Elf Jahre Haft als Zinsen einer Bluttat
STEYR. Zwei Kugeln jagte ein 56-jähriger Kärntner in Deutschland einem 16-jährigen Mädchen in den Kopf – In Kronstorf überfiel der verurteilte Mörder mit einer Gaspistole die Sparkasse.
Der Schrecken fuhr einer Bankangestellten der Sparkasse Kronstorf noch einmal gehörig in die Knochen, als sie erfuhr, wer der mit einer Haube und einem Schal vermummte Mann war, der ihr heuer am 28. Februar kurz vor Kassenschluss eine Pistole entgegenhielt und "Überfall! Geld her! Keinen Alarm!" brüllte. Der angeklagte Bankräuber Josef F., den die Justizwache in Handschellen dem Schöffensenat vorführte, hat schon Schwerverbrechen auf dem Kerbholz. Der 56-jährige Kärntner hat in Deutschland ohne Erbarmen ein junges Leben ausgelöscht, weil er eine Zeugin beseitigen wollte.
Den Schöffen und den wenigen Gerichtskiebitzen auf den Zuhörerplätzen stockte der Atem, als Richter Wolf-Dieter Graf den Vorstrafenakt des Mannes verlas. Josef F. hatte sich demnach in Deutschland in der Rotlichtszene herumgetrieben. Gemeinsam mit einem Komplizen habe er beschlossen, einen Zuhälter zu töten. Der Südamerikaner wurde in einem Bordellzimmer massakriert und mit einem Dutzend Pistolenkugeln regelrecht durchsiebt. Eine Prostituierte, mit 16 Jahren noch ein halbes Kind, lag bei der Bluttat neben dem Opfer im Bett. Als das Mädchen flüchtete, stellte ihm Josef F. laut Gerichtsurteil nach, setzte ihm den Revolver an die Schläfe und drückte zweimal ab. Der Österreicher, der gestern die Bluttat bestritt, wurde zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt, aber von der deutschen Justiz nach elf Jahren auf freien Fuß gesetzt und abgeschoben.
In Linz verhielt sich der Mann unauffällig, ging zur Arbeit und schien ein neues Leben begonnen zu haben. Doch dann begann Josef F. zu spielen und ging jeden Feierabend ins Casino, wo er 60.000 Euro Schulden auftürmte.
Als Rettung aus seiner Not kam ihm dann ein Banküberfall in den Sinn. Eine Stunde habe er vor der Sparkasse in Kronstorf gezögert, "dann habe ich entschieden, ich mache es." Mit der Beute in einem Plastiksack am Beifahrersitz seines Wagens wurde der 56-Jährige nach 23 Minuten bei einem Kreisverkehr von der Polizei gestellt. Die Schwerverbrecherkarriere des Angeklagten berücksichtigend, verhängte der Schöffensenat eine Strafe von elf Jahren unbedingt, die gleiche Haftzeit, die Josef F. dafür abgesessen hat, dass er einem Teenager das Leben nahm. Josef F. erbat sich Bedenkzeit, womit das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Eine Unverschämtheit, daß die dt. Justiz diesen Mörder schon nach 11 Jahren aus einer lebenslangen Haft entlassen hat!