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Heuer 265 Anträge nach Impfschadengesetz, Großteil zu Covid

Von nachrichten.at/apa, 27. November 2021, 10:33 Uhr
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In den vergangenen 30 Jahren gab es laut dem Gesundheitsministerium 804 Erstanträge nach dem Impfschadengesetz. Heuer bis jetzt 265. Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Das Impfschadengesetz regelt in Österreich die Haftung des Staates bei Impfschäden. Heuer gab es einem Bericht der Wiener Zeitung (Samstagausgabe) zufolge bisher 265 Anträge. 246 Fälle betrafen laut Gesundheitsministerium Covid-19-Impfungen.

Der Rest der Anträge bezieht sich unter anderem auf FSME, Hepatitis B, Pocken oder Influenza. Österreichweit wurden mit Stand 25. November insgesamt 13.414.350 Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht.

Eingeleitet wird das Verfahren durch einen Antrag, der beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (BASG) eingebracht wird. Ob ein ersatzfähiger Impfschaden vorliegt, muss zunächst das BASG entscheiden. In Streitfällen wandert der Fall anschließend zu den Verwaltungsgerichten.

Bisher seien die allermeisten Entscheidungen beim BASG noch ausständig, berichtete die Wiener Zeitung. Drei Fälle im Zusammenhang mit Corona-Impfungen seien aber bereits abgewiesen worden.

Das Impfschadengesetz wurde 1973 erlassen. Es ist auch auf die Covid-Impfung anwendbar. Ersatzpflichtig sind aber nur Schäden, die eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Fieber, Kopfschmerzen oder andere milde bis moderate Impfreaktionen fallen nicht darunter. "Kurzfristige und normale Impffolgen wie Müdigkeit und Schmerzen an der Einstichstelle sind nicht ersatzpflichtig", zitierte die Zeitung Rechtsanwalt Andreas Eustacchio.

Kommt es aufgrund der Impfung hingegen zu einer schweren Körperverletzung oder einem Schaden mit Dauerfolgen, müsse der Bund haften. Ersatzfähig seien etwa die Behandlungs- und Rehabilitationskosten, auch eine Beschädigten-, Witwen- oder Waisenrente könne zugesprochen werden. Damit der Anspruch gewährt wird, muss laut dem Gesundheitsministerium ein "wahrscheinlicher Zusammenhang" zwischen Impfung und Schaden bestehen. Der Verwaltungsgerichtshof spricht in seiner Judikatur von einer "Kausalitätswahrscheinlichkeit". Eine wichtige Rolle kommt dabei meist den medizinischen Gutachten zu. Entscheidend werde in vielen Fällen der Zeitrahmen sein, wurde Eustacchio weiter zitiert: "Das könnte ein großer Streitpunkt sein."

Als Corona-Impfschaden könnte die Vakzin-induzierte thrombotische Thrombozytopenie (VITT) gelten, die bisher in sehr seltenen Fällen auftrat. Bisher wurden vom BASG zwei Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung gesehen und dem Krankheitsbild einer VITT zugeordnet. Auch Fälle von Herzmuskelentzündung können ersatzpflichtig sein, sofern sie mit schweren Folgen einhergehen. "Solche Fälle können natürlich unter das Impfschadengesetz fallen", so Eustacchio.

In 30 Jahren 804 Anträge

Von 1990 bis 2020 gab es laut dem Gesundheitsministerium 804 Erstanträge nach dem Impfschadengesetz, berichtete die Wiener Zeitung. 411 Impfschäden wurden anerkannt: 340 Fälle davon betrafen TBC-Impfungen, die in den Jahren 1991 bis 1993 verabreicht wurden. Damals wurden meistens Einmalzahlungen erbracht. In den vergangenen zehn Jahren gab es nach Angaben des Gesundheitsressorts durchschnittlich zehn Anträge jährlich, wobei ein bis zwei als Impfschaden anerkannt wurden. Mit 1. Jänner 2021 bezogen 89 Personen laufende Geldleistungen nach dem Impfschadengesetz.

