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Studentin umarmte Freund - Gericht reduzierte Corona-Strafe

Von nachrichten.at/apa, 20. August 2020, 12:57 Uhr
CORONAVIRUS: WIEN - KONTROLLMASSNAHMEN DER POLIZEI AM DONAUKANAL
Kontrolle der Abstandsregel (Symbolbild) Bild: HANS KLAUS TECHT (APA)

LINZ. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Strafe für eine Studentin, der ein Verstoß gegen die Abstandsregelungen vorgeworfen war, herabgesetzt. Zwei Autoinsassen sind hingegen mit ihrer Beschwerde abgeblitzt.

Die angefochtenen Strafen waren von Bezirksverwaltungsbehörden auf Grundlage des Covid-19-Maßnahmengesetzes verhängt worden. Dazu hielt das Landesverwaltungsgericht fest, der Verfassungsgerichtshof habe zwar am 14. Juli entschieden, dass die auf dem Gesetz basierende Verordnung des Gesundheitsministers - zum Teil - verfassungswidrig war. Die zugrunde liegende Strafsanktionsnorm des Gesetzes selbst, die auch den Strafrahmen regelt, sei nicht beanstandet worden.

In Fällen, in denen die vorgeworfene Tat von den Betroffenen nicht bestritten wurde, geht das Gericht daher davon aus, dass die Übertretung dem Grund nach rechtskräftig geworden ist. Von einer Bestrafung ganz abzusehen, sei daher nicht möglich. Lediglich sei die Strafhöhe der jeweiligen Situation entsprechend anzupassen.

"Einbruch" wurde Paar zum Verhängnis

So hat ein Studentenpärchen, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebte, während eines abendlichen Spazierganges an der Donau ein scheinbar verlassenes Schiff betreten. Dabei wurde es von der russischen Besatzung überrascht. Der Student flüchtete ins Wasser. Seine Freundin versteckte sich auf dem Schiff, was aber ihr Begleiter nicht bemerkte. Deshalb wurde unter Mitwirkung der Polizei eine Suchaktion nach der Vermissten gestartet. Zuletzt wagte sich die Frau aus ihrem Versteck. Sie fiel ihrem Freund um den Hals: Ein Verstoß gegen die Abstandsregelungen. Das Gericht reduzierte im Hinblick auf die besondere emotionale Lage der Studentin und deren äußerst geringes Einkommen die Strafe erheblich.

200 Euro für gemeinsame Autofahrt

Nicht billiger wurde es hingegen für zwei Männer, die gemeinsam in einem Pkw fuhren und die Abstandsbestimmungen verletzten. Die Bezirksverwaltungsbehörde hatte unter Berücksichtigung von Milderungsgründen 200 Euro verhängt. Das entspricht rund 5,5 Prozent des grundsätzlichen Strafrahmens von 3.600 Euro. Wegen des öffentlichen Interesses an der Verhinderung der Ausbreitung der Pandemie kam keine darüber hinausgehende Reduktion in Betracht, entschied das LVwG.

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35  Kommentare
35  Kommentare
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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 20.08.2020 23:07

Das Umarmen des Freundes / der Freundin ist in Covid19 Zeiten strafbar.

Dieses Faktum bringt den ganzen Wahnsinn auf den Punkt.

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weinberg93 (16.869 Kommentare)
am 20.08.2020 23:30

Betrifft dich eh nicht, falsche Schlangen haben keine Freunde!

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 20.08.2020 23:35

weinberg93,
tja, beim Lügen erwischt - und jetzt bitzeln Sie herum wie ein kleines Kind.
Lachhaft.

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Rizzitelli (783 Kommentare)
am 20.08.2020 20:44

Corona zählen, Trump, Johnson, Merkel - gute Nacht. Es ist einfach unglaublich und dämlich, der Mensch hats nun komplett verloren - mehr gibts nicht zu sagen.

