Prozess: Bier im Wert von 1,7 Millionen Euro gestohlen
GRAZ. 24 ehemalige Mitarbeiter der Puntigam-Brauerei sollen einwandfreies Bier als Bruchware deklariert und verkauft haben.
Sie sollen zum Verkauf geeignetes Puntigamer Bier als „Bruchware“ deklariert und unter der Hand verkauft haben. Laut Anklage jahrelang, von Jänner 2009 bis November 2017.
24 Ex-Brauereimitarbeiter müssen sich seit gestern wegen gewerbsmäßigen Diebstahls als kriminelle Vereinigung verantworten, einige von ihnen auch wegen Hehlerei bzw. bandenmäßiger Steuerhinterziehung.
Ein Angeklagter ließ sich gestern wegen einer Erkrankung entschuldigen. Für die übrigen 23 Beschuldigten und ihre 20 Anwälte wurden im Grazer Schwurgerichtssaal je vier Sitzreihen samt Namenskärtchen aufgestellt – zur besseren Übersicht für Strafrichter Andreas Rom.
So war der Fall ins Laufen gekommen: zuerst kam es zu anonymen Anzeigen gegen drei Beschäftigte. Daraufhin engagierte die Brauerei einen Detektiv, der groß angelegte und weitverzweigte Machenschaften aufdeckte. Ausgeforscht wurden mehr als 50 Verdächtige, 24 wurden angeklagt.
Als Hauptbeschuldigte gelten zwei Kellermeister, Hallenverantwortliche und Mitarbeiter im Selbstbedienungsshop, über die die Getränke aus dem Firmenareal gebracht und schwarz verkauft wurden. Eine Schlüsselfunktion kam laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Leoben den Kellermeistern zu. Denn diese mussten bestätigen, welches Bier „Bruchware“ war.
Die Beschuldigten sollen auf die Idee gekommen sein, große Mengen einwandfreies Bier als Bruchware auszuweisen. Da es bald schon nicht mehr um ein paar Kisten, sondern um ganze Paletten ging, war die Zusammenarbeit von mehreren Personen nötig. Staplerfahrer, Kellermeister, Hallenverantwortliche und SB-Shop-Mitarbeiter mussten mitmachen, damit die Ware außer Haus gebracht und verkauft werden konnte, führte der Staatsanwalt aus. „Im Tatzeitraum kam es zu enormen Bruchzahlen“, meinte der Ankläger. Nachdem zunächst nur ein paar Mitarbeiter beteiligt waren, wollten mit der Zeit immer mehr mitmachen. Einer der Haupttäter, der als „Organisationsdrehscheibe“ tätig war und laut Ankläger „wegschauen musste“, soll auch rund 50.000 Euro veruntreut haben. Er war als einziger von Beginn an geständig.
Nur teilweise geständig
„Hier gibt’s nicht ,Lustig samma, Puntigamer’“, redete Richter Rom den Angeklagten ins Gewissen, dass ein Geständnis ein wesentlicher Milderungsgrund sei. „Und das gilt nur, bis der erste sein Flaschl öffnet und geständig ist, dann nicht mehr.“
Es sei jahrzehntelang Usus gewesen, „Bruchware“ mitzunehmen, konterten einige der Verteidiger: die angeklagten Mengen seien falsch, „hoffentlich wird die Anklage zu Bruch gehen“.
Ich dachte in der Brauerei kann jeder Mitarbeiter sowieso saufen was er will.
Gut: Bei Puntigamer bzw. der Brauunion verkauft man lieber seinen Anteil und kauft sich dann richtiges Bier.
I woas ned, I hob a Alibi😂
War das zufällig der von der Versicherung zugestandene Teil, der als Bruchware abgegolten worden ist? Jedes Jahr fast exakt die gleiche Menge. 😁
Manche Unternehmen gehen nicht sehr strikt gegen so etwas vor, weil sie nicht verstehen, dass sie das alles am Ende mit einer höheren Prämie selbst bezahlen.
Wer waren die Abnehmer des Bieres? Hüttenwirten Wirte und Hoteliers ? da wurde doch massiv Steuer hinterzogen. Österreich ist halt ein Land wo Korruption zum Alltag gehört und die Politik nichts dagegen tut, aber auch nicht will.
Eh kloar!
Nur die bösen Unternehmen - wer sonst?
Üblicherweise geht aber Hehlerware mehr an Private.
@HEPUSEPP
".... und die Politik nichts dagegen tut"
Du kennst anscheinend nicht den Unterschied zwischen korrupt und kriminell!
Und für diese kriminellen Machenschaften reichen unsere Gesetze aus.
"und die Politik nichts dagegen tut"
Was soll denn die Politik noch alles machen?
Hoffentlich nicht alles Eigenbedarf. 😂
Man soll nur soviel Bier abzweigen wie man selber saufen kann!
Ich weiß, juristisch nicht einwandfrei, aber ichdenke da an folgende Analogie:
Wenn man durch eine (nicht eingezäunte oder abgesperrte) Streuobstwiese geht dann darf man auch einen Apfel (möglicherweise auch zwei) nehmen zum mehr oder minder unmittelbaren Verzehr. Nicht erlaubt ist, sich die Taschen mit Äpfel, Birnen oder sonstigem zu füllen.
Gauner, nichts als Gauner. Hoffentlich bekommen alle eine gerechte Strafe.
Ja, ganz sicher. Die müssen ihr Leben lang das Puntigamer drinken.