Internationaler Gerichtshof: Israel muss Offensive stoppen
DEN HAAG. Die humanitäre Lage in Rafah sei "katastrophal", so das Urteil.
Im Streit über die israelische Offensive in Rafah hat der Internationale Gerichtshof (IGH) im Sinne Südafrikas entschieden. Das Gericht entschied, Israel müsse die Offensive in der Stadt im Süden des Gazastreifens stoppen. Einen entsprechenden Eilantrag hatte Südafrika am 10. Mai eingereicht. Das Land argumentiert, es gehe darum, einen Völkermord an Palästinensern zu verhindern.
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Die humanitäre Lage im Gazastreifen habe sich weiter verschlechtert, begründete das Gericht die Entscheidung. In Rafah sei sie inzwischen "katastrophal". Man sei "nicht davon überzeugt, dass die Evakuierungsbemühungen" für die Zivilbevölkerung in Gaza ausreichten, um "das immense Risiko" für die Palästinenser aufgrund der Offensive in Rafah zu mindern. Das Gericht wies Israel neben dem Stopp der Rafah-Offensive an, innerhalb eines Monats einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der vom IGH angeordneten Maßnahmen einzureichen.
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Eine Reaktion Israels lag zunächst nicht vor. Die Regierung in Jerusalem hatte jedoch stets erklärt, "keine Macht der Welt" werde sie daran hindern, die eigenen Bürger zu schützen und gegen die Hamas im Gazastreifen vorzugehen. "Wir stürmen Rafah nicht, sondern wir gehen vorsichtig und präzise vor", sagte Israels Armeesprecher Daniel Hagari über die im Mai trotz internationaler Warnungen begonnene Offensive.
Die ursprüngliche Klage Südafrikas gegen Israel stammt von Dezember und wirft dem Land vor, im Gazastreifen einen Genozid zu begehen. In einem Eilantrag forderte Südafrika unter anderem die sofortige Einstellung aller Kriegshandlungen. Dem folgten die Richter damals nicht, sie ordneten aber den Schutz der Zivilbevölkerung an und forderten Israel auf, mehr humanitäre Hilfe ins Land zu lassen. Mitte Februar und Ende März wiederholte das Gericht entsprechende Forderungen.
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Entscheidungen des Weltgerichts sind bindend. Allerdings besitzen die UNO-Richter keine Machtmittel, um einen Staat zur Umsetzung zu zwingen. Sie können aber den UNO-Sicherheitsrat aufrufen, in der Sache tätig zu werden. Dort könnte eine Resolution zur Abstimmung kommen, die Sanktionen gegen Israel fordert – was aber wahrscheinlich am Veto der USA scheitern dürfte.
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Für Israel ist es bereits die zweite Niederlage vor Gericht innerhalb einer Woche: Am Montag beantragte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, eine vom IGH getrennte Instanz, die Ausstellung von Haftbefehlen gegen Regierungschef Netanjahu und Verteidigungsminister Gallant.