Innviertler wegen Wiederbetätigung vor Gericht: "Wollte mit der Tätowierung ein Zeichen setzen"
BRAUNAU/RIED. 25-Jähriger aus dem Bezirk Braunau stand in Ried wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung vor Gericht.
Mit Sakko, Hemd und Krawatte betritt der Angeklagte den Schwurgerichtsaal. Für den 25-Jährigen ist es eine Premiere, auf die er wohl liebend gerne verzichtet hätte. Der Mann aus dem Bezirk Braunau ist unbescholten. Bei seiner ersten Gerichtsverhandlung sieht er sich gleich einem Geschworenengericht gegenüber. Staatsanwalt Alois Ebner wirft dem Angeklagten das Verbrechen der Wiederbetätigung vor.
Immer wieder verschickte der Innviertler Fotos mit nationalsozialistischem Inhalt. Beliebtestes Motiv: Bilder von sich selbst mit nacktem Oberkörper. Auf der Schulter unübersehbar: eine Tätowierung mit einer Triskele, einem Zeichen der SS-Grenadierdivision Langemarck. Zudem wurden in seiner Wohnung Gegenstände mit NS-Symbolen gefunden. Als Tatzeitraum ist 2017 bis 2023 angeklagt.
"Ich bekenne mich im Sinne der Anklage schuldig", legt der Innviertler gleich zu Beginn die Karten auf den Tisch. "Ich habe mir die Tätowierung während meiner Zeit in der Berufsschule in Linz privat stechen lassen. Ich bin damals als 15-Jähriger nach Linz gekommen und habe von der Kriminalität der ausländischen Mitbürger viel mitbekommen. Ich war in einer Gruppe drinnen und wollte mit dieser Tätowierung ein Zeichen setzen", sagt der Angeklagte. Man habe in der Gruppe darüber gesprochen, etwas gegen diese Ausländerkriminalität zu tun. Dazu sei es aber nie gekommen. "Wir haben aber nichts Kriminelles gemacht", erzählt der 25-Jährige. Man habe eigene Logos entworfen. Immer wieder kommt dabei die Bedeutung von HH (für Heil Hitler) in verschiedenen Formen und Symboliken vor. Alles habe er nicht hinterfragt, er sei eher ein "Mitläufer" der Gruppe gewesen. "Wir hatten einen Grafiker, der uns das entworfen hat."
Ein "Nazi-Elefant"
In einem, wie ihn der Angeklagte nennt, "Raum für die Utensilien fürs Fischen", wurde unter anderem eine große Grafik eines Comic-Elefanten, der einen Waffen-SS-Helm auf dem Kopf trägt, gefunden. "Ich habe ja als Beruf Metzger gelernt und meine Freunde haben mich immer sekkiert und gesagt, ich solle einmal einen Elefanten-Leberkäse machen. Daher haben sie mir dieses Bild geschenkt." Und warum der SS-Helm? "Na ja, die wussten schon, dass ich mich mit dem Thema beschäftige."
Die angeklagten Fotos werden im Gerichtssaal auf einer großen Leinwand gezeigt. Auch der Cousin des Beschuldigten ist dabei mit einer großen, tätowierten Schwarzen Sonne, einem eindeutigen NS-Symbol, zu sehen. In einem Kriegsmuseum in Amsterdam ließ sich eine Gruppe mit dem Angeklagten – sicher nicht zufällig – genau unter dem Reichsadler mit stolzem Blick fotografieren. Er habe mit NS-Gedankengut aber nichts mehr am Hut, es sei halt eine Art "Gruppendynamik" gewesen. "Mit 20 habe ich dem Ganzen abgeschworen", sagt der Beschuldigte zum vorsitzenden Richter des Geschworenensenats, Stefan Kiesl.
Dann zeigt Kiesl noch ein Gruppenbild einer Feierlichkeit in einer Hütte. Viel Zeit ist seit der Aufnahme noch nicht vergangen. Im Hintergrund ist ein Bilderrahmen mit einem Foto von Adolf Hitler zu sehen. "Ich dachte, Sie haben sich schon vor fünf Jahren von diesem Gedankengut verabschiedet. Da hinter Ihnen ist der Adi, das schaut aus, wie wenn er auf einem Altar präsentiert wird. Und Sie sind mittendrin statt nur dabei", sagt Kiesl. Die lapidare Erklärung des Beschuldigten: "Am Land steht in jeder zweiten Hütte so ein Foto rum."
Geburtstagsgrüße am 20. April?
Dann hält der Richter dem Angeklagten noch einen Chat vom 20. April 2020 vor. Am Geburtstag von Hitler schickte der 25-Jährige ein Foto einer Bierflasche samt Feuerzeug mit NS-Symbolik mit dem Wortlaut "auf oan, der nie vergessen wird" in eine WhatsApp-Gruppe. "Da habe ich nicht Adolf Hitler gemeint", sagt der Beschuldigte. Glaubwürdig erscheint das nicht. "Meinen Sie das ernst?", will Kiesl wissen. "Ja, eigentlich schon."
Der Angeklagte wird für fünf Anklagefakten schuldig gesprochen, bei fünf erfolgt ein Freispruch der Geschworenen. Das Urteil nach neuer Rechtslage: sechs Monate bedingte Haft.
Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.
Ich wette, ich weiß wen der wählt. Ein Rumpelstilzchen.