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24  Kommentare
24  Kommentare
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caber (1.996 Kommentare)
am 27.11.2021 16:41

Mäßigung und Solidarität!

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detti (2.004 Kommentare)
am 27.11.2021 15:59

Die Erstreaktion der oön Experten Königswieser usw wird sein: bei über 13 Mio. Impfungen sind gut 250 praktisch nix, noch dazu weiß man nix Genaues, ob nicht was anderes Schuld sein könnte . Die Corona Erkrankung hätte viel schlimmeres Leid verursacht und überhaupt selbst Schuld, da selbst zugestimmt. Wir putzen ab!!!

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Felambra (57 Kommentare)
am 27.11.2021 16:57

Ja stimmt ja auch

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RKLinz09 (2.810 Kommentare)
am 27.11.2021 20:52

Eben …. Stimmt ja auch

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tine468 (644 Kommentare)
am 27.11.2021 13:16

Liebe oön, wie kann es aktuell Impfschäden von einer Pockenimpfung geben wenn die schon über 30 Jahre nicht mehr geimpft wird? Wieder mal schlampig recherchiert oder abgeschrieben - wsl war Windpocken oder ähnliches aus der Kinderkrankheitenabteilung gemeint. Qualitätszeitung- was ist das??

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glingo (5.324 Kommentare)
am 27.11.2021 17:17

TINE468 (362 Kommentare)
vor 3 Stunden
Liebe oön, wie kann es aktuell Impfschäden von einer Pockenimpfung geben wenn die schon über 30 Jahre nicht mehr geimpft wird?

da liegen sie falsch aber richtig falsch

Impfschäden können auch Jahre danach auftreten letzte Pocken Impfung war 1980

auch in Deutschland
im Zeitraum von 1991
bis 1999 hingegen nur 389 von 2543 Anträgen. 38% aller Entschädigungsverfahren
beziehen sich auf die seit 1982 nicht mehr
durchgeführte Pockenimpfung.

Impfschäden
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Impfschadengesetz?
Personen, die eine Gesundheitsschädigung erlitten haben:
durch die bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung oder
durch eine im jeweiligen Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder
durch eine mit Verordnung des Gesundheitsministeriums empfohlene Impfung
Wichtig:
Die Impfung muss in Österreich erfolgt sein, Anspruch auf Entschädigung haben jedoch auch nicht-österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

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tine468 (644 Kommentare)
am 27.11.2021 22:37

Aso, gibt's jetzt also doch Langzeit-/Spätfolgen bei Impfungen - lt. Meinung aller möglichen Qualitätsblattl, Politiker und Mediziner ist das ja nur eine Erfindung der Schwubler?!
Wobei ich in diesem Fall nicht glaube dass jemand nach > 30 Jahren mit Spätfolgen einer Pockenimpfung daherkommt - vermute eher schlecht recherchiert.

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amaya (587 Kommentare)
am 27.11.2021 12:50

Solange es Impfschäden gibt darf es keine Impfpflicht geben - und da rede ich noch gar nicht von der Dunkelziffer.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 27.11.2021 13:30

Solange die Impfung weniger Schäden verursacht als Corona darf es sehr wohl eine Impfpflicht geben.

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glingo (5.324 Kommentare)
am 27.11.2021 17:20

bei welcher Impfung gibt es keine Impfschäden?

bei welchem Medikament gibt es keine Nebenwirkung?

Müssen wir alle Medikamente abschaffen solange es Nebenwirkungen gibt

sie schreiben so einen schei-?

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derkommentator (2.306 Kommentare)
am 27.11.2021 17:26

Zur Einnahme von welchem Medikament werden Sie unter Androhung einer Geldstrafe genötigt???

Es ist Ihre freie Entscheidung ein (verordnetes) Medikament zu schlucken, oder eben nicht.

