Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Polizeibeschwerdestelle: 514 Verfahren 2024, bisher zwei Anklagen

Von nachrichten.at/apa, 20. Jänner 2025, 11:23 Uhr
Polizei Blaulicht Einsatz
(Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. 514 Verfahren sind seit 2024 bei der vor einem Jahr im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) eingerichteten Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) angefallen.

Rund drei Viertel davon wurden bereits (Stand 16. Jänner 2025) abgeschlossen. Zu einer Anklage kam es dabei jedoch in bisher lediglich zwei Fällen, ein weiterer Fall wurde diversionell erledigt, wie das Innenministerium am Montag in einer Bilanz bekannt gab.

187 der bisher abgeschlossenen Verfahren endeten mit der Einstellung durch die Justiz nach Paragraf 190 Strafprozessordnung. In 202 Fällen wurde von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach Paragraf 35c Staatsanwaltschaftsgesetz abgesehen. Insgesamt 505 der 2024 angefallenen Verfahren betrafen Misshandlungsvorwürfe, neun den Verdacht der Ausübung von Zwangsgewalt mit Todesfolge bzw. mit Lebensgefahr verbundenem Waffengebrauch.

Das Innenministerium trat am Montag Kritikern entgegen, "wonach die Ermittlungen voreingenommene Ergebnisse gebracht hätten". Derartige Stimmen würden "durch diese nunmehrige Bilanz einer unabhängigen und neutralen Stelle nachweisbar widerlegt", hieß es in einer Aussendung. "Auch die neue Stelle kommt zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil von Misshandlungsvorwürfen nicht halt- oder belegbar ist."

Unter anderem die NEOS hatten sich in der Vergangenheit immer wieder daran gestoßen, dass die EBM im BAK und damit im Ressortbereich des Innenministeriums angesiedelt wurde. "Die Ermittlerinnen und Ermittler der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe werden auch künftig ihre Arbeit neutral und unabhängig verrichten, sowohl be- als auch entlastende Beweismittel bei Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei sammeln und damit einen wesentlichen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit polizeilichen Handelns leisten", betonte dagegen das Innenministerium.

mehr aus Chronik

Social Media bedrohen Lebenszufriedenheit von Jugendlichen

Drogenlenker (25) mit Baby im Burgenland gestoppt

Burgenland-Wahl: oe24-Kameramann soll ORF-Journalisten angegriffen haben

28-Jährige in Innsbruck abgängig: Wer hat diese Italienerin gesehen?

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen