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25-Jähriger wegen Vergewaltigung einer Schülerin verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 22. September 2023, 12:55 Uhr
Justiz Gericht Prozess
Symbolfoto Bild: VOLKER WEIHBOLD

GRAZ. Der Mann soll sich im Oktober 2022 am WC eines Lokals an einer jungen Frau vergangen haben.

Ein 25-Jähriger ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Er soll sich im Oktober 2022 am WC eines Lokals in der Weststeiermark an einer jungen Frau vergangen haben. Während der Beschuldigte vor Gericht die Tat abstritt, machte die junge Frau glaubhafte Angaben. Die Schöffen sowie Richterin Julia Riffel hatten daher keinen Zweifel an seiner Schuld. Der Mann fasste vier Jahre Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

T-Shirt mit der Aufschrift "Fuck off"

Mit einem T-Shirt mit dem Aufdruck "Fuck off" hatte der Angeklagte schon zu Beginn des Verhandlungstermins das Aufsehen des beisitzenden Richters und der Richterin auf sich gezogen. "Ich hatte kein anderes frisches T-Shirt mehr", meinte der 25-Jährige. Er stritt ab, die Schülerin vergewaltigt zu haben. Im Gegenteil: Sie habe ihn im Lokal geküsst, was auch Zeugen so beobachtet hatten. Bei den Angaben, was sich am WC des Lokals abgespielt hatte, gingen die Aussagen aber auseinander.

Die Schülerin sei von dem Mann nach ihrem Toilettengang überrascht worden, sagte sie bei der kontradiktorischen Einvernahme, von der beim Prozess ein Video gezeigt wurde. Er habe sie in die Kabine zurückgeschupft, sei ihr nach und habe abgesperrt. Weder ihre Zurückweisungen noch mehrmalige Äußerungen, dass sie das nicht wolle, hielten ihn demnach vom Weitermachen ab.

Nach kurzer Beratung waren sich die Schöffen und der Richtervorsitz einig: Der Angeklagte wurde wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft und 5.000 Euro Schmerzengeld für die junge Frau verurteilt. "Es ist irrelevant, von wem der Kuss davor ausging und selbst wenn sie am Anfang noch ja gesagt hat: Sobald sie einmal nein sagt, ist es nein und alles weitere dann eine Vergewaltigung", erklärte die Richterin. Der Beschuldigte zeigte sich überrascht und erbat drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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