Wilderer sollen sogar Biber verspeist haben
WELS. Prozess gegen acht mutmaßliche Wilderer beginnt heute in Wels – Angeklagte bestreiten Tierquälerei.
Wegen Tierquälerei und schwerer Eingriffe in fremdes Jagdrecht – Wilderei – müssen sich ab heute in Wels acht Angeklagte vor Gericht verantworten. Der Prozess sollte ursprünglich bereits im Juni beginnen, war aber wegen eines Richterwechsels verschoben worden. Die Beschuldigten sollen von 2017 bis Juli 2020 im Salzkammergut, aber auch in Salzburg und Niederösterreich in Jagdrevieren illegal mehr als 100 Tiere erlegt haben.
Spatzen, Amseln und Tauben waren vor den mutmaßlichen Wilderern ebenso wenig sicher wie Rehe, Hasen und Fasane. Doch auch Biber, Eichhörnchen und geschützte Tiere wie der Seidenreiher und Bussarde gerieten ins Fadenkreuz der Schützen. Das Motiv war laut Staatsanwaltschaft Wels neben dem Sammeln von Trophäen auch der Genuss von Wildfleisch. Einige Beschuldigte sollen auch Biberfleisch und illegal eingefangene Frösche verspeist haben. Im Fall einer Verurteilung droht ihnen bis zu drei Jahre Haft. "Die Angeklagten sind bisher weitgehend geständig, was die Wilderei betrifft. Sie streiten aber den Vorwurf der Tierquälerei massiv ab", sagt der Welser Staatsanwalt Christoph Weber.
Kostspielige Zielfernrohre, Nachtsichtgeräte, Wärmebildkameras, sogar Schalldämpfer: Den Angeklagten mangelte es, wie die Kriminalpolizei ermittelt hatte, nicht an professioneller Ausrüstung. Auch 78 Gewehre und mehrere Tausend Schuss Munition konnten damals sichergestellt werden.
Hinweise aus der Bevölkerung
Auf die Spur kamen die Ermittler den mutmaßlichen Tätern aufgrund anonymer Hinweise. Denn das nächtliche Schießen in den Wäldern dürfte Anrainern bereits aufgefallen sein. Schließlich wurde ein 27-Jähriger aus Bad Ischl bei einer Verkehrskontrolle angehalten. In seinem Auto befanden sich neben Jagdausrüstung auch Waffen und Munition, obwohl ihm zuvor ein behördliches Waffenverbot auferlegt worden war.
Die Kriminalisten begannen daraufhin, Handys auszuwerten. Auch mehrere Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt und so nach und nach die Mitglieder des Wilderer-Rings aufgedeckt. Dabei entdeckten die Beamten einschlägiges Beweismaterial: so zum Beispiel zu Würsten verarbeitetes Wildfleisch, Trophäen und Tierkadaver, die in Tiefkühltruhen gelagert waren, darunter befand sich auch ein Biber. Der Verdacht, dass mit dem Wildfleisch sogar Handel getrieben worden sei, erhärtete sich demnach aber nicht.
Auf dem Handy eines Angeklagten wurde auch ein Video mit kinderpornografischen Darstellungen gefunden, weswegen sich dieser auch dafür vor Gericht zu verantworten hat.
Wenn die Tiere zum Großteil gegessen wurden geht's ja noch.
Eine Treibjagd von Jägern veranstaltet ist viel mehr Tierquälerei