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Illegales Rennen: Boliden rasten mit 151 km/h durch 70er-Zone

22. Februar 2021, 00:04 Uhr
Symbolbild. Bild: Volker Weihbold

LINZ/SALZBURG. Linzer Polizei konnte zwei Rumänen ausforschen – In Salzburg kam wegen Raserei ein erst 17-jähriger Mitfahrer ums Leben.

Am Samstagabend bekam die Polizei mehrere Anrufe von Anrainern, die im Bereich des Infracenters in Linz wohnen. Sie meldeten, dass auf der B1 ein illegales Autorennen stattfinde.

Tatsächlich waren dort zwei Autos mit halsbrecherischem Tempo unterwegs. Sie rasten auf der B1 von Linz kommend Richtung Traun und bei der Trauner Kreuzung wieder retour. Die Beamten führten Geschwindigkeitsmessungen durch. Ein 23-jähriger Rumäne, der mit seinem Audi A5 unterwegs war, erreichte auf der Tempo-70-Strecke eine Spitzengeschwindigkeit von 151 km/h. Der zweite Raser, ebenfalls aus Rumänien, folgte ihm mit derselben Geschwindigkeit. Die Polizisten zogen ihre Führerscheine ein.

Zu einem tödlichen Unfall wegen Raserei ist es am Wochenende in der Stadt Salzburg gekommen. Ein Wagen rammte mit überhöhter Geschwindigkeit einen Brückenpfeiler, dabei kam ein 17 Jahre alter Mitfahrer ums Leben. Es war am Sonntag kurz vor zwei Uhr früh, als die Einsatzkräfte zum Unfall beim Knoten Salzburg-Nord gerufen wurden. Im Wrack befanden sich drei Jugendliche: der 18-jährige Autolenker, ein 16-jähriges Mädchen auf dem Beifahrersitz und der 17-Jährige auf dem Rücksitz.

Szene machte Salzburg unsicher

Der Bursch konnte nur noch tot aus dem zerstörten Pkw geborgen werden. Die beiden anderen Insassen hatten teils schwere Verletzungen erlitten. Ob der Unfall im Zusammenhang mit einem Treffen der Raserszene steht, müsse ermittelt werden, sagte ein Polizeisprecher. Denn nach Social-Media-Aufrufen waren am Samstagabend Dutzende PS-Fans mit ihren Boliden nach Salzburg gekommen. Die Polizei rückte mit mehreren Streifen aus. Wegen Raserei – einige fuhren im Ortsgebiet schneller als 100 km/h – und weiterer Verstöße setzte es 27 Anzeigen. Auf der Flucht habe ein junger Mann das Auto seines Vaters zu Schrott gefahren, er sei dabei zum Glück unverletzt geblieben, teilte der Sprecher mit. (staro)

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9  Kommentare
9  Kommentare
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gegengift (79 Kommentare)
am 23.02.2021 18:33

@GETO
Ganz genau ! Bei den erwähnten Automarken dürfte für den Besitzer eine Geldstrafe unerheblich sein. Schmerzen würde einzig der Verlust des Spielzeugs, und zwar auf Nimmerwiedersehen.
Geht in Italien super schnell, versteigern und den Erlös einem guten Zweck zukommen lassen. Bei uns scheint sowas aber anscheinend nicht möglich zu sein. Da gibt es über Jahre hinweg immer wieder die gleichen Situationen. Die Polizei wird verständigt, ein paar Raser werden kontrolliert, verwarnt, die meisten hauen derweil ab, und das war es. Man sollte mal die Italiener fragen, wie sie das machen, dass es bei ihnen SCHON anders geht. Den Autovermietern sollte eine finanzielle Ersatzforderung an den Automieter für den eingezogenen Wagen in solchen Fällen leicht gemacht werden.

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luk30 (91 Kommentare)
am 22.02.2021 15:17

Gemessene 151 km/h in einer 70 km/h Beschränkung, Auto ist sofort einzuziehen und der Erlös kommt Verkehrsopfer zugute, Führerscheinentzug mindestens 1 Jahr , Führerscheinprüfung NEU mit verkehrspsychologischen Gutachten und Probezeit mindestens 10 Jahre. Massive PS Beschränkung für rasende Wiederholungstäter.

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Flachmann (7.621 Kommentare)
am 22.02.2021 11:52

Türkisch Mann?

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roeserl (1.374 Kommentare)
am 22.02.2021 08:01

Unfalll am Di in Ternberg,Schuldfrage? leicht zu klören,jeder hat ein Smartphone mit Sozialmedia mit Google Standortangabe,da kann man nachvollziehen wie schnell der FZG Führer bzw auf 1m und zeitgenau die Unfallposition nachgewiesen werden kann,da gibt es keine Ausreden,das ist unbestechlich auch wenn jemand behauptet,gerade in dem Moment zu schnell gewesen zu sein,die Fahrtgeschwindugkeit kann man =Wegstrecke/Zeit erurieren.Bitte werte Gutachter,wäre gut wenn ihr das in Erwägung zieht!

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 22.02.2021 08:44

In diesem engen Zeitraster eines Uunfalldatenschreibers werden die Daten nur in US-amerikanischen TV-Serien gespeichert.

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roeserl (1.374 Kommentare)
am 22.02.2021 07:13

FS abgenommen,Auto gelassen....wann wird die Politik soweit sein,daß auch das Vehikel eingezogen und versteigert wird ,auch wenn es geliehen ist(wäre dem Verleiher eine Warnung!)und somit würde sich das Problem von selbst lösen,Nachsicht in Form v FS Entzug ist keine Strafe sondern wenn man ihnen das teure Speilzeug wegnimmt.Aber die Politik (Verkehrsminister)müssen ja sehen daß sie ihren Korr...Sumpf verdeidigen und verschleiern,da hat man doch für solche Kleinigkeiten keine Zeit,Armes Österreich!

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 22.02.2021 14:16

ROESERL : Meine Worte - das Tatwerkzeug muss eingezogen werden. Nur so wird es spürbar. Egal wer der Eigentümer ist - der /die hat das Fahrzeug einer unzuverlässigen Person überlassen,.also haftet diese Person / Firma zur ungeteilten Hand mit.

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Rapid09 (2.622 Kommentare)
am 22.02.2021 16:46

@Barzahler und Roeserl
So einfach ist es nun wieder nicht mit ungeteilter Haftung. Wie weiss eine Mietwagenfirma oder auch eine Privatperson, wer unzuverlaessig ist? Es wird sich ja wohl keiner einen Wagen ausleihen und im Voraus verkuenden dass er jetzt wie ein Wilder durch die Gegend faehrt.
Eine Mietwagenfirma koennte z. B. argumentieren dass ein Kunde mit dem Nachweis eines gueltigen FS als zuverlaesslich einzustufen ist, ansonsten haette ihm Vater Staat den FS erst gar nicht ausstellen duerfen.
Ich bin auch fuer hartes Durchgreifen, aber oft ist es einfacher gesagt als getan.

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Geto (850 Kommentare)
am 22.02.2021 05:45

Führerscheinabnahme wird ihnen egal sein die Abnahme des Autos würde ihnen sicher mehr schmerzen bereiten

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