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Ottokarr (1.790 Kommentare)
am 20.08.2020 17:52

Was lernt man aus dieser Geschichte- fahre ich und meine Nachbarin Einkaufen zusammen-- Herr Polizist sie müssen es schon für sich behalten - wenn das wehr erfährt -lässt sich meine Frau scheiden !! Mit Arbeitskollegen- Herr Polizist sie müssen es schon für sich behalten -er ist nicht nur mein Arbeitskollege -wir sozusagen ein Paar !

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2good4U (19.956 Kommentare)
am 20.08.2020 17:45

"So hat ein Studentenpärchen, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebte, während eines abendlichen Spazierganges an der Donau ein scheinbar verlassenes Schiff betreten."

Also erstens ist das kein Einbruch, da helfen auch keine Anführungsstriche, und zweitens ist es absolut lächerlich, wenn das tatsächlich ein Paar war.
Zu Hause dürfen sie sich treffen und alles tun was Freude bereitet und auf der Straße wird eine Umarmung dann plötzlich zur Gefahr?!

Habe ich das was nicht mitbekommen?

Auch das mit der Autofahrt erscheint mir höchst seltsam.
Überall, in jedem Geschäft laufen zu jeder Tages- und Nachtzeit Leute rum die die Maske nicht oder falsch aufsetzen. Das ist vollkommen egal.
Auch im Beruf werden Kunden besucht, Besprechungen abgehalten, gemeinsam beim Kaffee gestanden, etc.

Aber da ist es ja Arbeit. Da kann man sich nicht anstecken.

Wenngleich ich die Sinnhaftigkeit der Masken nicht anzweifeln möchte, so kann ich über unsere Willkürexekutive/-justiz nur mehr den Kopf schütteln.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 20.08.2020 16:49

Wie viele Russen waren am Bord? Eigentlich erfinde ich solche Geschichten.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 20.08.2020 16:28

So ein Blödsinn. Weil sich beim Umarmen schon mal wer angesteckt hätte.
Ist eh gut, dass die Strafe sehr reduziert wurde, aber die ganze Strafnorm gehörte gekübelt!

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 20.08.2020 15:37

"In Fällen, in denen die vorgeworfene Tat von den Betroffenen nicht bestritten wurde, geht das Gericht daher davon aus, dass die Übertretung dem Grund nach rechtskräftig geworden ist."

Eine interessante Sichtweise.

Darf man in diesem Fall von einem Willkürstaat reden?

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fanfarikuss (14.205 Kommentare)
am 20.08.2020 16:06

"Darf man in diesem Fall von einem Willkürstaat reden?"

Nein. Man MUSS.

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0x00 (2.141 Kommentare)
am 20.08.2020 15:35

Wir gehören alle in ein Gulag. Fast alle, denn es braucht auch Aufseher für uns Schwerverbrecher

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Steuerzahler2000 (4.198 Kommentare)
am 20.08.2020 15:03

Ich habe viele Streifenwagen-Besatzungen ohne Maske im Auto sitzen gesehen, die waren aber wahrscheinlich alle miteinander verheiratet oder stammen aus dem selben Haushalt ....

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Proking (2.663 Kommentare)
am 20.08.2020 15:34

Steuerzahler,
Homo-Ehe gibt's schon lange und eine WG schon ewig.

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Federspiel (3.626 Kommentare)
am 20.08.2020 14:37

Unfassbar.

Ich habe eben einem Kameraden der aus dem Urlaub kam die Hand geschüttelt.
Wenn das wer gesehen hat bin ich geliefert.
Schätze Internierungslager ist das Mindeste.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 20.08.2020 15:30

Ein Besuch beim Psychiater tuts auch.

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 20.08.2020 13:59

Also doch:

Der Besuch seiner Liebsten und die dazugehörigen Umarmungen und Liebkosungen werden seit Covid19 bestraft.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 20.08.2020 14:06

Ein toller Artikel für sie..da läuft Ihre Phantasie wieder Amok 🤣

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 20.08.2020 15:14

Ramses55,

es kein toller Artikel.

Aber er überführt ihre stets gegenteiligen Behauptungen als Lügen.

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Zaungast_17 (26.838 Kommentare)
am 20.08.2020 13:52

weit hamma's gebracht ....

