Studentin umarmte Freund - Gericht reduzierte Corona-Strafe
LINZ. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Strafe für eine Studentin, der ein Verstoß gegen die Abstandsregelungen vorgeworfen war, herabgesetzt. Zwei Autoinsassen sind hingegen mit ihrer Beschwerde abgeblitzt.
Die angefochtenen Strafen waren von Bezirksverwaltungsbehörden auf Grundlage des Covid-19-Maßnahmengesetzes verhängt worden. Dazu hielt das Landesverwaltungsgericht fest, der Verfassungsgerichtshof habe zwar am 14. Juli entschieden, dass die auf dem Gesetz basierende Verordnung des Gesundheitsministers - zum Teil - verfassungswidrig war. Die zugrunde liegende Strafsanktionsnorm des Gesetzes selbst, die auch den Strafrahmen regelt, sei nicht beanstandet worden.
In Fällen, in denen die vorgeworfene Tat von den Betroffenen nicht bestritten wurde, geht das Gericht daher davon aus, dass die Übertretung dem Grund nach rechtskräftig geworden ist. Von einer Bestrafung ganz abzusehen, sei daher nicht möglich. Lediglich sei die Strafhöhe der jeweiligen Situation entsprechend anzupassen.
"Einbruch" wurde Paar zum Verhängnis
So hat ein Studentenpärchen, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebte, während eines abendlichen Spazierganges an der Donau ein scheinbar verlassenes Schiff betreten. Dabei wurde es von der russischen Besatzung überrascht. Der Student flüchtete ins Wasser. Seine Freundin versteckte sich auf dem Schiff, was aber ihr Begleiter nicht bemerkte. Deshalb wurde unter Mitwirkung der Polizei eine Suchaktion nach der Vermissten gestartet. Zuletzt wagte sich die Frau aus ihrem Versteck. Sie fiel ihrem Freund um den Hals: Ein Verstoß gegen die Abstandsregelungen. Das Gericht reduzierte im Hinblick auf die besondere emotionale Lage der Studentin und deren äußerst geringes Einkommen die Strafe erheblich.
200 Euro für gemeinsame Autofahrt
Nicht billiger wurde es hingegen für zwei Männer, die gemeinsam in einem Pkw fuhren und die Abstandsbestimmungen verletzten. Die Bezirksverwaltungsbehörde hatte unter Berücksichtigung von Milderungsgründen 200 Euro verhängt. Das entspricht rund 5,5 Prozent des grundsätzlichen Strafrahmens von 3.600 Euro. Wegen des öffentlichen Interesses an der Verhinderung der Ausbreitung der Pandemie kam keine darüber hinausgehende Reduktion in Betracht, entschied das LVwG.
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Das Umarmen des Freundes / der Freundin ist in Covid19 Zeiten strafbar.
Dieses Faktum bringt den ganzen Wahnsinn auf den Punkt.
Betrifft dich eh nicht, falsche Schlangen haben keine Freunde!
weinberg93,
tja, beim Lügen erwischt - und jetzt bitzeln Sie herum wie ein kleines Kind.
Lachhaft.
Corona zählen, Trump, Johnson, Merkel - gute Nacht. Es ist einfach unglaublich und dämlich, der Mensch hats nun komplett verloren - mehr gibts nicht zu sagen.
Was lernt man aus dieser Geschichte- fahre ich und meine Nachbarin Einkaufen zusammen-- Herr Polizist sie müssen es schon für sich behalten - wenn das wehr erfährt -lässt sich meine Frau scheiden !! Mit Arbeitskollegen- Herr Polizist sie müssen es schon für sich behalten -er ist nicht nur mein Arbeitskollege -wir sozusagen ein Paar !
"So hat ein Studentenpärchen, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebte, während eines abendlichen Spazierganges an der Donau ein scheinbar verlassenes Schiff betreten."
Also erstens ist das kein Einbruch, da helfen auch keine Anführungsstriche, und zweitens ist es absolut lächerlich, wenn das tatsächlich ein Paar war.
Zu Hause dürfen sie sich treffen und alles tun was Freude bereitet und auf der Straße wird eine Umarmung dann plötzlich zur Gefahr?!
Habe ich das was nicht mitbekommen?
Auch das mit der Autofahrt erscheint mir höchst seltsam.
Überall, in jedem Geschäft laufen zu jeder Tages- und Nachtzeit Leute rum die die Maske nicht oder falsch aufsetzen. Das ist vollkommen egal.
Auch im Beruf werden Kunden besucht, Besprechungen abgehalten, gemeinsam beim Kaffee gestanden, etc.
Aber da ist es ja Arbeit. Da kann man sich nicht anstecken.
Wenngleich ich die Sinnhaftigkeit der Masken nicht anzweifeln möchte, so kann ich über unsere Willkürexekutive/-justiz nur mehr den Kopf schütteln.
Wie viele Russen waren am Bord? Eigentlich erfinde ich solche Geschichten.
