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Ab 2. Mai ist Betteln an der Landstraße ganz verboten

Von (gsto), 13. April 2016, 00:04 Uhr
Ab 2. Mai ist Betteln an der Landstraße und beim Hauptbahnhof ganz verboten
Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Egal, ob mit Kindern, aufdringlich, organisiert oder still und unterwürfig – Betteln ist ab dem 2. Mai entlang der Linzer Landstraße, teilweise in deren Seitenstraßen, auf dem Hauptplatz, im Schillerpark und vor dem Hauptbahnhof verboten.

Auf dem Südbahnhofmarkt ist das Schnorren während der Marktzeiten nicht erlaubt, auf dem Urfahraner Jahrmarktgelände gilt das Verbot während Veranstaltungen.

In der Landstraße und deren Nebenstraßen gilt das Verbot von Montag bis Samstag jeweils von 8 bis 19 Uhr. Auf dem Hauptplatz gibt es unterschiedliche Verbotszeiten (siehe Grafik auf dieser Seite). An jedem Tag verboten ist Betteln im Landstraßenbereich beim Volksgarten, vor dem Musiktheater sowie beim Hauptbahnhof.

Die Verordnung, die dieses sektorale Bettelverbot regelt, werden SP, FP und VP im Linzer Gemeinderat am 21. April im Linzer Gemeinderat beschließen. Grundlage für die Erklärung eines wesentlichen Teils der Innenstadt zum Bettler-Sperrgebiet ist das Polizeistrafgesetz. 2011 wurde in diesem Landesgesetz das Betteln gesetzlich geregelt, 2014 durch eine Novelle verschärft. Da aber die auf Betreiben von VP und FP durchgesetzte Novellierung nicht die erwartete Wirkung hatte, greift die rot-blau-schwarze Mehrheit im Linzer Gemeinderat zum gegenwärtig schärfsten Mittel, um das Betteln zu verbieten.

Salzburg ist Vorbild

Vorbild für das totale Bettelverbot in bestimmten Zonen ist die Stadt Salzburg, wo seit Sommer 2015 wesentliche Teile der (touristischen) Altstadt sowie Märkte für Bettler gesperrt sind.

Wie das Bettelverbot in Linz kontrolliert werden soll, darüber sind SP, FP und VP nicht einig. FP und VP fordern Kontrollen in Zivil, die SP will eine Überwachung durch Uniformierte. "Ich sehe keine große Notwendigkeit für zivile Kontrollen", sagt Erwin Fuchs, der stellvertretende Landespolizeidirektor. Denn in den festgelegten Zonen sei sowieso jede Form von Betteln verboten, sagt Fuchs: "Da muss nicht wie bisher nachgewiesen werden, ob jemand unerlaubt bettelt." 

 

Sperrgebiet ist laut Polizei zu groß

„Wir wollten eine kleinere Zone, da die Überwachung in dem festgelegten relativ großen Gebiet schwierig wird“, sagt der stellvertretende Landespolizeidirektor Erwin Fuchs über die Größe jenes Gebietes, in dem ab 2. Mai Betteln in jeglicher Form verboten ist. Die Polizei könne nicht die gesamte Linzer Bettler-Sperrzone lückenlos kontrollieren, erklärt Fuchs.

Eine noch größere Sperrzone will jedoch der Linzer VP-Chef Vize-Bürgermeister Bernhard Baier: „Domplatz, Seilerstätte, Rudigierstraße und andere neuralgische Punkte sind nicht bedacht worden.“ Die Zone sei zu groß, sagt hingegen Stadträtin Eva Schobesberger (Grüne). Sie fordert statt des Verbots Sozialmaßnahmen.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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esch41 (32 Kommentare)
am 20.04.2016 16:33

Gestern in Wien auf der Mariahilferstraße (Fußgeherbereich), Sonne schien, die Bänke luden ein zum Ausrasten. Alle 2 min !!! stand ein männlicher Bettler (so ca 25 bis 40) vor mir und gingen von einer Person zur anderen. Sie waren wenigstens nur mit dem "Bettelsatz" unangenehm - aber was, wenn der plötzlich durchdreht, weil keiner ihm etwas gab? Wohl war mir nicht dabei und an Augen geschlossen halten und Gesicht der Sonne entgegenzuhalten war auch nicht zu denken.
Geregeltes und kontrolliertes Betteln für in Not Geratene und dies in kleineren Gebieten dafür vorgesehenen Bereichen/Straßen fände ich in Ordnung.

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gscheidle (4.181 Kommentare)
am 14.04.2016 08:13

Die ganze Bettelei würde sich sofort aufhören, wenn die Leute nichts mehr geben würden!

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 13.04.2016 10:37

wenns hilft ist es gut...

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