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Gab 54-jähriger Innviertler Vergewaltigungen an Kindern auf den Philippinen in Auftrag?

Von Thomas Streif, 06. Juni 2024, 17:16 Uhr
"Wenn sie gesagt hätte, dass sie das nicht will, hätte ich sofort aufgehört"
Im Landesgericht Ried wurde der 24-Jährige vom Schöffensenat freigesprochen. Bild: OÖN

BEZIRK RIED. Wegen der Verbrechens der Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen als Bestimmungstäter steht am kommenden Montag ein 54-Jähriger aus dem Bezirk Ried vor einem Schöffengericht. Mit ähnlichen Vorwürfen sieht sich, wie berichtet, auch ein Amtsleiter einer Braunauer Gemeinde konfrontiert.

Bereits seit geraumer Zeit befindet sich ein 54-jähriger Mann aus dem Bezirk Ried in der Justizanstalt Ried in Untersuchungshaft. Am kommenden Montag wird dem Angeklagten, für den die Unschuldsvermutung gilt, in Ried der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten unter anderem die Verbrechen der Vergewaltigung als Bestimmungstäter und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen als Bestimmungstäter vor. Der angeklagte Tatzeitraum der abscheulichen Verbrechen bewegte sich zwischen Oktober 2018 und Juni 2022, also fast vier Jahre lang. 

Der 54-Jährige soll laut Anklage über Online-Video-Chats sexuelle Handlungen an minderjährigen Mädchen auf den Philippinen in Auftrag gegeben haben. Dabei soll der Innviertler für eine Vergewaltigung vor laufender Kamera Geld geboten haben. 

Auch Amtsleiter aus dem Bezirk Braunau in Untersuchungshaft

Ein ähnliches Verfahren droht demnächst auch einem Amtsleiter einer Gemeinde aus dem Bezirk Braunau. Ende Jänner wurden die schockierende Vorwürfe gegen den 58-Jährigen, wie berichtet, bekannt. Der Mann soll sogar von einem Computer der Gemeinde aus für Livestreams, in denen Kinder auf den Philippinen missbraucht wurden, bezahlt haben. Ihm wird zudem vorgeworfen, dabei Erwachsene angeleitet zu haben, die Kinder in „besonders erniedrigender Weise“ zu quälen, während er per Webcam dabei zuschaute. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. 

Den beiden Angeklagten könnten bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft drohen. Für einen Bestimmungstäter gelten die gleichen Strafandrohungen, wie für den unmittelbaren Täter. In Paragraf 206, Absatz drei des Strafgesetzbuches heißt es: „Wird die unmündige Person in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren zu bestrafen.“

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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