Öffis: Fahrgäste müssen sich stets festhalten
WIEN. Fahrgäste sind verpflichtet, sich in öffentlichen Verkehrsmitteln während der ganzen Fahrtdauer festzuhalten. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich erneut bestätigt.
Eine 75-Jährige begehrte Schadenersatz, nachdem sie in einem O-Bus gestürzt war und sich dabei verletzt hatte. Sie hatte während der Fahrt kurz die Haltestange losgelassen, als der Busfahrer stark bremsen musste. Der beklagte Busfahrer argumentierte, dass ein unabwendbares Ereignis vorgelegen sei. Die Klägerin hätte sich zu jedem Zeitpunkt festhalten können und müssen.
Busfahrer muss nicht warten
Das Erst- und das Berufungsgericht wiesen die Klage ab, die Revision an den OGH wurde zugelassen. Das Höchstgericht teilte die Ansicht der Vorinstanzen: Auch ein umsichtiger und äußerst vorsichtiger Busfahrer hätte das Bremsmanöver nicht verhindern können. Mit der Abfahrt aus der Haltestelle muss der Busfahrer nicht so lange warten, bis alle Fahrgäste Platz genommen haben.
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Für sowas werden Gerichte beschäftigt und Journalisten auch noch.
Nächste Klage: muss ich mich im Postauto anschnallen? Äh - Postbus.