Gartenparty in Linz: Beschwerde gegen Polizei-Einsatz abgelehnt
LINZ. Ausübung behördlicher Befehls-und Zwangsgewalt durch die Polizei? Das Landesverwaltungsgericht erteilte der Beschwerde von Florian Ortner, Ehrenpräsident des Linzer Gartenvereins, eine Absage.
Der April macht, was er will. Eine Bauernegel, die ein Linzer Gartenverein im Vorjahr auf sich selbst ummünzte. 90 Personen, darunter 20 Kinder, waren damals entgegen der Covid-19-Bestimmungen in einem Gemeinschaftsgarten in Linz-Plesching zusammengekommen. In einem 80 Quadratmeter großen Zelt wurde getrunken, gegessen und am Ende auch gefeiert. Die Polizei beendete das Treiben nach mehreren anonymen Anzeigen. Der Einsatz wurde vom Gartenverein live ins Internet übertragen.
Neue Woche, neues Fest: Nur sieben Tage später wiederholte sich das gesamte Prozedere. Nur diesmal wurde den Beamten der Zugang zum Garten verwehrt. Sie mussten das Gitter öffnen, um Identitätsfeststellungen durchzuführen.
Gegen diesen Einsatz legte Florian Ortner, Ehrenpräsident des Gartenvereins und ehemaliger Organisator der Linzer Corona-Demonstrationen, Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Er sei ein Obmann, der eine Vereinsversammlung abgehalten habe. Vereinsinterne Selbsthilfegruppen hätten Gartenarbeiten als psychosoziale Therapie durchgeführt.
Obmann erschien nicht zur Verhandlung
Während der Arbeit der Selbsthilfegruppen sei das Grundstück "plötzlich von der Polizei gewaltsam gestürmt und besetzt" worden. Die Versammlungsfreiheit sei ein Grundrecht und außerdem würde es sich bei den Zusammenkünften von "medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen" um eine Ausnahmebestimmung handeln.
Das Landesverwaltungsgericht leitete ein umfangreiches Ermittlungsverfahren ein. Zur öffentlichen Verhandlung erschien Beschwerdeführer Florian Ortner allerdings nicht.
Die Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht als unbegründet ab. Die Öffnung des Gartentores durch die Polizei sei nicht gewaltsam erfolgt, war wegen der damals geltenden Covid-19-Bestimmungen auch gerechtfertigt und verhältnismäßig. Entgegen den Behauptungen des Vereinsobmannes wurde die Auflösung der Zusammenkunft von der Polizei nicht angeordnet. Die Sitzung einer "Selbsthilfegruppe" im Sinne einer Ausnahme von den Covid-19-Regelungen sei nicht festgestellt worden. Die Polizisten durften vor Betreten des Grundstücks von einer untersagten Zusammenkunft ausgehen.
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Das Verhalten solcher "Spezialisten" kann getrost unter dem Begriff "Wohlstandsverwahrlosung" zusammengefasst werden.
Es ist unglaublich, mit welchen idiotischen Argumenten und Ausreden der Herr Gartenobmann um die Ecke kommt.
Ich hoffe, man wird den Organisator als auch die Gäste selbst zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilen - sofern nicht bereits geschehen. Etwaigen Zahlungsproblemen ist mit Lohnpfändungen bzw. Kürzung der AMS-Bezüge entgegen zu treten - im Notfall wäre noch die Möglichkeit gemeinnütziger Tätigkeiten gegeben - der Dienst an der Allgemeinheit könnte mitunter auch sehr reinigend für Seele und Geist sein.
Zukünftig darf sich die "Selbsthilfegruppe" gerne mittels Videokonferenz zusammenfinden.
Vollidioten!
Noch bezeichnender als die Taten sind die Lügen. "Medizinische und psychosoziale Selbsthilfegruppen". Na sicher doch.
Das Video von damals kenne ich - von wegen gestürmt und besetzt!
Und dieses weinerliche "die Kinder haben solche Angst" war peinlich.
Noch peinlicher war, das Video dann öffentlich zu posten.
Ja, das war der typische Schuss ins Knie
Diese provokanten Alternativlinge sind unter aller Würde. Hut ab von der Polizei, dass diese die Ruhe so behalten hat.
Das „t“ bei Alternativlinge können‘s getrost streichen.
Hat der florian bub seinen Führerschein wieder? Hat ja drogentest und und Blutabnahme beim Amtsantritt verweigert, weil es illegal und verfassungswidrig ist.
Eh klar, dass der Obmann Florian Ortner nicht bei der Verhandlung erschienen ist.
Er hat noch nie eine Maske getragen und wird auch niemals eine Maske tragen - so seine eigene Aussage!
Geh bitte jetzt hat jeder seine Impfung und gut ist es.
Immer diese vernaderung und Gutmenschentum ist das letzte.
Jeder soll zuerst vor seiner eigenen Haustür kehren.
Der mit dem Gebüsch am Kopf soll sch...en gehen und aus Puchenau verschwinden,
Ich hätte die Nerven nicht, wie die Polizei sie hier zeigt.
Die müssen sich da in Ausübung ihrer Pflicht laut Vorgesetzten, anpöbeln lassen und die Nerven sind gespannt. Der Cameraman hat angespannte Nerven und bringt doch mit seinen Vorträgen keine Ruhe in die Situation. Da wird nur provoziert. Unvorstellbar diese Leute.
Er kommt aus Steyr - und ist auch dort "bekannt" ...😏
Garten würde aufgelöst, weinerliches Video wegen hoher Strafen ist auf YouTube zu sehen.
Großes Partyzelt, Pizzaofen, Gastroherd, etc.. kann man zu Liebhaber-Preisen auf Willhaben erwerben.
Ob sich das ausgezahlt hat?
Einige wenige terrorisieren die Gesellschaft.
Ja , genau.
Eben die 10% der Unbelehrbaren, Besserwisser und Verschwörungstheoretiker.
Sind diejenigen die unser Land lahm legen.
Danke.
Wennst auf deinem eigenen Grundstück keine Rechte hast.
Wennst von deinem eigenen Grundstück aus ständig die Feuerwehr ausrücken lässt....wäre das auch kein Recht, sondern ein Rechtsbruch.
Smoker - Du kannst DEINEM 🚗 auch nicht besoffen fahren....🤦♂️
klar kann ich, darf mich nur ned erwischen lassen
Diese Antwort passt genau zu Ihnen - so unter dem Motto - "was schern mi die anderen, i mach was i wü" 🤦♂️
Solche Leute wie du gehören eindeutig in die Geschlossene!
Smoky ist gemeint
eine Kleingartenanlage ist kein eigenes Grundstück
Der glaubte allen Ernstes, dass er mit einer derart konstruierten, billigen Ausrede beim LVwG durchkommt?
Steht ja auch eine Kloschüssel vorm "Gartentürl"...
Florian Ortner und seinen "Freunden " sollte man auch sämtliche Kosten dieses Einsatzes in Rechnung stellen. Corona Ignoranten, wie sie im Buche stehen...👎
Wobei man "Florian Ortner" als Künstlername unter Anführungszeichen setzen müsste.
Beschwerde abgelehnt, jetzt - spät, aber doch - ordentlich abkassieren!
Hoffentlich. Aber diese Herrschaften sind darauf gestoßen, daß sie mittels Konstruktion von Vereinen tun können, was sie wollen