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U-Ausschuss - Van der Bellen ordnete die Akten-Exekution im Detail an

Von nachrichten.at/apa, 24. Juni 2021, 12:57 Uhr
PRESSESTATEMENT BUNDESPR?SIDENT VAN DER BELLEN ZUR AKTUELLEN STELLUNGNAHME DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFS
Bundespräsident Alexander Van der Bellen Bild: HELMUT FOHRINGER (APA)

WIEN. Eine vom Zufallsgenerator ermittelte Haft- und Rechtsschutzrichterin des Wiener Straf-Landesgerichts wird das VfGH-Erkenntnis zur Aktenlieferung des Finanzministeriums exekutieren.

Sie muss alle umfassten E-Mails sicherstellen, prüfen und private Dateien ausscheiden sowie den Rest "soweit möglich spätestens bis zum 15. Juli" dem Ibiza-U-Ausschuss vorlegen. Das steht in der Exekutionsanordnung, die Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Donnerstag erteilte.

Die Beweisaufnahme im U-Ausschuss endet mit 15. Juli, die Frist ist also relativ knapp, stellt Van der Bellen fest: "Was bis dahin nicht geliefert wurde, kann von ihm bei seinen Untersuchungen nicht mehr berücksichtigt werden." Angesichts dieser Dringlichkeit kann die Richterin "außer Acht lassen, ob die Daten dem Untersuchungsausschuss bereits vorgelegt wurden". Sie muss also den gesamten vom VfGH im Erkenntnis vom 3. März umschriebenen E-Mail-Verkehr sichern, prüfen und weiterleiten.

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Exekutionsanordnung des Bundespräsidenten

Exekutionsanordnung des Bundespräsidenten

PDF-Datei vom 24.06.2021 (1.998,32 KB)

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Mit der sechsseitigen Anordnung "beauftragt" Van der Bellen "den nach der Geschäftsverteilung zuständigen Einzelrichter" des LG Wien mit der Exekution. Dieses Exekutionsverfahren auf Anordnung des Bundespräsidenten ist das erste dieser Art in Österreich, Van der Bellen betritt, wie er am Mittwoch sagte, "Neuland". Somit ist in der Geschäftsordnung aber kein Richter dafür vorgesehen. Die Richterin aus dem Bereich Haft- und Rechtsschutz wurde deshalb mittels Zufallsgenerator "im Sinne der Geschäftsverteilung" ausgewählt.

Die Richterin ist berechtigt "unter Wahrung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Betroffenen allenfalls erforderliche Zwangsmittel einzusetzen". Dazu kann sie sich der "Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes" bedienen. Auch für sonstige Aufgaben kann die Richterin "geeignete Personen" wie Daten-Forensiker, IT-Fachleute, andere Richter bzw. Verwaltungsbedienstete für die Sichtung beiziehen.

Was die Aufgaben sind beschreibt Van der Bellen genau: Die Richterin hat die vom VfGH angeführten Daten "in sinngemäßer Anwendung der einschlägigen Sicherungsvorschriften an den jeweiligen Speicherorten sicherzustellen", dann zu sichten, ob sie von der Vorlagepflicht erfasst sind und soweit möglich bis 15. Juli dem U-Ausschuss zu übermitteln. Nicht vorlagepflichtig sind "rein private Dateien und Kommunikation" sowie bis 3. März bereits vorgelegte Daten. Diese müssen "umgehend gelöscht" werden.

Die E-Mails, um die es geht, werden in der Anordnung genannt - wobei die Namen für die Veröffentlichung geschwärzt wurden: E-Mail-Postfächer sowie lokal und serverseitig gespeicherte Dateien der Bediensteten einer bestimmten (geschwärzten) Abteilung und von Finanzministeriums-Bediensteten empfangene E-Mails bestimmter (geschwärzter) Personen.

Der VfGH hatte mit seinem Erkenntnis vom 3. März dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben - und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) aufgefordert, u.a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Da Blümel dem nicht nachkam, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Dazu kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung. Die letzte Tranche kam am 16. Juni. Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung unvollständig und mangelhaft, Blümel versichert wiederum, dem VfGH-Spruch voll entsprochen zu haben.

Es "steht Aussage gegen Aussage", konstatiert Van der Bellen in der "Begründung", unter Hinweis auf diverse Schreiben der beiden Seiten. Dem Bundespräsidenten sei aber eine Beurteilung, ob die Daten "nun nicht oder doch vollständig vorlegt wurden, nicht möglich". Er habe jedoch die nötigen Schritte zu setzen, um den vom VfGH verlangten Zustand herzustellen. Also "ordne ich die Exekution des rechtskräftigen und vollstreckbaren Erkenntnisses" des VfGH vom 3. März 2021 "im oben angebenen Umfang an", endet die Anordnung.

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16  Kommentare
16  Kommentare
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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 24.06.2021 20:25

Zitat: Dem Bundespräsidenten sei aber eine Beurteilung, ob die Daten "nun nicht oder doch vollständig vorlegt wurden, nicht möglich".

Dem Bundesminister ist es ebenso nicht möglich und erlaubt, zu prüfen und zu beurteilen.

Und der Opposition ist eine Überprüfung auch nicht möglich und dennoch behauptet sie, die Lieferung wäre nicht vollständig. Ohne Anhaltspunkte, ohne Beweise!

Demnach findet keine "Exekution" statt, sondern eine Doppelbearbeitung im Auftrag der Oppositionsparteien, welche den Mitarbeitern des Ministeriums nicht vertrauen und sie öffentlich der Manipulation und des Amtsmissbrauchs beschuldigen.

