Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Wer hatte mit wem Kontakt? Wie das Gesundheitsamt detektivisch arbeitet

Von Anneliese Edlinger, 24. März 2020, 06:04 Uhr
Wer hatte mit wem Kontakt? Wie das Gesundheitsamt detektivisch arbeitet
Bild: OÖN/eda

LINZ. Wird ein Linzer positiv auf Corona getestet, ermittelt der Magistrat im gesamten Umfeld

93 Frauen und Männer aus Linz waren mit Stand gestern, 15 Uhr, positiv auf das Coronavirus getestet.

Sobald dieser Fall eintritt, wird den Betroffenen ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zugestellt, in dem eine 14-tägige Quarantäne amtlich verordnet wird. "Das heißt, dass die Person das Haus nicht verlassen darf", sagt Bürgermeister Klaus Luger (SP), der in seiner Funktion als Bezirkshauptmann den städtischen Krisenstab leitet.

Ist ein Virenträger ermittelt, beginnt das Gesundheitsamt im Umfeld des Betroffenen umfassende Ermittlungen, "die man ohne Übertreibung als Detektivarbeit bezeichnen kann", wie Gesundheitsstadtrat Michael Raml (FP) sagt, der ebenfalls Mitglied des Krisenstabs ist.

So wird die positiv getestete Person eingehend darüber befragt, mit wem sie in den vergangenen zwei Tagen Kontakt hatte. Da gibt es zum einen die sogenannten Kategorie-1-Kontaktpersonen. Zu ihnen zählen erst einmal Familienmitglieder, die mit der angesteckten Person im selben Haushalt leben.

Dann Menschen, denen der Betroffene in den letzten 48 Stunden die Hand gegeben hat. Oder Menschen, die mit dem in der Amtssprache "Covid-19-Fall" Genannten innerhalb eines Zwei-Meter-Radius mehr als 15 Minuten lang Kontakt hatten.

Sowie das Gesundheitspersonal, das ohne Schutzkleidung Kontakt mit dem Betreffenden hatte, oder Menschen, die mit dem Infizierten in derselben Reihe eines Flugzeuges oder in den zwei Reihen davor oder dahinter gesessen sind.

Alle diese Personen müssen ermittelt werden, "denn auch sie werden unter Quarantäne gestellt und bekommen einen entsprechenden Bescheid zugestellt", erklärt Luger. Schließlich sei das Risiko, dass sich Kategorie-1-Kontaktpersonen angesteckt haben, sehr hoch.

Dann geht es an die Ermittlung der Kategorie-2-Kontaktpersonen. Dazu zählen Menschen, die sich mit Infizierten in einem geschlossenen Raum aufgehalten haben, allerdings kürzer als 15 Minuten und mehr als zwei Meter entfernt. Und Personen, die mit Infizierten im selben Flieger gesessen sind, allerdings mehrere Meter entfernt.

Diese Personen haben eine sogenannte Niedrig-Risiko-Exposition. Das heißt, dass zwar auch ihre Daten erhoben und sie angewiesen werden, den eigenen Gesundheitszustand zu beobachten, in Quarantäne müssen sie aber nicht. Vielmehr werden sie aufgefordert, soziale Kontakte und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel stark zu reduzieren.

Dass die sogenannten Kontaktpersonen nicht auch darauf getestet werden, ob sie sich infiziert haben, "stößt nicht bei allen auf Begeisterung", sagt Luger. Aber die Regelung sei derzeit so.

