"Gülle-Prozess" am Landesgericht Ried endete mit Diversion
RIED, EBERSCHWANG. Mit einer Diversion für die beiden Angeklagten endete am Landesgericht Ried am Dienstag der Prozess um die "Güllekatastrophe" in Eberschwang aus dem vergangenen Sommer. Rund 120.000 Liter Gülle waren Anfang Juli in den Ötzlingerbach in Eberschwang und in der Folge in den Vockingerbach und in die Antiesen geflossen. Auf einer Länge von etwa 15 Kilometern wurde dadurch der Fischbesatz zur Gänze vernichtet. Einem Eberschwanger Landwirt, von dessen Hof die Gülle ausgetreten war, und einem Techniker, der für einen als Prototyp eingesetzten Gülleseparator verantwortlich war, wurde das Vergehen der fahrlässigen Beeinträchtigung der Umwelt vorgeworfen.
Grund für den unkontrollierten Gülleaustritt war laut Anklage der nicht sachgemäß eingesetzte Prototyp eines Gülleseparators gewesen, wie sich nach dem Vorfall herausgestellt hatte. Mit schwerwiegenden Folgen: Durch die Gülle war in den drei Gewässern "aufgrund der Kombination aus Sauerstoffmangel und Ammoniakvergiftung der gesamte Fischbestand (Bachforellen und Koppen)" vernichtet worden, wie es in der Anklage hieß. Zudem seien die im Gewässerboden lebenden Organismen wie Würmer, Schnecken, Muscheln, Krebse und Insektenlarven massiv geschädigt" worden.
Richter Andreas Rumplmayr brachte gleich zu Beginn der Verhandlung die Möglichkeit einer Diversion ins Spiel, die bei diesem Fahrlässigkeitsdelikt bei "Übernahme der Verantwortung" durch die beiden Angeklagten bestehe. Sowohl der Landwirt als auch der Techniker stimmten einer Diversion zu. Die Verhandlung war nach wenigen Minuten beendet, beide Männer wurden mit einer Geldbuße belegt. Wie hoch der entstandene Sachschaden ist, steht noch nicht fest. Zwei geschädigte Gewässerbesitzer sagten, die genaue Schadenssumme müsse erst durch die Sachverständigen der Versicherungen eruiert werden.
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