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Das ändert sich mit dem neuen Hundehaltegesetz

11. Jänner 2024, 00:04 Uhr
Das ändert sich mit dem neuen Hundehaltegesetz
Für Amstaffs soll Leinen- und Maulkorbpflicht gelten. (cbx)

LINZ/NAARN. Mehr als drei Monate sind seit der tödlichen Attacke auf eine 60-jährige Joggerin durch zumindest einen American Staffordshire Terrier in der Mühlviertler Gemeinde Naarn im Machlande vergangen. Die Tragödie beschäftigt seitdem auch die Landespolitik. Beim Hundehaltegesetz stehen die Zeichen jetzt auf Veränderung: In einer gestrigen zweiten Unterausschusssitzung zur Gesetzesevaluierung, bei der auch der Entwurf von Landesrat Michael Lindner (SPÖ) auf der Tagesordnung stand, einigten sich alle Landesparteien auf eine Novellierung. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Zusätzliche Haltungskriterien: Künftig wird zwischen großen und kleinen Hunden unterschieden. Halter von "großen" Hunden ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm müssen künftig einen Alltagstauglichkeitstest absolvieren. Dabei müssen gemeinsam mit dem Hund eventuell stressige Alltagssituationen (vorbeifahrende Radfahrer, Menschenmengen) unter Aufsicht eines Ausbildners bewältigt werden. Zusätzlich soll es auch verboten werden, mit mehr als zwei großen Hunden gleichzeitig spazieren zu gehen.

Mehr Handhabe für Gemeinden: Kommunen sollen in Zukunft über einen Maßnahmenkatalog verfügen, der von der behördlichen Anordnung betreffend einzelner Hunde bis hin zur Untersagung der Hundehaltung durch einzelne Personen reicht. Letzteres ermöglicht auch die Abnahme des Tiers.

Erweiterte Einstufungsmöglichkeiten: Die Kriterien, ab wann ein Hund als "auffällig" eingestuft werden kann, sollen erweitert werden. So soll künftig auch aggressives Verhalten, wie bellend gegen den Zaun zu springen, als auffällig gelten. Haltern soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, mit mehr als einem auffälligen Hund spazieren zu gehen.

Besserer Austausch: Bürgermeister sollen Zugang zu den Daten des oberösterreichischen Hundehaltegesetzes bekommen, wo Verhaltensauffälligkeiten künftig vermerkt werden sollen. Damit erhält jede Kommune Auskunft, ob ein als auffällig eingestufter Hund in die Gemeinde zieht.

Sechs Rassen im Fokus: Für die Haltung von Bullterriern, American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern, Dogo Argentino, Pitbull und Tosa Inu sollen spezielle Regeln gelten. Neben der oben erwähnten Alltagstauglichkeitsüberprüfung soll für jedes Tier ab dem 13. Lebensmonat eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum gelten. Auf Basis einer verhaltensmedizinischen Evaluierung sowie einer Zusatzausbildung kann eine Aufhebung der Maulkorbpflicht jedoch beantragt werden.

Freude über "inhaltliche Einigung"

Eine Gruppe von Experten hatte in den vergangenen Monaten im Auftrag Lindners neue Vorgaben erarbeitet. Bis zum Frühjahr soll über den Inhalt der Novelle ein Fachentwurf erstellt werden, der anschließend der Landesregierung und dem Landtag vorgelegt werden soll. Ein endgültiger Beschluss ist bis zum Sommer zu erwarten. Lindner freute sich, dass man sich auf den vorgelegten Entwurf "inhaltlich einigen" konnte. Auch VP-Klubobmann Christian Dörfel begrüßte die Einigung. Sollte die Änderung nicht bis zum Sommer verabschiedet werden, wolle die ÖVP zumindest, dass die Verschärfungen bei den sechs namentlich genannten Hunderassen vorgezogen werden.

Von einem "erprobenswerten Kompromiss" sprach FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr. Vor allem die in der Verordnung genannte Kombination aus Größe und Gewicht begrüße er. Auch die Neos befürworten die geplante Gesetzesverschärfung, verwiesen in einer Aussendung jedoch auf die fehlenden einheitlichen Regelungen auf Bundesebene. Der Entwurf weise daher "schmerzhafte Lücken" auf, sagte die stellvertretende Klubobfrau Julia Bammer.

Hunde aus Naarn wurden getrennt

Auch im Fall der Hunde von Naarn wurde gestern Neues bekannt: Auf OÖN-Nachfrage bestätigte Florian Roitner von der Staatsanwaltschaft Linz, dass die beiden anderen Hunde, die beim Angriff auf die 60-jährige Frau im Oktober beteiligt waren, mittlerweile getrennt wurden. "Einer der Hunde befindet sich bei einer Privatperson in Niederösterreich, der andere in einem Tierheim in Oberösterreich". Zuletzt hatte es noch geheißen, dass beiden Tieren über eine niederösterreichische Züchterin eine private Unterbringung ermöglicht wurde. (fep)

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1  Kommentar
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Fettfrei (1.848 Kommentare)
am 11.01.2024 11:27

Wieder einmal typisch für Österreich mit diesen Landesgesetzen, so etwas sollte sehr wohl Bundesweit einheitlich geregelt werden. In Friedburg wird dann künftig dem Staff ein Beißkorb verpasst und in Straßwalchen geht man dann ohne mit dem vierbeinigen Freund spazieren? So etwas ist absolut kontraproduktiv und zeigt wieder einmal die Schwächen des Förderalismus.

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