Ist die Quarantäne bei einem Infizierten abgelaufen, muss dieser innerhalb von 24 Stunden noch zweimal getestet werden. Nur wenn beide Tests negativ sind, wird die Quarantäne aufgehoben.

mehr aus Linz

Halbzeitbilanz in Traun: "Viel Versprochenes gehalten"

Brand im Dachbereich: 41 Bewohner aus Linzer Wohnanlage evakuiert

"Da für Menschen, die keine Lobby haben"

Wie die Linz AG warmes Wasser speichern will

Autorin
Anneliese Edlinger
Leitende Redakteurin
Anneliese Edlinger

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

6  Kommentare
6  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 24.03.2020 16:29

Ich habe vor 3 Wochen in diesem Forum die Forderung gelesen, dass das Datenschutzgesetz außer Kraft zu setzen ist und dass alle Infizierten auf einer Internetseite mit Gemeindeangabe kundgemacht werden sollen. Leider ist dies nicht passiert, weil dadurch hätte durch Selbstkontrolle die rapide Ausbreitung der "Seuche" verhindert werden können. Ist es nicht absurd, dass Gesetz gegen die Gesundheit der Bevölkerung zur Anwendung gelangen?

lädt ...
melden
Fenstergucker (2.386 Kommentare)
am 24.03.2020 15:16

Wie konnte es passieren, daß gestern Montag, den 23.März in Steyr, Roma und Sinti in Steyr eine Wagenburg neben dem Verwaltungsgebäude der Stadt Steyr kurzzeitig aufbauen konnten. (siehe Artikel unter Steyr).
Wie konnten Sie überhaupt anscheinend unerkannt von den Sicherheitsbehörden nach Steyr gelangen.
Landedpolizeidirektor Pilsl hat nun Erklärungsbedarf, wahrscheinlich auch sein niederösterreicher und salzburger Kollege.

lädt ...
melden
GinoTerwilliger (1.980 Kommentare)
am 24.03.2020 14:07

WHO und die einzigen Länder die Corona halbwegs handeln können so:
Testen, Testen, Testen und nochmals Testen

Österreich so:
Dass die sogenannten Kontaktpersonen nicht auch darauf getestet werden, ob sie sich infiziert haben, "stößt nicht bei allen auf Begeisterung", sagt Luger. Aber die Regelung sei derzeit so.

Damit ist wahrscheinlich alles gesagt.

lädt ...
melden
weinberg93 (16.866 Kommentare)
am 24.03.2020 10:51

Etwas sonderbar und praxisfremd diese Anordnung.
Während bei (unvermeidlichen) Begebungen im öffentliche Raum immer von der 1 m Regel gesprochen wird ist da 2m und sogar von mehr als 2 m die Rede.

Zitat: “Dann geht es an die Ermittlung der Kategorie-2-Kontaktpersonen. Dazu zählen Menschen, die sich mit Infizierten in einem geschlossenen Raum aufgehalten haben, allerdings kürzer als 15 Minuten und mehr als zwei Meter entfernt.“
Ich weiß nach ein oder zwei Tagen sicher nicht mehr, wer beim Einkaufen im Supermarkt mir bis auf 2 - 2,5 m mahe gekommen ist. Und selbst wenn man ein fotografisches Gedächtnis hätte, weiß man die Namen auch nicht.

lädt ...
melden
weinberg93 (16.866 Kommentare)
am 24.03.2020 11:00

Zweites Beispiel: Ich fahre mit dem Zug 20 min zur Arbeit, allerdings zu einer Zeit wo man durch die geringe Fahrgastzahl eine 4-er Sitzgruppe allein für sich hat. Und man stelle sich vor, in der nächsten 4-er Sitzgruppe sitzt auch jemand, sogar Rücken an Rücken (50 – 60 cm Abstand) – aber es sind die Rückenlehen dazwischen.
Könnte man diesem angesteckt haben?? Und wenn doch, weiß man nicht nur seinen Namen nicht, man kennt auch nicht einmal das Gesicht.

lädt ...
melden
weinberg93 (16.866 Kommentare)
am 24.03.2020 11:13

Zusammenfassend: Die Vorgangsweise bei Kategorie-1-Kontaktpersonen ist m. E. richtig und notwendig, aber bei der Kategorie-2-Kontaktpersonen ist das praxisfrermd und unrealistisch.

Zum besseren Verständnis des Artikels hätte man bei den Kategorie-1-Kontaktpersonen explizit die Arbeitskollegen und -kolleginnen erwähnen können.

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen