Eröffnung Ende Mai: Diese Regeln gelten für Hotels und Hütten
WIEN. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen am 29. Mai, vor dem langen Pfingstwochenende, wieder aufsperren und dann gleich das ganze Programm von Gastronomie über Wellness und Frühstücksbuffet bis zu Seminaren mit bis zu 100 Teilnehmern anbieten.
Neben den Beherbergungsbetrieben dürfen auch Freizeiteinrichtungen wie Bäder am 29. Mai wieder aufsperren, wurde am Montag bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Zu den schon lange erwarteten Rahmenbedingungen für die Öffnung der Hotellerie legten Ministerin Elisabeth Köstinger (Tourismus, ÖVP) und Rudolf Anschober (Gesundheit, Grüne) Details vor.
Für den Gastronomiebereich in Beherbergungsbetrieben gelten im Prinzip die gleichen Bestimmungen wie für reine Gastronomiebetriebe – mit einer Erleichterung: Buffets können in Selbstbedienung angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Frühstücksbuffets sind damit grundsätzlich möglich.
Schutzmasken und Abstand
Für Hotels gilt, wie auch in der Gastronomie, die Grundregel des Mindestabstands von einem Meter, außer innerhalb einer Gästegruppe oder für Personen, die sonst im gemeinsamen Haushalt leben oder wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Unter Gästegruppen sind jene Gäste zu verstehen, die den Aufenthalt in einer gemeinsamen Wohneinheit verbringen. Im Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ebenso wie in Lokalen haben Mitarbeiter mit Gästekontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
Wellnessbereich kann genutzt werden
Wellnesseinrichtungen können genutzt werden, wenn Betriebe ihre Hygienemaßnahmen gemäß den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums gestalten.
Auch Seminare von bis zu 100 Personen sind wieder erlaubt, wenn dabei ein Meter Abstand zwischen Personen, die nicht in gemeinsamen Haushalten wohnen, eingehalten wird und Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Ausnahme: wenn die Eigenart der Ausbildung oder Schulung das Einhalten dieser Voraussetzungen nicht ermöglicht (z.B. Erstehilfekurs), ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
Zwei Meter Abstand im Schlaflager
Wie bereits ausführlich berichtet, können auch Schutzhütten ab 29. Mai wieder Wanderer beherbergen. Gemeinschaftsschlafräume können unter den folgenden Voraussetzungen genutzt werden: Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Auch Seilbahnen und Freizeitbetriebe werden ab 29. Mai wieder öffnen können. Diesbezügliche Regelungen des Gesundheitsministeriums sind gerade in Ausarbeitung.
Auch Ferienlager würde die Regierung gerne ermöglichen, dazu wird aber erst nach Wegen gesucht, sagte Gesundheitsminister Rudi Anschober.
Kommen Hotelgutscheine?
Besonders schwierig sei die Lage für die Stadthotellerie, weil Kongresse und Flüge ausfallen. Leichter sei es für Ferienhotels mit viel Freiraum rundherum. Sollte es doch zu einer Erkrankung von Personal kommen, werden keine speziellen Regeln für die Beherbergungswirtschaft eingeführt. Über Hotelgutscheine "wird nachgedacht", so Köstinger.
Mehr Details unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at/
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Hoffentlich haben wir aus der Seuchenverschleppung gelernt und urlauben in unserem wunderschönen Land!
Das Mittelmeer besteht sowieso keinen Vergleich mit unseren sauberen Gewässern.
Wir als Bergland könnten die Tourismuseinnahmen außerdem selber dringend brauchen - also warum nicht das saubere Wasser unserer Seen genießen, unserer Wirtschaft helfen und das Klima schonen?
Ja Salzburg und Kärnten umwerben uns eh schon.
Der Umwelt tät es gut, wenn die Leute nicht wieder rumfliegen. In GR und TR hat es jetzt schon 40 Grad, so viel, wie überhaupt noch nie um diese Jahreszeit.
Offenbar haben die beiden Minister Köstinger und Anschober noch nie erlebt, wie es am Buffet zugeht. Da vergessen viele Leute ihre gute Erziehung und das soll jetzt ander sein oder werden? Das glaubt doch keiner.
Nicht jeder verbindet wie du Buffet automatisch mit all inclusive Proletenfütterungsstellen.
So viel ich weiß, war es die ganze Zeit über Hotels nicht untersagt, unter Einhaltung der zwischen Fremden geltenden Distanzregeln Gäste zu beherbergen.
Sie hatten nur keine wegen
Grenzschließungen,
Reisewarnungen,
Betriebsstillegungen
und dem Angstmärchen, man dürfe die Umgebung seiner Hauptmeldeadresse nicht verlassen und mit dem Auto nirgendwohin fahren.
Hmm, stimmt grundsätzlich, aber war es Hotels nicht verboten Touristen zu beherbergen? Geschäftsreisende ja, Personen mit einem dringenden Bedürfnis, z. b. wegen einer Trennung oder einfach tagsüber um ungestört arbeiten zu können ging auch, aber die Aufnahme von Touristen war bzw. ist verboten. Oder bin ich hier auf dem Holzweg?
@wiesi87
Korrekt. Es war ab 4.4.2020 bis 30.4.2020 die Vermietung für touristische Nutzung untersagt, das sind Freizeit- und Erholungszwecke.
Nachsatz: Das ist dann verlängert worden bis 29.05.
Falsch! Vom 30.4. war nie die Rede, die Verlängerung hat der Nixwisser frei erfunden! Das Ende war bis zur Nennung des 29.5. stets ungewiss.
Sind Sie da sicher?
Ich habe sämtliche Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Rundschreiben iZm Cov 19 gesammelt, selbst die beiden Ostererlässe, die Anschober verschwinden ließ, und nichts dergleichen gefunden, sondern nur Einschlägiges zu Sportstätten, Rehab-Einrichtungen, Krankenhäusern, Öffis etc.
Ist mir da etwas entgangen oder hat etwa unsere BReg sich bloß wieder auf ein nicht vorhandenes bzw anders lautendes Gesetz berufen?
Haben Sie die Quelle Ihres Wissens für mich parat, bitte?
Danke, hab´s schon selbst gefunden in dem unendlichen Wust von Corona-Bestimmungen.