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Mit Messer auf Bekannten losgegangen: Wegen schwerer Nötigung verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 27. April 2022, 18:06 Uhr

Eine 33-Jährige ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen versuchter schwerer Nötigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Sie soll im Oktober 2021 mit einem Messer auf ihren im Bett liegenden Bekannten losgegangen sein und ihn anschließend noch ebenfalls mit dem Messer versucht haben zu quälen. Angeklagt war auch Mordversuch, doch davon wurde die Frau freigesprochen. Sie kommt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

33-Jährige wollte Ex-Freund quälen

"Sie ist gefährlich und unberechenbar", beschrieb Staatsanwalt Christian Kroschl die Grazerin. Vier Tage, nachdem sie ihre letzte Gefängnisstrafe verbüßt hatte, kam es bereits zu dem Vorfall mit dem Messer. Die Frau stand in der Nacht vor der Türe ihres Ex-Freundes und wollte bei ihm übernachten. Als er schon im Bett lag, soll sie laut Ankläger mit einem Küchenmesser auf ihn losgegangen sein. Er konnte den Angriff abwehren, doch sie zwang ihn, sich auf einen Sessel zu setzten und wollte ihn quälen. Er konnte sich befreien und rief die Polizei.

Die Verteidigerin bot eine andere Sicht auf den Vorfall. "Es finden sich auf der Decke keine Spuren von Beschädigungen durch ein Messer", erklärte die Anwältin. Außerdem hätte die Grazerin den Mann jederzeit töten können, wenn sie es wirklich gewollt hätte. Aus Sicht der Verteidigung sei es auch nicht nachvollziehbar, warum das Opfer geblieben war, während die Frau mit ihrem Verlobten telefonierte. Der Mann war bei dem Vorfall unverletzt geblieben.

"Es tut mir sehr leid und ich schäme mich sehr", sagte die Angeklagte gleich zu Beginn. Dann schilderte sie, dass sie mit dem späteren Opfer ein paar Monate liiert war und in der Beziehung sehr gelitten hatte. "Er war pornosüchtig und wollte jeden Tag stundenlang Sex haben, er hat mich auch vergewaltigt und geschlagen", erzählte sie. Angezeigt hatte sie die Übergriffe aber nie: "Aus Angst, dass er abgeschoben wird". Nachdem sie ihn verlassen hatte, kam sie mit seinem Cousin zusammen, mit dem sie dann fast drei Jahre verlobt war. Sie hatte ihn nie getroffen, nur telefoniert, aber "es war meine erste schöne Beziehung ohne Gewalt", erzählte sie. Trotzdem suchte sie immer wieder den Kontakt zum Ex-Freund.

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte der 33-Jährigen eine seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades. Sie sei zum Zeitpunkt der Tat aber zurechnungsfähig gewesen, betonte der Gutachter. Mit "großer Wahrscheinlichkeit" sei davon auszugehen, dass die Frau unter dem Einfluss ihrer Erkrankung weiter schwere Taten bis hin zum Mord begehen könnte, stellte der Psychiater eine düstere Zukunftsprognose. Er empfahl daher eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Laienrichter sahen keinen Mordversuch gegeben, befanden die Frau aber der versuchten schweren Nötigung für schuldig. Sie wird gemäß der Empfehlung des Psychiaters in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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allesistmOOEglich (5.672 Kommentare)
am 27.04.2022 18:55

Wenn der Gutachter nicht mehr weiterweiß, dann wird die Frau halt weggesperrt.

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