Taufen in der Kirche dürfen "im kleinsten Rahmen" wieder stattfinden
WIEN. Die römisch-katholische Kirche hat am Donnerstag die Spielregeln für die ab Sonntag wieder erlaubten öffentlichen Gottesdienste bekannt gegeben.
So muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten und FFP2-Masken getragen werden. Gemeinde- und Chorgesänge werden weiterhin ausgesetzt. Trauungen müssen nach wie vor auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, Taufen dürfen aber "im kleinsten Rahmen" wieder stattfinden, heißt es in der Rahmenordnung der Bischofskonferenz.
Ganz im Sinne der allgemeinen Rechtslage wird mit den neuen Regelungen im kirchlichen Bereich der Mindestabstand auf zwei Meter vergrößert. Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das "Absperren von Kirchenbänken" zu treffen, berichtete "Kathpress". Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.
Maskenpflicht: Schwangere und unter Sechsjährige ausgenommen
Wo bisher eine Mund-Nasen-Schutz verpflichtend war, ist nach den neuen Regeln eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Die Maskenpflicht gilt auch beim Gottesdienst unter freiem Himmel. Dort ist ebenfalls der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten und wie in Innenräumen Desinfektionsmittel bereitzustellen.
Zu den Regeln gehört auch, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände - etwa Türgriffe, Bücher und Bänke -, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es weiterhin ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". In diesem Fall verweist die Bischofskonferenz auf das Angebot von Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den Medien. Die Pfarren halten außerdem ihre Kirchen tagsüber offen.
Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern etwa am Ein- und Ausgang aufgestellt werden. Detaillierte Regel gibt es auch rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
Die Beichte darf weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, auch dann gilt der Mindestabstand von zwei Metern. Geraten wird zum Aufstellen einer Plexiglasscheibe, andernfalls ist das Tragen von FFP2 Masken notwendig. Auch am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.
Die detaillierte Rahmenordnung ist im Internet unter der Adresse https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung abrufbar.