Quarantäne missachtet: 1000 Euro Strafe und bedingte Haft für 25-Jährigen
KLAGENFURT. Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag ein 25-jähriger Mann wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten verurteilt worden.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, 2020 trotz positiven Covid-19-Tests Heimquarantäne und Kontaktverbot missachtet zu haben. Zudem ließ er eine Operation in einem Spital durchführen. Der Angeklagte legte im letzten Moment ein Geständnis ab. Richterin Sabine Roßmann verurteilte ihn zu einer Geldstrafe und drei Monaten bedingt.
"Haben uns beide gesund gefühlt"
Angesteckt dürfte sich der Mann bei einer Autofahrt mit einer Freundin Ende November haben. Eine Maske trug er dabei nicht: "Wir haben uns beide gesund gefühlt", gab der Mann am ersten Verhandlungstag im Juni an. Nachdem er von der Erkrankung der Freundin erfahren hatte, ließ er einen PCR-Test durchführen. Er blieb bei seiner Version, dass ihm von der Bezirkshauptmannschaft zuerst ein positives Ergebnis, anschließend dann aber doch ein negatives Testergebnis mitgeteilt worden sei.
Mündlicher Absonderungsbescheid
Am selben Abend wurde der Mann von einer Ärztin telefonisch kontaktiert. Diese teilte ihm mit, er sei positiv und sprach mündlich einen Absonderungsbescheid aus. Das bestätigte die Ärztin als Zeugin auch anhand ihrer Unterlagen, an den konkreten Fall konnte sie sich nicht mehr erinnern. Der 25-Jährige zweifelte jedoch am Ergebnis und ließ am nächsten Tag einen Antigen-Test in einer Apotheke durchführen - das Ergebnis war negativ. Daraufhin kam der Angeklagte auch mit seiner Mutter in Kontakt, konkret brachte er sie mit seinem Auto zum Bahnhof.
Trotz Quarantäne zur Knieoperation
Der Angeklagte begab sich dann trotz Quarantäne in ein Klagenfurter Spital, wo er sich einer Knieoperation unterzog. Ein bei der Ankunft durchgeführter Antigentest war negativ. Nachdem der 25-Jährige nach der Operation von Polizeibeamten neuerlich telefonisch über einen Quarantäne-Bescheid informiert worden war, führte das Krankenhaus einen positiven PCR-Test durch. Die beiden Zimmergenossen des 25-Jährigen mussten daraufhin in Quarantäne, ihre Operationen wurden verschoben.
Geständnis nach Disput mit Verteidiger
Am Donnerstag wollte Verteidiger Peter Gradischnig ein epidemiologisches Gutachten beantragen sowie weitere Zeugen. Darauf erhob der Angeklagte Einspruch, er könne sich keine weiteren Verhandlungstage leisten, sowohl finanziell als auch durch die psychische Belastung. Nach dem Disput mit seinem Verteidiger legte der Mann dann doch ein Geständnis ab.
Drei Monate bedingte Haft
Die vom Verteidiger daraufhin beantragte Diversion wurde aus generalpräventiven Überlegungen abgelehnt. "Das wäre in der jetzigen Situation ein völlig falsches Signal", sagte Richterin Sabine Roßmann. Sie verurteilte den 25-Jährigen zu 200 Tagsätzen zu je fünf Euro, dazu gab es drei Monate bedingte Haft. Der Mann nahm das Urteil sofort an. Da auch Staatsanwältin Sarah Katschnig einverstanden war, ist das Urteil rechtskräftig.
In einem seriösen Verfahren würde man sich die PCR Tests ansehen . Da gabs mal was mit Zykluszahl usw.
ich möchte gar nicht wissen, wie viele im Wissen sich angesteckt zu haben im öffentlichen Leben teilgenommen zu haben weil`s ihnen "egal" ist jemand zu gefährden. Das ist in der heutigen Zeit nix neues sondern gehört leider zum Alltag.
Gfrast!
Heiteres Bezirksgericht: Die Ärztin sprach den mündlichen Absonderungsbescheid aus. Jaja. Leilei.
Das könnte wohl die Amtsärztin, aber sicher keine Privatärztin!
Der Rest des Verfahrens: ähnlich bemerkenswert.
Wie schaut dass aus wenn der Corona Test (oder mehre) negativ ist, man aber trotzdem alle Symptome hat die auf Covid-19 zutreffen. Und ganz normal fortgeht und Leute trifft.
Ist man dann vor Strafe gefeit, falls es doch rauskäme dass man Covid-19 hatte, aber nicht in Quarantäne war weil man negative Tests hatte?
Weil es kann ja der Test negativ sein, und man hat trotzdem Corona.- Hab ich schon öfters gehört.
Müsste man dann auch Strafe zahlen?
Ja, wenn man augenscheinlich an einer ansteckenden Krankheit leidet. Der Test ist nicht nötig zum Nachweis. Ärztliche Diagnose genügt.
Wenn dass so ist, warum verschreibt der Arzt da nicht gleich Quarantäne?
Der Arzt ist keine Behörde. Ein Bescheid ist aber ein behördlicher Akt.
Was ist das für eine Kindergartenfrage?
Wenn man Symptome hat, egal welche, ist man krank un bleibt zu Hause. Das gilt für Grippe, Erkältung oder covid19.
Viele hsbfn derzeit die Eigenart trotz Krankheit unter fid Leute zu gehen und alle anderen anzustecken.
Wer so fragt wie Sie, hat keinen Anstand!
Unsere Justiz ist wirklich eine Frechheit, die Strafe ist viel zu mild in Vergleich zu all den Schäden die dadurch verursacht werden bzw. hätten können.
100 Euro ist "LÄCHERLICH" denn wenn man die Kosten verrechnet die dieser Mensch verursacht hatte sind 1000 Euro eine Frotzelei und nur 3 Monate bedingt.
Nicht 100 sondern 1000 Euro sind "LÄCHERLICH"
Wahnsinn … dache solche Typen wie hier wären seit 75 Jahre ausgestorben….
Lieber gleich Lebenslänglich hinter Gitter!!!!!1!
Wie sieht es mit dem Zimmerkollegen aus? Diese mussten in Quarantäne udnd hatten vorerst entgangene "Operationsfreuden". Der Sozialversicherung und dem Staat entstanden durch diese Quarantäne Kosten, wie Unterbringung und Verdienstentgang...
Da könnte eigentlich noch eine finanzielle Lawine auf den Herrn zukommen.
bei dem tagesatz von nur 5 € wird nicht viel zu holen sein....