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Verfassungsrecht-Experte: Wenn Lockdown unkontrollierbar, dann "rechtswidrig"

Von nachrichten.at/apa, 13. November 2021, 09:55 Uhr
Heinz Mayer, Verfassungsjurist
Heinz Mayer, Verfassungsjurist

WIEN. Der Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer sieht in einer Verordnung für einen Lockdown für Ungeimpfte "vom Grundsätzlichen her kein Problem". Wegen der Unkontrollierbarkeit drohe aber eine Verfassungswidrigkeit. Er rechnet auch mit Klagen.

Mayer hält eine Beschränkung für Ungeimpfte "sicherlich für eine zulässige Maßnahme, wenn man davon ausgeht, dass die Virologen recht haben, dass wir in einer dramatischen Situation sind und ein solcher Lockdown geeignet ist, diesen Gefahren zu begegnen". Eine genaue verfassungsrechtliche Beurteilung könne er aber erst abgeben, wenn er die Verordnung kenne.

Der sprichwörtliche "Teufel sitzt im Detail": Ein Lockdown für Ungeimpfte sei kaum kontrollierbar. "Wie will man denn im öffentlichen Raum kontrollieren, ob wirklich alle Menschen, die sich dort aufhalten, auch geimpft sind", fragt sich der Jurist. Daher bestehe die Gefahr, dass die Maßnahme "nicht effektiv und damit verfassungswidrig" sei, da die Rechtfertigung, die Aussicht auf Erfolg, fehle. Er geht davon aus, dass es auch Klagen geben werde.

Ein von Virologen geforderter Lockdown für alle wäre für Mayer "ein gerader Weg", der "relativ einfach zu kontrollieren" wäre. Auch Geimpfte mit Beschränkungen zu belegen, könne "aus medizinischer Sicht" begründet werden, da sie ebenfalls "infektiös sind, auch erkranken können und das Virus weitergeben können", meinte der Verfassungsexperte. Ein Lockdown für alle wäre demnach "das geeignetste und wohl auch zulässigste Mittel".

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79  Kommentare
79  Kommentare
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gent (3.909 Kommentare)
am 18.11.2021 21:16

Just another red Heinzi

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martin1411 (259 Kommentare)
am 17.11.2021 13:49

Ein Lockdown ist phantasielos. Eine Antigen- oder PCR Test (max. 3 Tage alt) als Voraussetzung für einen Aufenthalt im öffentlichen Raum und eine Quarantäne für alle K1 Personen, und wenn möglich Impfpflicht.

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Skye (19 Kommentare)
am 15.11.2021 23:13

In einem freien Land, wahllos Menschen wegsperren zu wollen, die keinerlei Gefahr für andere darstellen (das Gegenteil ist der Fall) muss verfassungswidrig sein …….
Aber natürlich darf man jetzt nicht zugeben, dass man falsche Versprechungen an alle gegeben hat, die sich dem Versuch einer Geninjektion unterzogen haben…… Blöd gelaufen …..

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zeroana (1.601 Kommentare)
am 14.11.2021 19:41

"Wenn man davon ausgeht, dass Wirrologen recht haben...". Und wenn man davon ausgeht dass sie unrecht haben? Die Gesetzgeberei sollte auf realem Wissen basieren, wenn das zuträfe, würde es sehr eng werden.

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Analphabet (15.751 Kommentare)
am 14.11.2021 02:19

Es ist die Hilflosigkeit dieser Regierung, die Sie zu solchen Aktionen treibt.

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 14.11.2021 13:20

Der Regierung kann es egal sein, wenn das Volksvermögen durch die Sturheit, Unbelehrbarkeit und Dummheit eines Teils der Bevölkerung massiv schwindet.

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reibungslos (15.296 Kommentare)
am 16.11.2021 09:27

Die Rechnung dafür zahlen aber alle.

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Fraga (608 Kommentare)
am 13.11.2021 21:47

Wieso unkontrollierbar?
Jeder wird verpflichtet, seinen G2- Nachweis mitzuführen und bei Kontrolle vorzulegen Wird verweigert, gibt es Sanktionen wie bei Verweigerung einer Alk-Kontrolle. Daneben sollte es Stationen geben, wo man nach Vorlage der Nachweise einen Art "Tagespass" zB in Form eines farbigen Armbandes sich holen kann und zumindest an diesem Tag alle weiteren Kontrollen problemlos meistert.
Das mit dem Armband hat zumindest beim Linzer Pflasterspektakel in der Praxis funktioniert.

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Elenakaya (2.853 Kommentare)
am 13.11.2021 19:39

Die Definition des Hrn. Mayer hinsichtlich der Unkontrollierbarkeit wird wahrscheinlich zu einer ausführlichen Diskussion führen.

