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Sex mit 16-Jähriger, die danach an Drogen starb? "Zu den Vorwürfen kann ich nur lachen"

Von nachrichten.at/apa, 27. Juni 2024, 11:55 Uhr
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(Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Ein 55-Jähriger hat sich am Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) am Landesgericht Wien verantworten müssen.

Er soll im Dezember 2023 eine von Suchtmitteln beeinträchtigte 16-Jährige in seine Unterkunft mitgenommen und dort ihren Zustand ausgenutzt haben, um mit ihr mehrfach den Beischlaf zu vollziehen. Das Mädchen wurde am 10. Dezember tot in der Wohnung aufgefunden. Er sei "unschuldig", sagte der Angeklagte.

"Zu den Vorwürfen kann ich nur lachen", meinte der 55-Jährige zu Beginn seiner Einvernahme. Es sei ein Mal zu einvernehmlichem Sex gekommen, wobei das Mädchen "nicht wehrlos" gewesen sei. Sie habe "aktiv mitgemacht", behauptete der Mann: "Sie war nicht super beeinträchtigt." Er "höre sie heute noch". Seine unmittelbar nach seiner Festnahme getätigten Angaben wies der Angeklagte großteils zurück: "Es gab kein zweites Mal Sex". Die Polizei habe ihn "nicht ausreden lassen".

"Sie machen mir Angst"

Auch mit der vorsitzenden Richterin war der Mann nicht einverstanden. "Warum schreien Sie? Sie machen mir Angst", hielt er fest. Er sei "in einem Zustand, dass ich Angst habe, dass man mich falsch interpretiert, weil man mich nicht ausreden lässt".

Wie sich bei den Ermittlungen herausstellte, war die 16-Jährige infolge ihres Drogenkonsums gestorben. Bei der Obduktion wurden in ihrem Körper Spuren von Morphin, Kokain, Methamphetamin und Benzodiazepin nachgewiesen. Im Zusammenhang mit dem Ableben des Mädchens konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er dafür kausal verantwortlich bzw. mitverantwortlich war. Er hatte ihr keine Drogen verabreicht, billigte ihm die Staatsanwaltschaft zu. Wie Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp in der Verhandlung darlegte, starb die 16-Jährige an einer Sauerstoffunterversorgung in Folge einer kombinierten Sichtgiftvergiftung. Der Tod sei am 10. Dezember zwischen 6.00 Uhr und 12.00 Uhr eingetreten, sagte der Sachverständige.

"Ich habe nie in meinem Leben jemanden vergewaltigt"

Der Angeklagte, der in Österreich sieben Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und Körperverletzung aufweist und in den 1990er-Jahren in Deutschland eine langjährige Haftstrafe wegen gemeinschaftlichen Mordes ausgefasst hatte, hatte das Mädchen am Westbahnhof kennengelernt, nachdem er sie beim Erwerb von Suchtmitteln beobachtet hatte. Sie habe ihm erzählt, dass sie seit ihrem zwölften Lebensjahr harte Drogen nehme, schilderte der Angeklagte. Sie habe ihm erklärt, sie sei 19 bzw. 21. Er habe aber "aus dem Kontext festgestellt, dass sie 17 ist", räumte er ein.

Der 55-Jährige wies seine ursprüngliche Aussage zurück, das Mädchen hätte sich mehrfach in seiner Unterkunft in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus befunden. Sie sei erst am 9. Dezember bei ihm gewesen. Wie es zum Sex kam, wollte er dem Schöffensenat nicht verraten: "Das ist eine Sache, die mir seit sieben Monaten peinlich ist. Ich möchte nicht mehr drüber reden. Ich habe nie in meinem Leben jemanden vergewaltigt." Als die Richterin dahin gehend nachfragte, erwiderte der Mann: "Sie stellen mir Fragen, um mich zu verwirren. Sie schreien mich an. Ich bin hilflos."

Am Morgen des 10. Dezember sei das Mädchen dann leblos neben ihm gelegen: "Wenn man mit dem Tod konfrontiert ist, ist das ein Riesenunterschied. Das ist erschütternd." Seine ursprünglichen Angaben, er habe am Morgen im Glauben, die Jugendliche schlafe, noch versucht, mit ihr intim zu werden, wies er zurück. Er habe "keine Ahnung", weshalb er das bei der Polizei gesagt habe. Die Frage der Richterin, wie er festgestellt hätte, dass die 16-Jährige tot war, blieb unbeantwortet. "Das ist mir zu persönlich. Ich möchte nicht darüber reden."

"Er war im Schock", schilderte ein 20-jähriger Mitbewohner des Angeklagten als Zeuge. Nachdem dieser bemerkt hätte, dass das Mädchen tot war, sei der Angeklagte "ganz aufgeregt" gewesen und habe "Bruder, sie ist tot!" gerufen.

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