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Klimaklage gegen Österreich erreicht höheren Status vor EGMR

Von nachrichten.at/apa, 01. Juli 2024, 17:05 Uhr
Der Nationalpark Kalkalpen zeigt, wie Renaturierung geht
(Symbolbild) Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

WIEN/STRASSBURG. Die Klimaklage gegen Österreich hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen höheren Status ("priority status") erreicht.

Dies bedeute in der Praxis, dass die Klage gegenüber Fällen ohne Priorität meist schneller behandelt werden. "Diese Entscheidung unterstreicht die Relevanz der Thematik und öffnet Türen für ein potenziell bahnbrechendes Urteil", hieß es in der Aussendung der Kläger am Montag.

Die Klage wird vom Verein CLAW - Initiative für Klimarecht und den "Fridays For Future" (FFF) unterstützt. Zusätzlich vertritt der EGMR die Ansicht, dass es sich bei dem Fall um "einen von grundlegender Bedeutung" handeln könnte, hieß es. Nun müsse die Bundesregierung bis zum 20. September eine Stellungnahme abgeben und die Fragen des Gerichtshofes beantworten.

"Klimaschutz einklagbares Menschenrecht"

"Weltweit sehen wir, dass immer mehr Klimaklagen eingereicht und gewonnen werden. Seit dem Urteil zur Schweizer Klimaklage haben wir schwarz auf weiß, dass Klimaschutz unser einklagbares Menschenrecht ist. Wir erhoffen uns vom EGMR ein Urteil, dass die österreichische Bundesregierung im Versäumen von Klimaschutz zur Verantwortung ziehen wird", sagte Laila Kriechbaum von FFF Austria.

Die Entscheidung des EGMR stehe zudem laut den Initiatoren im starken Kontrast zu den Entwicklungen in Österreich. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte eine weitere Klimaklage von Kindern und Jugendlichen zuletzt erneut zurückgewiesen. Die Klage scheiterte wie schon beim ersten Versuch laut dem Höchstgericht an seinen Formulierungen.

Die Kinder und Jugendlichen, in deren Namen der Antrag eingebracht wurde, sind zwischen 2006 und 2015 geboren. Sie hatten laut VfGH kritisiert, dass das Klimaschutzgesetz lediglich eine Pflicht enthalte, über Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu verhandeln, aber keine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen. Dadurch habe der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, für den Schutz der verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte zu sorgen. Es gebe keinen Schutz der Kinder vor schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch den Klimawandel, zudem werde beim Klimaschutz nicht auf eine im Zeitverlauf und über die Generationen hinweg gerechte Lastenverteilung Bedacht genommen, hatte es in dem Antrag geheißen.

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