Suggestivfrage? Kanzlei will Kärntner Windkraft-Volksbefragung anfechten
WIEN/KLAGENFURT. Wiener Anwälte hegen Zweifel, ob die Fragestellung in Kärnten rechtens war, und kündigen eine Anfechtung der Volksbefragung beim Verfassungsgerichtshof an
Kritik an der Formulierung der Frage gab es schon vor der Volksbefragung, bei der sich am 12. Jänner 51,5 Prozent der Kärntner gegen weitere Windräder in ihrem Bundesland ausgesprochen hatten.
"Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?", war auf dem Wahlzettel zu lesen. Die Wiener Kanzlei Onz & Partner vermutet, dass es sich dabei um eine Suggestivfrage handeln könnte. Dieselben Bedenken hatten vor der Volksbefragung bereits die Kärntner Grünen geäußert.
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"Suggestivfragen bei einer Volksbefragung sind unzulässig", sagt Rechtsanwalt Florian Berl von Onz & Partner. Der Jurist zählt auch mehrere Betreiber von Windkraftparks zu seinen Klienten. Eine solche könnte hier gegeben sein, weil in der Frage eine Verknüpfung zwischen dem "unzweifelhaft wichtigen Naturschutz einerseits und Windrädern andererseits" gegeben sei. Oder einfach ausgedrückt: "Die Befragten mussten sich entscheiden: entweder Naturschutz oder Windkraft. Das ist etwas, das ich als wertende Fragestellung betrachte."
Aus der Fragestellung sei außerdem nicht klar hervorgegangen, ob man über ein generelles Windkraftverbot in Kärnten oder nur auf Bergen und Almen abstimmt. Die Anfechtung, mit der die Befragung für nichtig erklärt werden soll, werde kommende Woche eingebracht, mit einer Entscheidung wird nicht binnen eines Jahres gerechnet.
Ist Verbot überhaupt möglich?
Verfassungsexperte Peter Bußjäger äußert Zweifel, ob ein generelles Verbot für Windräder in Kärnten überhaupt umsetzbar sei. Auch der Kärntner Verfassungsdienst – der bei der Fragestellung keine Bedenken geäußert hatte – hat diesbezüglich (wohlgemerkt nach der Volksbefragung) Zweifel formuliert. "Es überrascht, dass diese Bedenken erst im Nachhinein kommuniziert werden", erklärte der Jurist dazu. Insgesamt finde er es schade, "dass über ein so wichtiges Instrument so ein Streit ausbricht". Das sei "sicher nicht im Interesse der direkten Demokratie". Es sollte vor einer Befragung umfassende Informationen geben – auch darüber, ob ein Verbot auch rechtlich umsetzbar sei.
Die Windkraftbranche gibt sich vom Ergebnis der Kärntner Volksbefragung betont unbeeindruckt. Beim Ausbau der Windkraft gehe es um die Energieunabhängigkeit Österreichs. "Egal woher fossile Energie kommt, sie kommt nicht aus Österreich", sagte IG-Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer bei einem Pressegespräch in Wien. Und für die angestrebte Unabhängigkeit sei ein weiterer Ausbau der Windkraft nicht zuletzt angesichts des weiter steigenden Stromverbrauchs unverzichtbar.
Was Abhängigkeiten von fossilen Energien wie Gas kosten können, zeige der russische Krieg gegen die Ukraine. Somit diene Windkraft nicht nur dem Standort mit günstigem Strom, sondern insgesamt der Sicherung des Wohlstands in Österreich.
Gleich vorweg: Danke und viel Erfolg!
So eine Fragestellung ist eine Frechheit.