Am Ende stehen ein riesiger Aufwand und enorme Kosten für den Steuerzahler, den Oppositionsparteien ist das offenbar egal.

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snooker (4.476 Kommentare)
am 24.06.2021 19:43

Die Justiz sollte sich die Frage gefallen lassen, warum sie so lange braucht, einen relativ einfachen Vorgang zu Ende zu bringen.

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 24.06.2021 20:28

Eventuell, weil es sich um gesamte Postfächer handelt und der einfache Vorgang in Summe sehr aufwendig ist. Es muss bei jedem Email und sonstigem Dokument einiges dokumentiert werden, beispielsweise warum als privat oder dienstlich eingestuft.

Je nach Ergebnis kann es für die Opposition zu einem enormen Schaden führen, weil vom Bundespräsidenten, den Gerichten, den Journalisten, die U-Ausschuss-Führung bis hin zu den Bürger alle an der Nase herumgeführt und absichtlich getäuscht worden sind.

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StefanieSuper (5.515 Kommentare)
am 24.06.2021 17:08

Eigentlich sollte das was für den Fußball gilt auch für die Politik gelten. Wenn eine Mannschaft - Partei - das Spiel absichtlich verzögert, so kann doch der Schiedsrichter einfach um diese Verzögerung länger spielen lassen. Ist unser Bundespräsident nicht so mächtig wie ein Schiedsrichter in einem Fußballspiel. Dann würde man wohl die Arbeit eines Untersuchungsausschuss ernster nehmen und sich nicht so aufführen wie die "Familia Kurz"!

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 24.06.2021 20:32

In diesem Fall entsteht die Verzögerung eindeutig durch die Opposition, die ohne Beweise und Anhaltpunkte öffentlich behauptet, es würden Dokumente oder Emails fehlen. Das gebrachte Beispiel von Jan Krainer war ein Reinfall, denn dieses Email wurde sogar zwei mal geliefert.

Ganz klar geht es ums Anpatzen und um das künstliche Aufbauen von Argumenten für eine unnötige Verlängerung dieses lächerlichen Ausschusses, der anstatt einer ernsthaften Aufklärung nur ein parteitaktisches Spielchen der 3 Oppositionsparteien ist.

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Freischuetz (3.238 Kommentare)
am 24.06.2021 16:14

Bitte, was geht in BMF Gernot Blümel vor, dass er der VfGH Forderung, vollständig zu liefern nicht nach kommt? Nun muss er eine präsidentiell angeordnete gerichtliche Exekution akzeptieren. Hat er das nötig?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er etwas verbergen möchte, denn er musste mit dem vollen Instanzenzug + Exekution rechnen. Wenn nun etwas hoch kommt ist er erledigt. Kommt nichts hoch, haben die Oppo UA Mitglieder die Genugtuung ihn "bis auf's Blut" gepiesackt zu haben.
Ob er innerlich noch so gelassen ist, wie nach außen?

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 24.06.2021 13:51

Wenn da auch nur irgendetwas was aufkommt, haben die Grünen eine gute Begründung für die Verlängerung des U-Ausschusses, ohne dass ihnen die türkise "Familie" den "türkisen Peter" dafür in die Schuhe schieben kann..

BRAVO!

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gutmensch (17.224 Kommentare)
am 24.06.2021 14:25

Die Türkisen beharren immer darauf, dass sie von den Grünen nicht überstimmt werden dürfen; das wäre dann ein Koalitionsbruch. Was ist dann umgekehrt ? Die Türkisen dürfen ?

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gutmensch (17.224 Kommentare)
am 24.06.2021 13:48

Wie soll die Richterin das in drei Wochen schaffen ? Und wenn, dann kann der UA die nachgelieferten Akten nicht mehr Sichten, weil der UA zu Ende geht.

Die Rechnung der Türkisen geht auf. Eine Pflanzerei und Missachtung des Rechtsstaates und der Demokratie sondergleichen .

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betterthantherest (38.393 Kommentare)
am 24.06.2021 14:11

gutmensch

Der Herr Bundespräsident wird sich die Frage gefallen lassen müssen, warum er nicht schon am 9. Mai die entsprechende Exekutionsanordnung erteilt hat.

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rmach (16.825 Kommentare)
am 24.06.2021 17:45

Weil er die grösste Fehlbesetzung der Republik ist.

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 24.06.2021 20:34

Wer bitte glaubt denn, dass zusätzliche Akten geliefert werden, und wenn, dann nur vereinzelte "Streitfragen", ob al privat oder dienstlich einzustufen.

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 24.06.2021 13:41

Wird eng für Blümel... ist allerdings eigentlich eh nett, weil er sich ja an nichts erinnern kann und dann helfen vielleicht die Mails dem Erinnerungsvermögen nach. Hoffe auf die besten Forensiker!

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betterthantherest (38.393 Kommentare)
am 24.06.2021 13:08

Lang hatts gedauert.
bis er aufgewacht ist, der Herr Bundespräsident.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 24.06.2021 13:52

Er hält sich halt an die Verfassung... stöltrt Sie das wirklich so sehr?

Oder haben Sie andere Motive?

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rmach (16.825 Kommentare)
am 24.06.2021 17:48

Der Bellen ist m.E. einfach überfordert. Diese Kanzlei ist es gewohnt Jausen zu organisieren und nicht sich um Probleme zu kümmern

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