Sollten innerhalb der Inkubationszeit ab Montag die Zahlen deutlich herunter gehen, hat die Maßnahme Wirkung gezeigt und war offensichtlich somit doch kontrollierbar.

Durchaus nette Diskussion, aber zum Höchststand der Pandemie eine Nebensache. Im Anschluss mögen sich die Juristen darüber vortrefflich streiten können.

Die Bundesregierung hat die Aufgabe und Pflicht die Bevölkerung vor einer weiteren Explosion der Infektionszahlen und in diesem Zusammenhang Anstieg von schweren Verläufen und Todesfällen zu schützen. Ob die Maßnahmen geeignet oder ungeeignet waren ist im Endeffekt keine juristische Frage sondern eine Frage der Gesundheit jedes einzelnen Bürgers.

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Elenakaya (2.853 Kommentare)
am 13.11.2021 19:44

Ich meinte natürlich nach der Inkubationszeit ab Montag

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weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 13.11.2021 19:11

SPEKTATOR
" ... der lautstarken Minderheit der Impfverweigerer und Kickl in die Hände spielt!"
Der kommt doch aus dem Stall der Rendi-Wagner und spielt mit dieser Aussage eh der PRW in die Hände, denn die will ja den Lockdown für alle

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Kepsand (594 Kommentare)
am 13.11.2021 17:04

Dass hier auch Leute mit Verstand Gehör finden ist fast nicht zu glauben. Insbesondere da er etwas sagt, das die Politik und deren Getreue nicht hören wollen:

Ein von Virologen geforderter Lockdown für alle wäre "ein gerader Weg", der "relativ einfach zu kontrollieren" wäre. Auch Geimpfte mit Beschränkungen zu belegen, könne "aus medizinischer Sicht" begründet werden, da sie ebenfalls "infektiös sind, auch erkranken können und das Virus weitergeben können"

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a1000 (377 Kommentare)
am 13.11.2021 17:01

Na Hauptsache die Superjuristen müssen wieder ihren Senf dazugeben. Unnötig und absolut kontraproduktiv in der Pandemiebekämpfung. Das Problem ist, dass denen immer wieder irgendein Medium eine Bühne bietet.

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 13.11.2021 18:19

Volle Zustimmung! Wir brauchen Maßnahmen mit Hausverstand; d.h. dass ein normal denkender Mensch muss die Maßnahme nachvollziehen können. Die Covid-Idioten sind natürlich keine Messlatte.

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hbert (2.454 Kommentare)
am 14.11.2021 23:00

Was soll dieser Hinpecken auf die Covidioten?
Denn die meisten davon sind einfach nur skeptisch! Und viele der Maßnahmen ist einfach nicht nachvollziehbar oder nicht durchführbar in der Kürze der Veröffentlichung.
Meine Gattin - mit ausreichenden Antikörper-Anzahl, die ja kurzfristig nicht mehr gültig sind - machte eine PCR-Test letzten Mittwoch, damit sie am Freitag ihre Patienten behandeln könnte. Das Ergebnis erreicht sie nach über 60 Stunden, also viel zu spät! - 24 wurden verbreitet!
Die meisten Maßnahmen sind einfach fakten-befreit und zusätzlich nicht machbar!

Unsere Regierung haut einfach wild herum!

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Waizenkirchen2 (332 Kommentare)
am 13.11.2021 16:54

Dieser EXPERTE gibt seinen Senf dazu obwohl er die Verordnung noch gar nicht kennt.

"Wie will man denn im öffentlichen Raum kontrollieren"

und wenn man nicht alle Autofahrer kontrollieren kann ob einer dabei ist der zu schnell fährt dann sind Geschwindigkeits-Kontrollen verfassungswidrig ? weil man hat ja nicht alle kontrolliert.Selten so einen Schwachsinn gelesen.
Herr Mayer es ist besser Sie schweigen.

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spektator (2.077 Kommentare)
am 13.11.2021 18:55

völlig richtig
Sie schrieben das vorher schon was ich hier posten wollte...

Natürlich kann man...mit Stichproben (und entsprechend abschreckenden Strafen)
wie eben bei anderen Bereichen auch
DAS sollte auch ein Verfassungsjurist wissen und sagen
ansonsten
er der lautstarken Minderheit der Impfverweigerer und Kickl in die Hände spielt!

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Analphabet (15.751 Kommentare)
am 14.11.2021 02:21

Würden Sie die Ausnahmen dieser Verordnung verstanden haben, dann würden Sie nicht derartigen Unsinn von sich geben.

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susisorgenvoll (17.113 Kommentare)
am 13.11.2021 16:49

Das freut mich sehr, dass sogar Herr Dr. Mayer meine Rechtsauffassung teilt!

