Etappensieg für Welser Kieswerke in Stadl-Paura
STADL-PAURA. Ihren Plänen zum Ausbau der Schottergewinnung in Stadl-Paura sind die Welser Kieswerke wieder einen großen Schritt näher gekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich grünes Licht für die Erweiterung der bestehenden Abbauflächen gegeben. "Wir freuen uns über diese klare Bestätigung. Dieses Ergebnis zeigt, was moderner Kiesabbau leisten kann: Mit einer professionellen und umfangreichen Maßnahmenplanung sowie der Einbindung von Experten können wir die Natur aktiv unterstützen", frohlockt Geschäftsführerin Ursula Huber-Wilhelm.
Baubeginn für Werksbrücke
Das Gericht habe auf Grundlage eines weiteren Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen festgestellt, dass die im Projekt geplanten Maßnahmen die Population des streng geschützten Gelbringfalters nicht gefährden", betont Huber-Wilhelm in einer Aussendung. Die Bestätigung der Umweltverträglichkeit durch das Bundesverwaltungsgericht nimmt das Welser Kieswerk nun zum Anlass für den eigentlichen Projektstart. "Wir planen, im kommenden Jahr mit den Arbeiten für die Ausfahrt Nord und für eine nicht öffentliche Werksbrücke über die Ager zu beginnen", kündigt Huber-Wilhelm an. Wie mehrmals berichtet, ist die Werkszufahrt zur künftigen Schottergrube über eine neu zu errichtende Traunbrücke geplant. Von dort mündet eine geplante Straße in den neu geschaffenen Kreisverkehr auf der Bundesstraße 1 ein. Dieser befindet sich auf Lambacher Gemeindegebiet.
Gegner erheben Einspruch
Eine Stadlinger Bürgerinitiative, die gegen das Projekt mobil macht, kündigt weiteren Widerstand an: "Uns wurde die Möglichkeit einer Revision beim Bundesverwaltungsgerichtshof eingeräumt. Diese werden wir auch ergreifen", sagt Herbert Huss, der Sprecher der Initiative. Für ihn sei eine wichtige Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem Tötungsverbot des Gelbringfalters noch nicht geklärt. Die von Huber-Wilhelm angekündigten Rettungsmaßnahmen führten dazu, dass ein Großteil der Raupen nicht erfasst werden könne und dem Kiesabbau zum Opfer fiele. Zudem bestätige das BVwG-Erkenntnis, dass der UVP-Bescheid der oberösterreichischen Umweltbehörde keine ausreichenden Auflagen vorsehe.