Attnanger verkaufte illegale Pyrotechnik über soziale Medien an Minderjährigen
ATTNANG-PUCHHEIM. 21-Jähriger hatte in seinem Keller rund 800 pyrotechnische Gegenstände gelagert
Der Netto-Sprengstoffgehalt betrug neun Kilo: Was sie bei einer freiwilligen Nachschau in einem Keller in Attnang-Puchheim fanden, überraschte am Montag auch Polizei und Bezirkshauptmannschaft. 793 illegale pyrotechnische Gegenstände hatte ein 21-Jähriger dort gelagert. Und wenig überraschend waren nicht alle für ihn selbst bestimmt.
Denn der junge Attnanger betrieb über soziale Medien offenbar einen regen illegalen Handel. Konkret wird dem Mann vorgeworfen, die pyrotechnischen Gegenstände auch an einen Minderjährigen aus Leonding (Bezirk Linz-Land) verkauft zu haben. Ein 14-Jähriger hatte zumindest 28 Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 von dem Attnanger erworben.
Beides gibt es eigentlich nur gegen Vorlage eines Genehmigungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft oder eines amtlichen Pyrotechnikausweises. Ausgeforscht wurde der 21-Jährige durch die Zusammenarbeit der Polizeiinspektionen Attnang-Puchheim und Leonding, die Bezirkshauptmannschaft (BH) Vöcklabruck nahm die explosive Sammlung Anfang der Woche schließlich in Verwahrung. Von der BH heißt es, dass ein "entsprechendes Verwaltungsstrafverfahren" eingeleitet werde. Und: "Von diesen Feuerwerken geht eine erhebliche Gefahr aus. Unsachgemäße Handhabung führt immer wieder zu schweren Unfällen, die in einigen Fällen sogar tödlich enden."
Zum Jahreswechsel werde die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck verstärkt die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes überprüfen – auch Händler sollen gezielt kontrolliert werden. Verstöße gegen das Gesetz können mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Feuerwerksartikel ab 12 erlaubt
In Österreich dürfen Jugendliche ab 12 Jahren pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 verwenden, das sind vorrangig Knallerbsen oder Wunderkerzen, von denen keine besonders große Gefahr ausgeht. Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie kleinere Raketen oder Fontänen, sind hingegen erst ab 16 Jahren erlaubt, allerdings nur außerhalb des Ortsgebietes – es sei denn, es liegt eine Ausnahmeverordnung der Gemeinde vor. Die Kategorien F3 und F4 erfordern bereits spezielle Fachkenntnisse.
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Die sollen Strafe zahlen müsse ,dass sie nie mehr auf den Versuch kommen wieder zu tunAlles andere ist umsonst denn was nützt eine bedingte Strafe.
Pyrooooteeeeeeeeeechnik......