Förderbetrug? Volkshilfe wehrt sich gegen Vorwürfe
SCHWERTBERG / WIEN. Razzia wegen Kurzarbeit am Standort Schwertberg
Die Volkshilfe Oberösterreich hat für 390 Mitarbeiter im Bereich mobile Altenpflege-Dienste für drei Monate Kurzarbeit angemeldet, die seit Mitte März läuft. Am Standort Schwertberg gab es am Dienstag eine Kontrolle der Finanzpolizei (was bei karitativen Organisationen unüblich ist), nachdem zuvor ein Mitarbeiter über Unregelmäßigkeiten berichtet haben soll. Der Vorwurf: Obwohl für 30 Mitarbeiter 30 bis 50 Prozent Kurzarbeits-Zeit angemeldet wurde, müssen sie Vollzeit arbeiten. Arbeitszeit-Aufzeichnungen und weitere Aussagen von Bediensteten sollen den Verdacht erhärtet haben.
Der Vorwurf des Förderbetrugs steht im Raum. Denn der Bund zahlt bei der Kurzarbeit einen Teil der Gehälter, aber nur, wenn die Arbeitszeit-Reduktionen eingehalten werden. Die Ermittlungen sind dem Vernehmen nach auf weitere Bereiche der Volkshilfe ausgeweitet worden. Ein Sprecher des Finanzministeriums gab auf Anfrage aufgrund der "abgaberechtlichen Geheimhaltung" keine Stellungnahme ab.
Volkshilfe-Geschäftsführer Bernhard Gruber weist die "haltlosen" Vorwürfe zurück. "Ich kann mir nicht erklären, woher die Motivation dafür kommt." Man habe wie alle anderen Organisationen nach Vorgaben des Landes Oberösterreich Kurzarbeit angemeldet, weil davon auszugehen war, dass die Leistungen in der mobilen Pflege reduziert werden, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren. Manche Mitarbeiter hätten nun schon mehr als 30 bis 50 Prozent gearbeitet, weil die Entwicklung in der Pandemie besser als befürchtet sei. Der Durchrechnungszeitraum betrage 13 Wochen. Abrechnen werde man Arbeits- und Ausfallsstunden erst Ende Mai. Danach werde klar sein, ob die Kurzarbeit teilweise zurückgenommen werde. "Wir haben noch keinen Cent erhalten."
Organisationen wie die Volkshilfe werden überwiegend von Land und Gemeinden finanziert.
AMS-Chef Gerhard Straßer erklärt generell, dass die Abrechnung der Kurzarbeit noch ausstehe, erst dann würden eventuelle Straftatbestände ersichtlich. Voraussetzung für die Förderung sei, dass die Arbeitszeit reduziert worden sei und die Aufzeichnungen korrekt seien. Grundsätzlich sei es positiv, wenn Mitarbeiter von Unternehmen doch mehr arbeiten, weil das Geschäft besser als erwartet laufe. Dann würde die Kurzarbeit eben teils auch wieder zurückgenommen.