Verfassungsrichter: Fragenkatalog an Mückstein
WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) übermittelte im Zuge seiner Prüfung der Corona-Maßnahmen einen Fragenkatalog an das Gesundheitsministerium.
Bis 18. Februar erbitten die Höchstrichter Auskünfte zu insgesamt zehn Fragenkomplexen – die Ergebnisse sollen in eine allfällige mündliche Verhandlung miteinfließen.
Beim VfGH waren etliche Beschwerden wegen der Verordnungen, die Lockdown, 2G- oder 3G-Regeln umfassen, eingelangt. Die Höchstrichter wollen nun vom Gesundheitsressort wissen, ob die Belastung des Gesundheitssystems die Maßnahmen gerechtfertigt habe.
Konkret interessiert den VfGH, ob jemals eine Überlastung des Gesundheitssystems gedroht habe – ein Szenario, das laut Gesetz erst einen Lockdown rechtfertigt. Gefragt wird nach Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen aller mit SARS-CoV-2 infizierten Personen.
Außerdem will der VfGH genauere Auskünfte zu den Virusvarianten und der "prozentuellen Zuordnung von stattfindenden Infektionen auf Lebensbereiche" (Familie, Arbeit, Einkauf und Freizeitbeschäftigungen).
Gefragt wird weiters nach der Schutzwirkung von FFP2-Masken sowie der Covid-Impfung. Die letzten Fragen beziehen sich auf den "Lockdown für Ungeimpfte" und inwieweit dieser Auswirkungen auf die Hospitalisierungen hat. Nur zwei Tage nach der Übermittlung der Fragen wurde diese Maßnahme von der Bundesregierung aufgehoben.
Man sollte mehr Dankbarkeit zeigen und froh sein, daß die Nachrichten zum REGIERUNGSBLATT geworden ist.
"Dass Omikron infektiöser sei als die Deltavariante des Virus, kann die Virologin nicht bestätigen. Für die Verbreitung der Variante sorge vielmehr, dass sie den Impfschutz besser umgehen könne als die Vorgängervariante. Drei Injektionen schützten immer noch am besten vor einem schweren Krankheitsverlauf, sie verhindern aber nicht die Infektion. Das Virus finde daher viel mehr Wirte und die Inkubationszeit sei verkürzt."
Sprich: Die Welle der Geimpften.
FAZ: https://m.faz.net/aktuell/rhein-main/corona-lage-in-hessen-mehr-als-gesund-oder-tot-17761667.html
Die auferlegten Beschränkungen kann man ja nicht mehr rückgängig machen, aber es tut gut endlich die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen.
Bald kann Mücke sagen : Hurra wir sind über dem Berg von nun an gehts bergab.
Kasperl!
Na endlich! Jetzt werden im Gesundheitsministerium einige schwitzen.
Das hat ja ewig gedauert. Auch schon aufgewacht!
Das wird sämtliche Maßnahmen, die Impfpflicht und die Regierung zu Fall bringen. Interessant, daß die OÖN das an so unauffälliger Stelle versteckt.
Gratulation zu Ihrer Anmaßung das Urteil des VfGH vorwegzunehmen!
Kennen Sie die Antwort des Gesundheitsministerium? Nein! Wie auch!
Oh, ein Grün / Pinker !
Hoffe zu den Antworten holt man auch Anschi noch zurück.
Oder sind beide Minister nur Befehlsempfänger.
Vinzi... es wird keine Antwort geben... weil wenn Mücke beim Lesen auch so schnell ist wie beim Stottern bei diversen Pressekonferenzen ist der nicht einmal durch mit Lesen der Punkte... geschweige den mit einer Antwort...
Das Thema gab es gestern schon.
@ VINZE
Noch solche ÖVPLeaks und
WWwwuummMMs-BBuumMMs
daun za`REIsst`s dae Blaodan. !.
...ganz sicher und ohne VfGH-Mitwirkung!
Bla, bla, bla!