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tekov (513 Kommentare)
am 27.11.2021 17:47

Schwacher Vergleich, da müsste es sich um eine Krankheit handeln die unter "Seuche oder Pandemie" fällt, und dann wären sie auch verpflichtet es zu nehmen 😉

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Betroffener127 (3.725 Kommentare)
am 27.11.2021 12:42

Es wird immer die selbe Leier von leichten Brennen der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, leichtes Fieber .... erzählt.

Fragt mal die Rechtsanwälte, mit welchen Nebenwirkungen ein kleiner Teil tatsächlich zu kämpfen hat.
Dies wird von genöffentlichen Stellen negiert, da man nur eines will. Impfen, impfen, impfen.
Da ist kein Platz für schwerste „Befindlichkeitsstörungen“ wie Schlaganfälle, Gehirntombosen, Herzbeutelentzündungen innert 3 Tagen nach der Impfung......

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 27.11.2021 12:30

Na sowas aber auch, 265 Impfschäden sind sozusagen offiziell, die Dunkelziffer ist aber bedeutend höher. Die wenigsten Ärzte kommen ihrer Pflicht nach Impfschäden zu melden, wie man so hört. Ist ja auch ein hoher Zeitaufwand und schwer nachweisbar, also wird es lieber gleich gelassen.

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Betroffener127 (3.725 Kommentare)
am 27.11.2021 12:43

Eine Rechtsanwältin behauptet, manche Ärzte würden es nicht weitermelden, da sie von der Ärztekammer sonst einen auf den Deckel bekämen.

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SoziBursche (236 Kommentare)
am 27.11.2021 14:04

Das sagte mir auch mein Hausarzt. Starke Nebenwirkungen etc. werden nicht aufgenommen. Deswegen Impfen auch einige Hausärzte nimmer.

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artie_ziff (3.531 Kommentare)
am 27.11.2021 17:08

Mir hat de Schwester von der Putzfrau vom Oberarzt aber ganz was anders gsagt.

Und die was des aber ganz sicher vom Hund von der Nachbarin.

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Felambra (57 Kommentare)
am 27.11.2021 16:59

Ihr wisst aber schon, dass jede person selbst die impfschäden melden kann oder?!

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Zaungast_17 (26.891 Kommentare)
am 27.11.2021 11:03

den Impftoten hilfts nicht mehr und alles andere wird tunlichst abgestritten

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tekov (513 Kommentare)
am 27.11.2021 17:48

Schwuuuuuuurbeeeeellll

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AlleMenschenSindGleich (2.837 Kommentare)
am 27.11.2021 10:47

Also, Der Staat haftet, aber praktisch nur auf dem Papier?

Von Gutachtern wird Zusammenhang ausgeschlossen und das wars.
Impfopfer werden alleine gelassen.

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user_0815 (1.849 Kommentare)
am 27.11.2021 11:16

man muss schon direkt bei der Impfung zusammenbrechen oder sterben.... ansonsten ist es kein Impfschaden.... zwinkern

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Betroffener127 (3.725 Kommentare)
am 27.11.2021 12:45

Es wird gehaftet, sofern ein direkter Zusammenhang nachgewiesen wird. Allerdings nur mit lächerlichen Standardsätzen, welche den Schaden nicht mal im geringsten ausgleichen.

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tine468 (644 Kommentare)
am 27.11.2021 13:12

Exakt, dass ist einer Freundin auch passiert. Da müsstest dich mit den Ärzten streiten, zig weitere Untersuchungen machen lassen - und dass, wennst mit einer schweren körperlichen Beeinträchtigungen eh schon "am Boden liegst". Aussicht auf Erfolg äußerst gering und therapieren kannst dich zudem auch selber weil die Ärzte dir eh nicht glauben. Daher NEIN zur Impfpflicht wenn diese Verfahren nicht zugunsten der Geimpften abgeändert werden - zudem ist die Entschädigung in der Höhe von ca. 1000 € eh zu gering wennst vielleicht nachher arbeitsunfähig bist.

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