Eigene Tochter starb bei Autounfall in Kärnten: Geldstrafe für Vater
KLAGENFURT. Weil er einen schweren Autounfall verursacht hat, bei dem seine kleine Tochter und eine Frau starben, ist am Donnerstag ein 30-jähriger Mann am Landesgericht Klagenfurt zu einer Geldstrafe von 3.120 Euro verurteilt worden.
Der Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Er selbst und seine Ehefrau waren bei dem Unfall schwer verletzt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Bosnier war am 24. August 2020 mit seiner Ehefrau und seiner kleinen Tochter auf dem Rückweg aus seinem Heimatdorf in Bosnien-Herzegowina zu seinem österreichischem Wohnsitz. Laut Gutachten war er mit 70 bis 80 km/h unterwegs, als er in einer Rechtskurve auf einer Bundesstraße über eine Sperrlinie fuhr und so den Unfall verursachte. Dabei starben die entgegenkommende Fahrerin und seine kleine Tochter, die hinter dem Beifahrersitz im Kindersitz gesessen hatte. Seine hinter ihm sitzende Frau erlitt schwere Verletzungen, genauso wie er selbst. Ein Alkotest verlief negativ.
Zum Unfallhergang sagte der Angeklagte: "Ich kann mich nicht erinnern, aber laut Gutachten ist es klar, dass ich schuldig bin." Er übernehme die volle Verantwortung. Mit Bezug auf ein medizinisches Gutachten gab Richterin Ute Lambauer an, dass medizinische oder neurologische Beschwerden als Unfallursache ausgeschlossen werden könnten. Die Verteidigung sprach von Sekundenschlaf, der wahrscheinlich zum Unfall geführt habe.
Mit dem Einverständnis von Staatsanwältin Bettina Dumpelnik und der Verteidigung gab es keine Zeugeneinvernahme. Die Geldstrafe wurde zu 260 Tagessätzen zu je zwölf Euro ausgesetzt. Hinzu kommt eine Entschädigungszahlung von 500 Euro an eine Hinterbliebene des Unfallopfers sowie die Prozesskosten.
In ihrer Begründung erklärte die Richterin, dass der rechtliche Rahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorsehe. "Ich bin aber der Ansicht, dass es hier keinesfalls einer Freiheitsstrafe bedarf." Mildernd seien das umfassende Geständnis, die Unbescholtenheit des Angeklagten und auch der Tod der eigenen Tochter in das Urteil miteingeflossen. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung gaben eine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.