Immobiliengeschäfte: Psychiatrie-Gutachter aus der U-Haft entlassen
PASCHING / WIEN. Dem Gutachter, aber auch einem Notar und einer Rechtsanwältin wird vorgeworfen, den schlechten Zustand und die Unerfahrenheit der betagten Dame bei Immobiliengeschäften ausgenutzt zu haben.
Im Ermittlungsverfahren wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit der Übervorteilung betagter, demenzkranker Grundbesitzer hat die Staatsanwaltschaft Wels wie berichtet ihre Zuständigkeit an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abgetreten.
Denn die Schadenssumme im Fall einer verstorbenen Paschinger Großbäuerin, die 39 Hektar Grundflächen nicht ihren gesetzlichen Erben, sondern einem anderen Verwandten vererbt hatte, dürfte mehr als fünf Millionen Euro betragen. Damit wird die Zuständigkeit der WKStA begründet.
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Martin Ortner, Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, teilte auf Anfrage der OÖN mit, dass jener Psychiater, der zur Frage der Geschäftsfähigkeit Gefälligkeitsgutachten verfasst haben soll, am Donnerstag aus der U-Haft entlassen wurde. Das heiße aber nicht, dass deshalb nicht mehr gegen den Gutachter ermittelt werde. Im Gegenteil: "Am Tatverdacht hat sich nichts geändert. Es sprechen aber gelindere Mittel gegen die Aufrechterhaltung der U-Haft", sagte der Behördensprecher. Für die Verhängung der U-Haft waren anfangs Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr angenommen worden. Als gelinderes Mittel komme etwa das Gelöbnis infrage, sich für die Strafverfolgungsbehörden jederzeit zur Verfügung zu halten.
Zustand der betagten Dame ausgenutzt?
Dem Gutachter, aber auch einem Notar und einer Rechtsanwältin wird vorgeworfen, den schlechten Zustand und die Unerfahrenheit der betagten Dame bei Immobiliengeschäften ausgenutzt zu haben, sodass sie ihr Vermögen einem Neffen ihres verstorbenen Mannes übertrug, obwohl sie sich zuvor sieben Jahre lang in einem Rechtsstreit dagegen ausgesprochen haben soll. Gegen dieselben drei Beschuldigten ist vor kurzem Anklage erhoben worden. In diesem ähnlich gelagerten Fall geht es um einen großen Grundstücksbesitz am Ufer des Traunsees.