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 20.08.2020 13:59

richtig.

die sozialen Bande müssen mit allen Mitteln gekappt werden.
jeder gegen jeden.
alle gegen alle.

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Zaungast_17 (26.838 Kommentare)
am 20.08.2020 14:00

im 38er Jahr dürfte es - wenn auch aus anderen Gründen - ähnlich bestellt gewesen sein....

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 20.08.2020 14:04

*facepalm*

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 20.08.2020 16:29

Du bist schon auch ein seltener Depp, oder?
Willst du das jetzt ernsthaft mit der Machtübernahme der Nazis in Österreich vergleichen???

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BamBam1987 (4.330 Kommentare)
am 20.08.2020 13:43

Lächerlich!!!

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 20.08.2020 13:19

Privatbesuche waren NIE verboten.

Oder?

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MySigma (2.550 Kommentare)
am 20.08.2020 13:35

Fragen sie den/die Richter was sie dazu meinen.

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 20.08.2020 15:15

MySigma,

ich stelle diese Frage hier im Forum,
weil ja hier von vielen Usern - beispielsweise von Weinberg93 - stets das Gegenteil behauptet wurde.

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weinberg93 (16.869 Kommentare)
am 20.08.2020 16:31

Besserwisserin, bitte nicht das Wort im Mund umdrehen!
Ich habe nur behauptet, dass Besuche für Hilfeleistungen und Unterstützung im Haushalt (betrifft vorwiegend die ältere Generation) NIE verboten gewesen wären

Und die Lüge besteht darin zu behaupten “Weil Besuche für Hilfeleistungen und Unterstützung im Haushalt (betrifft vorwiegend die ältere Generation) VERBOTEN WAREN ist zu es zu mehr Haushaltsunfällen gekommen.“

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weinberg93 (16.869 Kommentare)
am 20.08.2020 16:36

Ein Grund für die Erhöhung der Haushaltsunfälle war sicher, dass den Pensionisten fad war, weil z. B. das Wirtshaus oder andere Freizeiteinrichtungen geschlossen waren und man sich jetzt auf Sachen gefährliche Sachen gestürzt hat, die man sonst anderen überlassen hätte

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 20.08.2020 23:01

Weinberg, Sie lügen schon wieder!

Sie haben ständig behauptet, dass Privatbesuche nie ein Problem waren.

Heute lesen Sie einmal mehr, dass Sie mit dieser Aussage schlicht und ergreifend gelogen haben.

Dumm gelaufen für Sie,
als Jubelperser hat mans halt schwer, gelle.

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weinberg93 (16.869 Kommentare)
am 20.08.2020 23:27

BETTERTHANTHEREST, zu dumm oder zu borniert um den Schwachsinn nicht zu erkennen/erkennen wollen, um immer das gleiche zu wiederholen!

In meinem vorletzen Posting (ein paar weiter oben) kommt das Wort PRIVATBESUCH gar nicht vor.

Daher wiederhole ich es noch einmal:
------
Ich habe nur behauptet, dass Besuche für Hilfeleistungen und Unterstützung im Haushalt (betrifft vorwiegend die ältere Generation) NIE verboten gewesen wären

Und die Lüge besteht darin zu behaupten “Weil Besuche für Hilfeleistungen und Unterstützung im Haushalt (betrifft vorwiegend die ältere Generation) VERBOTEN WAREN ist zu es zu mehr Haushaltsunfällen gekommen.“
------
Wo kommt da das Wort "PRIVATBESUCH" vor?
Du musst deine Dummheit oder Boshaftigkeit nicht zum wiederholten mal zeigen!

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 20.08.2020 23:37

Weinberg93 windet sich wie ein Wurm.

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 20.08.2020 23:40

Sie waren es doch, der ständig behauptet hat, dass Privatbesuche nie ein Problem waren.

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MThommy (919 Kommentare)
am 20.08.2020 15:29

"In Fällen, in denen die vorgeworfene Tat von den Betroffenen nicht bestritten wurde, ..."
Sie hätten also nur behaupten müssen, sich nicht geküsst zu haben, oder wie?

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 20.08.2020 16:29

Das hätte nichts geholfen, es war ja vor Zeugen.

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