Nationalrat setzte Anreize für längeres Arbeiten
WIEN. Wer über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet, bekomm mehr Geld, für Menschen in Korridor- bzw. Schwerarbeitspension gibt es eine Toleranzgrenze beim Zuverdienst.
Der Nationalrat hat am Mittwoch Anreize für längeres Arbeiten gesetzt. Mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen wurde damit etwa ein höherer Pensionszuschlag für jene Menschen, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Das würde auch zunehmend gewünscht werden, zeigte sich Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) überzeugt.
Dieser jährliche Bonus wird von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht und kann maximal drei Jahre lang bezogen werden. Der Bund wird – vorerst für zwei Jahre befristet – außerdem einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die neben der Pension erwerbstätig sind. Sie müssen nur für jenen Teil des Zuverdienstes Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt – 2024 sind das voraussichtlich rund 1.037 Euro. Es werde ein Schritt gesetzt, um die Übergangsphase vom Erwerbs- ins Pensionsleben flexibler zu gestalten, meinte Rauch.
Toleranzgrenze bei Zuverdienst
Eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst wird für Personen eingeführt, die eine Korridor- bzw. Schwerarbeitspension beziehen. Wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nur geringfügig überschritten, soll das nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung führen. Diese Toleranzgrenze wird 2024 voraussichtlich bei rund 207 Euro liegen.
Nicht einverstanden zeigte sich die Opposition. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kritisierte, dass zwar keine Pensionsbeiträge, aber weiterhin etwa Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müsse. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker bemängelte, dass noch mehr Geld ins Pensionssystem hineingeschüttet werde. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sah keinen Schritt hin zu einem nachhaltig gesicherten und fairen Pensionssystems. Nichts hätten jene von den Maßnahmen, die aufgrund ihrer Gesundheit nicht mehr arbeiten könnten.
Rechtsanspruch für Vollzeitarbeit?
Dass Teilzeitbeschäftigte nun außerdem einen Anspruch auf Schadenersatz erhalten, wenn ihr Arbeitgeber sie nicht von einer frei werdenden Vollzeitstelle informiert, reicht Muchitsch nicht. Er forderte einen Rechtsanspruch für Teilzeitbeschäftigte, auf Vollzeit umzustellen, wenn eine Stelle im Betrieb frei wird.
Die meisten Mitarbeiter würden sowieso mitbekommen, wenn eine Stelle frei werde, so Belakowitsch. Viele Menschen in Teilzeit würden gerne aufstocken, aber nichts von den Stellen wissen, verteidigte hingegen Grünen-Sozialsprecher Markus Koza die Maßnahme.
Mindestens so wichtig wäre eine Reduktion der Steuersätze für jene , die Vollzeit buckeln
Es ist etwas, was man in allen Abteilungen aller Firmen kennt.
- zuerst ist man froh, dass man den Alten los wird, der so viel Geld kostet.
- dann die Erkenntnis, der junge Nachfolger ist vielleicht doch nicht so top drauf.
- dann fragt man den Alten, ob er nicht noch ein wenig dazuverdienen möchte.
Gibt einen alten Spruch, der viel Weisheit birgt:
"Klar sind die Jungen viel schneller, aber die Alten kennen alle Abkürzungen."
Jetzt lasst s doch mal die Pensionisten in Ruhe! Nur weil kein Fachpersonal gefunden wird, braucht man nicht an jahrelang hart arbeitenden Steuerzahlern eine Notlösung zu finden versuchen.
Jeder hat ein Recht auf noch ein paar schöne Jahre ohne Arbeit.
"NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker bemängelte, dass noch mehr Geld ins Pensionssystem hineingeschüttet werde. " - das kann man nicht erfinden: Ein Sozialsprecher beschwert sich, dass mehr Geld ins Pensionssystem bekommt.