswärtige fahren auf der Punzerstraße viel zu schnell . Es ist für 50 km/h viel zu unübersichtlich. Wenn du als Einheimischer darauf hinweist, wirst du meistens blöd angeschrien. Hier muss endlich öfters kontrolliert werden. Auswärtige bleiben meistens bei den Schutzwegen(4 auf einer Strecke von 1 km) nicht stehen.
Woher wissen das die Oön, dass es aus Unachtsamkeit passiert ist?
Unachtsamkeit beim Fahrer, aber Fahrlässigkeit beim Fußgeher.
Ist es fahrlässig, einen Schutzweg zu benutzen?
Zur eigenen Sicherheit auch mal links und rechts schauen statt einfach blind Drüberrennen ist nicht verboten.
ÖAMTC:
Daher darf sich der Fahrzeuglenker dem Fußgängerübergang nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er rechtzeitig stehen bleiben kann.
Noch Fragen?
und wenn er den Fußgeher nicht sieht, sollte der Fußgeher nicht auf der Fahrbahn sein. Vertrauensgrundsatz.
"Unachtsamkeit" auf "Schutzwegen"!Unglaublich!