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Waizenkirchen2 (332 Kommentare)
am 13.11.2021 16:59

SUSISORGENVOLL Sie sind also auch so ein/e EXPERTE/IN Gratuliere

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susisorgenvoll (17.113 Kommentare)
am 13.11.2021 17:49

Zumindest habe ich u.a. auch einmal Jus studiert.

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spektator (2.077 Kommentare)
am 13.11.2021 18:57

zwei Juristen ....drei Meinungen....?????
als obJuristerei eine Exakte Wissenschaft wäre !

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 14.11.2021 13:22

Und auch einen Posten zu 100% durch die SPÖ wie der andere Experte?

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maxine (20 Kommentare)
am 13.11.2021 16:46

Dann ist der Führerschein auch eher fakultativ, es lässt sich ja unmöglich kontrollieren ob alle Autofahrer einen Führerschein haben - wie soll das denn auf der Autobahn gehen das zu kontrollieren?

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spektator (2.077 Kommentare)
am 13.11.2021 19:00

na ja
man fragt sich ja
wieso den dann einer nicht nachträglich bekommt
wenn er nach 20 Jahren unfallfreiem Fahrens bei einer Kontrolle erwischt wird...
oder ?

DER hat ja eigentlich bewiesen dass er es kann!

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oneo (19.368 Kommentare)
am 13.11.2021 16:37

LD gelassen sehen. Jede Anzeige wird wohl durch ein Urteil des VfGh für nichtig erklärt. Also ruhig Blut und weiterleben wie bisher.

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jack_candy (8.974 Kommentare)
am 13.11.2021 15:29

Heißt das also, wenn Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Drogenhandel nicht kontrolliert werden können, sind die Verbote rechtswidrig?

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weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 13.11.2021 15:35

Nach SELTEN's Rechtverständnis:
JA!

Genaugenommen sogar, wenn nicht genug kontrolliert wird, dass (fast) alle erwischt werden - meint SELTEN.

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Aann (421 Kommentare)
am 13.11.2021 16:36

Jo passt, die Corvette ist fast fertig
Da kommens niemals hinterher und ohne Taferl kannst blitzen bis dir der Saft ausgeht

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meisteral (13.158 Kommentare)
am 13.11.2021 17:19

Der neue König unter den Trollpostern erklimmt ohne Mühe den Thron ....

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Selten (13.716 Kommentare)
am 13.11.2021 14:15

"...., wenn man davon ausgeht, dass die Virologen recht haben, dass wir in einer dramatischen Situation sind und ein solcher Lockdown geeignet ist, diesen Gefahren zu begegnen."

Was zu beweisen wäre, außer die Rechtsprechung macht es sich mit der Beweisführung einfach und frißt dieses Dogma.

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gutmensch (17.224 Kommentare)
am 13.11.2021 15:20

Was zu beweisen wäre, …..

Na, wem werden die Gerichte wohl Glauben schenken ? Den Virologen oder den selbsternannten Experten wie Kickl & Co ?

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Selten (13.716 Kommentare)
am 13.11.2021 14:12

Sowohl der emeritierte Verfassungsprof Heinz Mayer als auch der Medizinrechtler Stöger, ebenfalls aus dem Öffentlichen Recht kommend, haben bisher die Regierung unterstützt. Wenn diese beiden aus dem Wiener Juridicum rücksichtsvoll formulierte Zweifel anmelden, dann haben diese Substanz.

Das ist halt der Unterschied zu einem, der halt Jus studiert, einzig und allein, um sich dann auf die Diplomatische Akademie zu hauen, um als Diener der Herrschenden, wie seine Vorfahren in die Fußstapfen des werten Papas zu treten.

Die Grünen haben sich schon als sie anlässlich des Zerfalls Yugoslawiens ernsthaft dort mit Ö Truppen helfend und Partei ergreifend einmarschieren wollten, vom Rechtsstaat verabschiedet und für alle augenscheinlich, als Anschober zugunsten seiner Goldstücke deren illegale Lehrverhältnisse legalisierte, was rechtsstaatlicher Mist in 2-facher Hinsicht war: 1. wegen des rückwirkenden Inkraftretens, 2. weil AnlassGG der übelsten Sorte für ein paar handverlesene Freunderl.

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 13.11.2021 15:40

Der SPÖ-Verfassungsprof Heinz Mayer ist halt für Wirgel und Regierungskritik zuständig. Er war einer, der den Begriff der Spaltung prägte.

