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DNA-Spuren dreier Hunde hafteten an getöteter Frau

10. Jänner 2024, 00:04 Uhr
DNA-Spuren dreier Hunde hafteten an getöteter Frau
Kerzen und Blumen auf jenem Feldweg in Naarn, wo es zu der entsetzlichen Bissattacke kam. Bild: TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAY

NAARN/LINZ. Der grauenhafte Tod einer im Oktober des Vorjahres von Hunden attackierten Joggerin (60) in Naarn (Bezirk Perg) beschäftigt weiterhin die Justiz. Wie berichtet ermittelt die Staatsanwaltschaft Linz wegen grob fahrlässiger Tötung gegen die Besitzerin des American-Staffordshire-Terriers "Elmo", der über die 60-Jährige hergefallen sein soll.

Die Halterin (36) hatte beim Spazierengehen in der Nähe ihres Anwesens auch noch zwei weitere Hunde, ebenso "Amstaffs", dabei. Bisher war unklar, ob auch die anderen Hunde zugebissen hatten oder ob "Elmo" der alleinige "Täter" war. Wie berichtet, wies die Leiche schwerste Bisswunden auf.

Nun liegt das zu dieser Frage in Auftrag gegebene DNA-Gutachten vor, teilt Staatsanwalt Florian Roitner auf Anfrage der OÖN mit. Das Ergebnis: Molekulargenetische Spuren aller drei Hunde hafteten am Körper der Toten. Dass alle drei auch zubissen, sei damit aber noch geklärt, sagt der Staatsanwalt. Denn Spuren wie Speichel oder Tierhaare seien auch ohne Bisse übertragbar. Wie viele der Terrier dem Opfer tatsächlich Verletzungen zufügten, soll von der Gerichtsmedizin beantwortet werden. Die Forensiker versuchen, mithilfe der vorliegenden Fakten und der Verletzungsbilder den genauen Tathergang zu rekonstruieren. Das Gutachten dazu sei noch nicht eingelangt, sagt Roitner. Dass es noch im Frühjahr zur Erhebung einer Anklage komme, sei aber realistisch.

Dem Vernehmen nach wurde sogar die Mischspur eines vierten Hundes durch das Labor detektiert. Es könnte sich um DNA eines jener sieben Welpen handeln, die die Züchterin damals zusätzlich zu den vier erwachsenen Tieren besaß. Diese ominöse Spur könnte sich indirekt von Tier zu Tier auf die Leiche übertragen haben.

"Unfall war nicht vorhersehbar"

In der Vorwoche wurde die Beschuldigte ein weiteres Mal von der Staatsanwaltschaft einvernommen. Die Verdächtige habe im Wesentlichen auf ihre bisherigen Angaben verwiesen, sagt der Sprecher der Anklagebehörde. Wie berichtet, behauptet sie, beim "Ausscheren" der Hunde selbst gestürzt zu sein und dabei kurz das Bewusstsein verloren zu haben. Sie sei schon etliche Male mit drei Hunden in der gewohnten Umgebung Gassi gegangen, der Unfall sei für sie "nicht vorhersehbar" gewesen.

Rassen-Liste in Diskussion

Folge des Vorfalles ist die Novellierung des oö. Hundehaltegesetzes. Heute findet dazu im Landtag wieder eine Unterausschusssitzung statt. Diskutiert wird, ob es für sechs bestimmte Rassen ab einem Alter von 13 Monaten eine unbedingte Leinen- und Maulkorbpflicht geben soll, innerhalb wie außerhalb von Ortsgebieten: Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull und Tosa Inu. Bisher war geplant, anhand des Gewichts und der Widerristhöhe der Tiere zwischen großen und kleinen Hunden zu unterscheiden. An das Halten "großer" Hunde sollen künftig strengere Bedingungen geknüpft werden, etwa das Absolvieren einer Alltagstauglichkeitsprüfung. (staro)

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