Zwölf Jahre Haft für falschen Polizisten, der Mädchen vergewaltigt haben soll
LINZ. Jener Kampfsportler, der sich auf dem Linzer Hauptbahnhof als „Drogenfahnder“ ausgegeben hatte, um junge Mädchen in die Sex-Falle zu locken, muss zwölf Jahre ins Gefängnis.
Zudem entschied das Gericht, dass der 29-jährige Linzer in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden muss. Der Angeklagte meldete prompt Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, daher in das Urteil nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte ausgesagt, er sei durch den Konsum von Amphetaminen „noch geiler“ geworden, daher sei er heuer im Jänner zum Bahnhof gefahren, um an Mädchen zu kommen. „Es wäre auch möglich gewesen, in ein Bordell zu gehen, wenn man so große Lust verspürt“, sagte die vorsitzende Richterin, als sie das Urteil des Schöffensenates erläuterte.
Am 10. Jänner soll der Linzer in der Früh am Bahnhof eine 18-Jährige angesprochen und ihr weisgemacht haben, er sei Polizist. Sie müsse zur Drogenkontrolle mitkommen. In einem Pkw soll sie der Kampfsportler dann vergewaltigt haben. Er selbst sprach im Prozess von einvernehmlichem Sex. Gleich nach der Tat soll er zumindest zwei weitere junge Frauen - eine war erst 15 Jahre alt - mit der gleichen Masche angeredet, sich aber eine Abfuhr geholt haben.
Der 29-Jährige, der bereits mehrere Vorstrafen hat, war erst 2016 nach acht Jahren aus einer Anstalt bedingt entlassen worden und daher den Ermittlern nicht unbekannt. Rasch war er nicht nur überführt, sondern es stellte sich auch heraus, dass er noch für weitere Sexualdelikte verantwortlich sein dürfte.
So soll er sich gegenüber einer jungen Frau auf sozialen Medien als "Lisa" von einer Modelagentur ausgegeben und ihr eine entsprechende Karriere in Aussicht gestellt haben. Sie müsse dafür aber mit ihrem Chef schlafen. Es kam zu einem Treffen zwischen dem angehenden Model und dem Angeklagten, der als besagter "Chef" auftrat. Als die Frau aber nicht auf seine Avancen einstieg, soll er sie begrapscht haben. Wenig später soll er eine 15-Jährige, die er nach dem Fortgehen von der Altstadt heimbrachte, ebenfalls unsittlich betatscht haben. Diese Vorwürfe gab der Mann zu.
In der Silvesternacht 2018/19 kam ebenfalls der Polizei-Trick zum Einsatz: Da soll er einer Zufallsbekanntschaft, die nach gemeinsamem Drogenkonsum und nach zunächst einvernehmlichen sexuellen Handlungen die Lust verloren hatte, gedroht haben, er werde sie wegen des Suchtgifts anzeigen, wenn sie nicht weitermache. Er sei nämlich Polizist. Die Anklage stuft das als gefährliche Drohung und Nötigung zu einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung ein. Dass sich der 29-Jährige dazu zwar nicht schuldig bekannt, den Vorfall selbst aber wie angeklagt geschildert habe, "mag seiner Persönlichkeitsstruktur geschuldet sein", vermutete der Staatsanwalt. Der Verteidiger sah hingegen in diesem Fall - ebenso wie in jenem beim Bahnhof - lediglich "eine Täuschung", aber weder eine Vergewaltigung noch eine geschlechtliche Nötigung.
Angeklagter ist zurechnungsfähig und psychisch krank
Ein Gutachten bescheinigt dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Er leide aber an einer psychiatrischen Erkrankung und es bestehe laut Sachverständiger Adelheid Kastner eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er neuerlich derartige Taten begehen werde. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher neben einer Verurteilung auch eine erneute Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Der Mann wurde u.a. wegen Vergewaltigung unter besonders erniedrigenden Umständen genauso schuldig gesprochen wie wegen schwerer sexueller Nötigung. In diesem Fall soll er ein Mädchen in der Altstadt zum Oralverkehr genötigt haben. Er sei Polizist und werde sie wegen Drogenkonsums anzeigen, soll er dabei gedroht haben.
Wie berichtet war der Mann bereits wegen Vergewaltigung bereits acht Jahre lang im Gefängnis bzw, in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gesessen. Doch rasch nach seiner bedingten Entlassung im Jahr 2016 begann der Mann, harte Drogen zu nehmen. „Jahrelang ist er therapiert worden, um ihn zu einem rechtstreuen Menschen zu machen, doch das brachte keinen Erfolg“, betonte die Richterin. Es sei eindeutig, dass von dem Angeklagten die Gefahr ausgehe, dass er in Freiheit und ohne therapeutische Hilfe neuerlich schwere Straftaten begehen werde.