Probeführerscheinbesitzer mit 228 km/h auf der A23 unterwegs
WIEN. Ein Probeführerscheinbesitzer ist in der Nacht auf Sonntag in einer Tempo-80-Zone mit 228 km/h auf der Südosttangente (A23) unterwegs gewesen.
Nach dem Stopp durch Beamte der Wiener Landesverkehrsabteilung zeigte sich der 20-jährige Probescheinbesitzer zuerst uneinsichtig. "Er gab zunächst an, dringend ins Krankenhaus fahren zu müssen und deshalb so schnell zu fahren", sagte ein Polizeisprecher. Nach kurzer Befragung stellte sich dies aber als Lüge heraus und der Mann war geständig.
Der Führerschein wurde dem Lenker vorläufig abgenommen. Eine Alkoholkontrolle verlief negativ. Die Behörde klärt nun ab, ob das auf den Vater zugelassene Fahrzeug beschlagnahmt werden kann.
Seit 1. März 2024 kann Rasern auf Grundlage der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug an Ort und Stelle abgenommen und in weiterer Folge auch versteigert werden. Das Gesetz sieht eine vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h vor.
Hört aus Autos zu beschlagnahmen das bringt ja sowieso nix
Führerscheinabnahme für mind. 2 Jahre, dann darf er zu einer neuen Prüfung antreten.
Geldstrafe mindestens 5 Stellig. Kann er sich das nicht leisten, macht er für 5 Jahre Sozialstunden
So wie jetzt sind unsere Gesetze zu lasch und zu mild.
absolut richtig!
So wie die Gesetze bei uns sind, bringt es nichts.
In Italien ist es egal, wer der Besitzer ist, dass Auto ist weg und genau das gehört bei uns auch!
Weiters gehört die Überschreitung von 60km/h im Ortsgebiet überdacht.
Nicht dass ich 200 auf der Autobahn gutheiße, aber es ist für mich schlimmer mit 110 im Ortsgebiet als mit 200 auf der Autobahn zu rasen.
Da hast du recht, ich würde im Ortsgebiet auch weiter runter gehen.
Das mit der Beschlagnahme fremden Eigentums ist glaub ich nicht so einfach ( bei uns zumindest )
Unterschied Eigentümer/Besitzer herausarbeiten:
Besitzer - Lenker
Eigentümer - Zulassungsinhaber
Sie wissen hoffentlich, dass die Beschlagnahme des KFZ nicht die einzige Maßnahme ist, die in so einem Fall getätigt wird. Dabei kommt es sehr wohl auch zu Geldstrafen und Führerscheinabnahme
Die jungen Leute lernen aber nichts draus oder täusche ich mich da. Weiters glaube ich dass es einem egal ist wenn ein sag ich mal 1000 Euro Auto abgenommen wird, das der Staat am Ende entsorgen muss, weil es bei der Ersteigerung keinen Wert zusammen bringt
zahnlose Gesetze