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Katzen und Hunde gequält: Bedingte Haftstrafe verhängt

Von Thomas Streif, 22. Jänner 2025, 08:29 Uhr
Katzen und Hunde gequält: Bedingte Haftstrafe verhängt
Bild: PFOTENHILFE

GILGENBERG/LOCHEN/RIED. Tiere vegetierten qualvoll dahin, Schuldspruch wegen Tierquälerei.

Viel Aufsehen erregte ein großer Behördeneinsatz am 7. Februar 2023 in einem Wohnhaus, einem Stall und einem unbeheizten Dachboden in Gilgenberg. 25 Hunde, rund 30 Katzen und ein Kaninchen wurden gefunden, beschlagnahmt und von der zur Hilfe gerufenen Pfotenhilfe aufgenommen, die OÖN haben berichtet. Die Staatsanwaltschaft Ried hat gegen eine 52-jährige Züchterin, deren Ehemann und einen weiteren Mann wegen Tierquälerei ermittelt. Vorgestern mussten sich die Frau und ihr Mann vor Gericht verantworten. Das Verfahren gegen den Drittangeklagten wurde laut Stefan Kiesl, dem Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Ried, aus gesundheitlichen Gründen vertagt.

"Die Tiere waren in einem erbarmungswürdigen Zustand und wurden von der Pfotenhilfe gesundgepflegt und betreut. Die Katzen waren auf einem Dachboden bei Minusgraden eingesperrt und sind in ihrem eigenen Kot gestanden", sagt Jürgen Stadler, Sprecher der Pfotenhilfe mit Sitz in Lochen. "Viele der Tiere waren stark verfilzt und litten unter Parasitenbefall, Ohren- und Augenentzündungen sowie Durchfall und Seuchen", sagt Stadler, der beim Prozess als Zeuge aussagen musste. Die Richterin habe sich, so Stadler, schockiert über den Umgang mit den wehrlosen und unversorgten Tieren gezeigt.

Die bisher unbescholtene Züchterin wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe zu 120 Tagessätzen verurteilt. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. "Beim Zweitangeklagten hatte das Gericht Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat. Daher wurde ein neurologisches Gutachten in Auftrag gegeben", sagt Gerichtssprecher Kiesl.

Tierschützer Stadler fordert von der nächsten Regierung höhere Strafen für Tierquälerei. "Der Strafrahmen muss dringend von zwei auf fünf Jahre angehoben werden, damit entsprechend abschreckende Urteile auch bei gerichtlich bisher unbescholtenen Tätern möglich werden", so Stadler.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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