Mit dem Auto ab ans Meer: So reisen Sie entspannt nach Italien und Kroatien
WIEN. Die Österreicherinnen und Österreicher sind reisefreudig. Am liebsten geht es für sie klassisch ins Nachbarland Italien oder nach Kroatien. Worauf Reisende achten sollten, um einen entspannten Urlaub verbringen zu können.
Das ÖAMTC-Reisemonitoring 2024 hat gezeigt: 6 von 10 Befragten zieht es im Sommer ans Meer. Sonne, Strand und gutes Essen - das zieht. Meist geht es im eigenen Auto ins Urlaubsdomizil. Damit das auch reibungslos und ohne Komplikationen abläuft, hat ÖAMTC-Reiseexpertin Yvonne Polasek Tipps rund um Maut, Fahrverbote, Strafen im Ausland und Souvenirs.
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Italien
- Mautstrecke: In Italien gibt es drei Maut-Systeme. Für das Free Flow System nördlich von Mailand auf der A36, A59 und A60 empfiehlt sich eine vorherige Online-Registrierung, um eine elektronische Mautzahlung zu ermöglichen. "Falls man vorab nicht registriert ist, muss die Zahlung bis maximal 15 Tage danach erfolgen", sagt Polasek.
- Fahrverbote: Möchte man in Italien eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die "ZTL" kennen, die "Zona traffico limitato". Grundsätzlich gilt in ZTL-Zonen ein Einfahrverbot. Ohne Sondergenehmigung zur Einfahrt drohen rund 100 Euro Strafe. "Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, muss man rechtzeitig über das Hotel eine vorübergehende Berechtigung beantragen."
- Amalfiküste: An der beliebten Küstenstraße Amafitana zwischen Vietri sul Mare und Positano gelten wieder an allen Wochenenden zwischen15.-31. Juli und 1.-30. Oktober, sowie den gesamten August und September Fahrverbote nach Nummerntafeln. Mit einer geraden Endziffer im Kennzeichen, ist es verboten an geraden Tagen, mit einer ungeraden Endziffer an ungeraden Tagen die Küstenstraße zu befahren. Diese Regelung gilt von 10 bis 18 Uhr. Für Wohnmobile und Gespanne gibt es weiterhin ein ganzjähriges Fahrverbot täglich von 06:30 bis 24:00 Uhr.
- Strafen im Ausland: Wer im Urlaubsland mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich über geltende Verkehrsbestimmungen informieren. Verkehrsregeln und Höhe der Strafen können sich von den heimischen unterscheiden. "In Italien kostet eine Tempoüberschreitung von 20 km/h mindestens 175 Euro, nachts sogar noch einmal um ein Drittel mehr. Bei einer Alkoholisierung am Steuer von mindestens 1,5 Promille kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden – sofern Fahrerin oder Fahrer und Eigentümerin bzw. Eigentümer identisch sind", so Polasek. Strafen werden ins Heimatland nachgeschickt und müssen bezahlt werden.
- Sand und Muscheln als Souvenirs: An italienischen Stränden darf man sich nicht einfach bedienen: Dem italienischen Fremdenverkehrsamt ENIT zufolge ist es laut dortigem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen.
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Kroatien
- Transit Slowenien: "Fährt man über Slowenien nach Kroatien, nicht auf die digitale slowenische Autobahn-Vignette vergessen", erinnert die Reiseexpertin. Wichtig ist, unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignette mitzuführen, da diese herangezogen werden, um die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb nachvollziehen zu können. Die Vignette für Slowenien ist auch beim ÖAMTC erhältlich. Erworben werden muss eine Wochen- oder Monatskarte: Slowenien bietet keine Tagesvignette an.
- Mautpflicht: Autobahnen in Kroatien sind für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig. Bei der Autobahnauffahrt ist ein Ticket zu ziehen, das bis zum Verlassen der Autobahn aufgehoben und bezahlt werden muss. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und Fahrzeugkategorie. Die Bezahlung ist bar oder mit Kredit- oder Bankomatkarte möglich.
- Parken: Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann in Kroatien besonders teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen über rund 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket im Kroatienurlaub geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort genau informieren. "Allgemein sollten alle bezahlten Tickets und Belege von Maut- und Parkgebühren zur Sicherheit auch noch nach dem Urlaub zumindest online, z. B. eingescannt, aufbewahrt werden", empfiehlt Polasek.
- Muscheln und Trüffel als Souvenirs: In Kroatien gibt es geschützte Arten von Muscheln bzw. Meeresschnecken – diese dürfen nicht als Souvenirs eingepackt werden. Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.
Details zu Regelungen rund um Souvenirs in aller Welt finden Sie hier, Informationen rund ums Reisen gibt es hier.
Bei dieser momentanen tropischen Hitze, hält ja keiner aus, Stunden im Auto unterwegs zu sein!
Geh ich lieber im Attersee baden!