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Zwei Anklagen wegen gefälschter Abnehmspritzen

Von Robert Stammler, 09. Juli 2024, 00:04 Uhr
Zwei Anklagen wegen gefälschter Abnehmspritzen
Laufende Ermittlungen: Arzt soll Patientinnen, die abnehmen wollten, ein gefälschtes Präparat verkauft haben. (colourbox)

STEYR/SALZBURG. Schnelles Abnehmen per Knopfdruck, durch eine Injektion mittels Pen. Semaglutid, ein Wirkstoff zur Behandlung von Diabetes, wird seit einiger Zeit auch zur Reduktion des Gewichts verwendet. Entsprechendes Interesse findet das Medikament "Ozempic" daher bei Abnehmwilligen, die nicht an Diabetes leiden.

Im Vorjahr gab es in Deutschland und Österreich Warnungen vor angeblich gefälschten Präparaten. Die Spur führte die heimischen Ermittler damals in den Bezirk Steyr-Land, wo zwei Handelsfirmen sitzen, die die gefälschten Arzneien in Umlauf gebracht haben sollen. Wie berichtet wurden im Herbst 2023 an sechs Örtlichkeiten Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe

Nun hat die Staatsanwaltschaft Steyr Anklagen gegen zwei Beschuldigte bei Gericht eingebracht, wie die OÖN auf Anfrage erfuhren. Den beiden Beschuldigten werde in dem Strafantrag vorgeworfen, "im bewussten und gewollten Zusammenwirken" die Präparate Dritten überlassen zu haben, sagt Landesgerichtssprecherin Christina Forstner. Konkret geht es um mutmaßliche Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.

Weiters wird den zwei Angeklagten auch grob fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen zur Last gelegt. Hintergrund: Ein Mediziner, ein in Salzburg und Wien tätiger Schönheitschirurg, soll die gefälschten Pens von den in Rede stehenden Händlern erworben haben: 225 Spritzen zum Stückpreis von 205 Euro.

Einen Teil davon soll der Arzt, gegen den nach wie vor ermittelt wird, an drei Patientinnen weitergegeben haben. Eine von ihnen, eine damals 31 Jahre alte Salzburgerin, bekam nach Einnahme des gefälschten Medikamentes große gesundheitliche Probleme, litt an einer schweren Unterzuckerung (Hypoglykämie) und bekam einen Krampfanfall.

Anklage gegen den betroffenen Schönheitschirurgen ist bisher noch nicht erhoben worden, eine "Enderledigung" des Ermittlungsverfahrens dürfte aber nicht mehr allzu lange dauern, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Steyr durchblicken lässt. Geprüft werde, ob sich der Arzt der vorsätzlichen Körperverletzung und des Betruges schuldig gemacht hat, der Beschuldigte habe bisher kein Geständnis abgelegt.

Ebenso nicht geständig verantworten sich die Geschäftsführer der beiden Handelsfirmen, gegen die der Strafantrag gestellt worden ist. Das Gericht hat für den 16. September den Prozesstermin festgelegt. Dabei soll auch entschieden werden, ob den zwei Firmen eine Geldbuße gemäß Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auferlegt wird.

Die Innsbrucker Rechtsanwältin Lisa Holzmann hat die Vertretung der rechtlichen Interessen der damals 31-jährigen Salzburgerin übernommen und von dem tatverdächtigen Arzt Schadenersatz verlangt. Nach neun Monaten habe sich dieser endlich bereit erklärt, Schadenersatz und Kosten – in diesem Fall mehr als 3000 Euro – zu tragen, sagt die Opfervertreterin im OÖN-Gespräch. Auch die Anwaltskosten seien beglichen worden. Dies könne für den Beschuldigten einen wesentlichen Milderungsgrund darstellen, sofern dieser verurteilt werden würde.

Bis zu 499 Euro verlangt

Vier Pens habe ihre Mandantin im Vorjahr bei dem Schönheitschirurgen gekauft, wobei ein Stück eine Monatsdosis beinhaltet habe, sagt Holzmann. Die erste habe 250 Euro gekostet, die zweite und dritte je 399 Euro. Beim vierten Mal habe die Salzburgerin 499 Euro bezahlt und es sei ihr das gefälschte Präparat ausgehändigt worden, wodurch es in der Folge zu den gesundheitlichen Komplikationen gekommen sei. Eine Nacht musste die Geschädigte im Krankenhaus verbringen.

Medizinisch notwendig und damit indiziert sei die Gabe des Medikamentes bei ihrer Mandantin nie gewesen, sagt ihre Anwältin. "Beim ersten Termin hatte sie einen Body-Mass-Index von 27,9, also deutlich unter 30." Deshalb könne man fachlich nicht von Adipositas sprechen.

Ob der Arzt gewusst habe, dass der vierte Pen eine Fälschung enthielt, das könne man erst nach Abschluss der Ermittlungen sagen. Allerdings behaupten Fachleute, dass sich das Original und die Fälschung optisch unterscheiden. Laut Strafantrag enthielt die Fälschung nicht Semaglutid, sondern Insulin, das einen anderen Geruch haben soll. "Der beschuldigte Arzt hat Werbung für Ozempic gemacht, und meine Mandantin wollte es ausprobieren", sagt die Anwältin. Der Mediziner habe ihr geantwortet, dass sie dafür "bestens geeignet" sei, auch wenn in diesem Fall weder Diabetes noch eine adipöse Erkrankung vorgelegen seien, sagt Holzmann.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler
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