So ein Blödsinn. Weil sich beim Umarmen schon mal wer angesteckt hätte.
Ist eh gut, dass die Strafe sehr reduziert wurde, aber die ganze Strafnorm gehörte gekübelt!
"In Fällen, in denen die vorgeworfene Tat von den Betroffenen nicht bestritten wurde, geht das Gericht daher davon aus, dass die Übertretung dem Grund nach rechtskräftig geworden ist."
Eine interessante Sichtweise.
Darf man in diesem Fall von einem Willkürstaat reden?
"Darf man in diesem Fall von einem Willkürstaat reden?"
Nein. Man MUSS.
Wir gehören alle in ein Gulag. Fast alle, denn es braucht auch Aufseher für uns Schwerverbrecher
Ich habe viele Streifenwagen-Besatzungen ohne Maske im Auto sitzen gesehen, die waren aber wahrscheinlich alle miteinander verheiratet oder stammen aus dem selben Haushalt ....
Steuerzahler,
Homo-Ehe gibt's schon lange und eine WG schon ewig.
Unfassbar.
Ich habe eben einem Kameraden der aus dem Urlaub kam die Hand geschüttelt.
Wenn das wer gesehen hat bin ich geliefert.
Schätze Internierungslager ist das Mindeste.
Ein Besuch beim Psychiater tuts auch.
Also doch:
Der Besuch seiner Liebsten und die dazugehörigen Umarmungen und Liebkosungen werden seit Covid19 bestraft.
Ein toller Artikel für sie..da läuft Ihre Phantasie wieder Amok 🤣
Ramses55,
es kein toller Artikel.
Aber er überführt ihre stets gegenteiligen Behauptungen als Lügen.
weit hamma's gebracht ....
richtig.
die sozialen Bande müssen mit allen Mitteln gekappt werden.
jeder gegen jeden.
alle gegen alle.
im 38er Jahr dürfte es - wenn auch aus anderen Gründen - ähnlich bestellt gewesen sein....
*facepalm*
Du bist schon auch ein seltener Depp, oder?
Willst du das jetzt ernsthaft mit der Machtübernahme der Nazis in Österreich vergleichen???
Lächerlich!!!
Privatbesuche waren NIE verboten.
Oder?
Fragen sie den/die Richter was sie dazu meinen.
MySigma,
ich stelle diese Frage hier im Forum,
weil ja hier von vielen Usern - beispielsweise von Weinberg93 - stets das Gegenteil behauptet wurde.
Besserwisserin, bitte nicht das Wort im Mund umdrehen!
Ich habe nur behauptet, dass Besuche für Hilfeleistungen und Unterstützung im Haushalt (betrifft vorwiegend die ältere Generation) NIE verboten gewesen wären
Und die Lüge besteht darin zu behaupten “Weil Besuche für Hilfeleistungen und Unterstützung im Haushalt (betrifft vorwiegend die ältere Generation) VERBOTEN WAREN ist zu es zu mehr Haushaltsunfällen gekommen.“
Ein Grund für die Erhöhung der Haushaltsunfälle war sicher, dass den Pensionisten fad war, weil z. B. das Wirtshaus oder andere Freizeiteinrichtungen geschlossen waren und man sich jetzt auf Sachen gefährliche Sachen gestürzt hat, die man sonst anderen überlassen hätte
Weinberg, Sie lügen schon wieder!
Sie haben ständig behauptet, dass Privatbesuche nie ein Problem waren.
Heute lesen Sie einmal mehr, dass Sie mit dieser Aussage schlicht und ergreifend gelogen haben.
Dumm gelaufen für Sie,
als Jubelperser hat mans halt schwer, gelle.
BETTERTHANTHEREST, zu dumm oder zu borniert um den Schwachsinn nicht zu erkennen/erkennen wollen, um immer das gleiche zu wiederholen!
In meinem vorletzen Posting (ein paar weiter oben) kommt das Wort PRIVATBESUCH gar nicht vor.
Daher wiederhole ich es noch einmal:
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Ich habe nur behauptet, dass Besuche für Hilfeleistungen und Unterstützung im Haushalt (betrifft vorwiegend die ältere Generation) NIE verboten gewesen wären
Und die Lüge besteht darin zu behaupten “Weil Besuche für Hilfeleistungen und Unterstützung im Haushalt (betrifft vorwiegend die ältere Generation) VERBOTEN WAREN ist zu es zu mehr Haushaltsunfällen gekommen.“
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Wo kommt da das Wort "PRIVATBESUCH" vor?
Du musst deine Dummheit oder Boshaftigkeit nicht zum wiederholten mal zeigen!
Weinberg93 windet sich wie ein Wurm.
Sie waren es doch, der ständig behauptet hat, dass Privatbesuche nie ein Problem waren.
"In Fällen, in denen die vorgeworfene Tat von den Betroffenen nicht bestritten wurde, ..."
Sie hätten also nur behaupten müssen, sich nicht geküsst zu haben, oder wie?
Das hätte nichts geholfen, es war ja vor Zeugen.