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Soehne (932 Kommentare)
am 13.11.2021 13:16

Das sind lauter Meinungen die ausser auf der Universität noch nie etwas sinnvolles gearbeitet haben.
Die sollen ins richtige Leben gehen und nicht dauernd aus ihren Büros theoretischen Blödsinn von sich geben.

Man kann sich nur der Meinung von Haslauer anschließen.
Am besten man sperrt sie weg weil dort können sie keinen Schaden anrichten.

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max1 (11.582 Kommentare)
am 13.11.2021 14:03

Gut dass wir noch immer eine Judikatur haben die weitgehend unabhängig ist, die von den Türkisen Infizierten haben nichts mehr zu melden.

Der Rest scheint anständig zu sein und die Unabhängigkeit von der Politk zu beachten.


Solche wie sei nannte man Blockwart!

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tomk32 (937 Kommentare)
am 13.11.2021 13:02

Also weil man ja ned jeden Autofahrer kontrollieren kann ob er zuviel getankt hat ist auch das Alkohlverbot am Steuer nicht rechtens. Prost.

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snooker (4.476 Kommentare)
am 13.11.2021 12:52

Der "renomierte" Hr. Mayer gibt wieder einmal seinen Senf dazu.
"Nicht" oder "kaum" kontrollierbar - typisch Mayerische Wortklauberei.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 13.11.2021 14:22

Das, was Sioe Wortklauberei nennen, macht einen guten Juristen aus.

Im Übrigen hatten früher Gesetze Bestand über die Zeiten.

Das nicht, weil sich die Welt früher nicht geändert hätte, sondern weil man Gedacht hat, bevor man Gesetzte formulierte und die Worte exakt so gewählt hatte, dass wirklich alle denkbaren Tatbestände unter eine Norm subsumiert werden konnten.

Heute schießt man auf jeden Zuruf eines Lobbyistenvereins Gefälliges raus und novelliert an den Ding dann rum, bis es mindestens so dick ist wie die Bibel und nichteinmal mehr einen logischen Aufbau hat. Da wird querverwiesen, rückverwiesen, es gibt redaktionelle Novellen, weil man nicht einmal mehr korrektes Deutsch kann. Vieles landet allein schon deshalb bei der Rechtsprechung, weil es durch juristische Auslegung überhaupt erst einen Sinn bekommen muss, um überhaupt anwendbar zu sein.

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( Kommentare)
am 13.11.2021 12:27

Wenn ich lese, was hier ein Verfassungsrichter an Vermutungen, Möglichkeiten und könnte sein, weiß man nicht und und und von sich gibt, dann habe ich das Gefühl als wäre das Verfassungsgericht das Gut Aiderbichl der Juristen.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 13.11.2021 12:40

Klar, mit einer kurzischen und teilweise ziemlich blauen Blende, übersehen die Augen das Wesentliche!

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 13.11.2021 12:08

"Eine genaue verfassungsrechtliche Beurteilung könne er aber erst abgeben, wenn er die Verordnung kenne."

Nicht gerade förderlich vorher schon Aussagen treffen bevor er was in der Hand hat.

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max1 (11.582 Kommentare)
am 13.11.2021 12:10

Noch weniger förderlich ist es wenn die Durchführungsbestimmungen noch nicht vorliegen. Damit agiert die Polizei falls das der Fall ist rechtswidrig.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 13.11.2021 12:15

Die Polizei darf erst reagieren wenn eine Verordnung vorliegt.

Also was soll Ihr unsinniges Geschwafel?

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max1 (11.582 Kommentare)
am 13.11.2021 14:05

Der Beamte vor Ort handelt auf Anweisung seines Chefs. Was sagte der Landeschef schon ohne Verordnung?

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 13.11.2021 12:43

Na ja, die Aussagen verheddern sich ja nicht in eine Richtung, sind sicherlich ein Gedankenspiel, aber ok.

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edita (3.639 Kommentare)
am 13.11.2021 12:06

Führerscheinkontrolle mit Führerschein, Geimpft mit Impfnachweis.. was soll man da nicht kontrollieren können? Vielleicht einmal nicht so kompliziert denken, Herr Mayer!

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max1 (11.582 Kommentare)
am 13.11.2021 12:09

Vielleicht sollten sie sich einmal über die Gesetze die das regeln informieren.

Ihre Ansicht ist die eines Machthabers, Terroristen, imperiales Gehabe ....sm Beispiel der USA, einfach Länder überfallen. Ihre Vorschläge sind genau so.

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 13.11.2021 12:05

Wegen Kontrolle: dann muss man es eben wie in Italien machen: mit einem schriftlich verfassten Wegeziel vor dem Ausgang, jederzeit auf Anfrage herzuzeigen.

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weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 13.11.2021 12:07

Das ist mir nicht bekannt, wie funktioniert das genau in Italien?

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