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Der Richter hat entschieden: Der Swap-Prozess geht weiter

Von Alexander Zens, 15. Jänner 2020, 11:16 Uhr
Richter Andreas Pablik Bild: Weihbold

WIEN/LINZ. Der Swap-Prozess zwischen der Stadt Linz und der Bawag wird fortgesetzt – abseits des vorige Woche gefällten Zwischenurteils. Das hat Richter Andreas Pablik am Mittwoch entschieden.

Damit kann die Stadt Linz wieder einen Erfolg verbuchen. Sie hatte, wie berichtet, beantragt, das Verfahren nicht auszusetzen. Die Bawag hingegen hatte einen Antrag auf Aussetzung des Prozesses eingebracht. Richter Pablik entschied, dass das Verfahren weitergeht, wie Jürgen Exner, Sprecher des Handelsgerichts Wien, bestätigte. Pablik hat abgewogen zwischen den Kosten der Prozessfortsetzung und der Verfahrensverzögerung im Fall einer Aussetzung. Da sich Pablik relativ sicher ist, dass sein Zwischenurteil hält, hat er sich für die Fortsetzung entschieden.

Im Zwischenurteil von voriger Woche hat Pablik der Stadt Linz recht gegeben, wonach der verlustreiche Swap-Vertrag zwischen Stadt Linz und Bawag nicht rechtsgültig zustande gekommen sei, weil der Gemeinderat zustimmen hätte müssen. Die Bawag hat Berufung eingelegt. Die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Wien.

Im Prozess, der nun weitergeht, geht es ab sofort um Schadenersatzansprüche, die sich aus dem Zwischenurteil ergeben. Die Bawag macht einen Vertrauensschaden geltend, weil man darauf vertraut habe, dass der Vertrag gültig sei. So wie in der grundlegenden Klage verlangt die Bank auch jetzt wieder 417 Millionen Euro. Inklusive Zinsen und Kosten ist der gesamte Prozess schon rund 500 Millionen Euro schwer. Die Stadt will 25 bis 30 Millionen Euro (je nach Frankenkurs), die sie im Zuge des Swap-Geschäfts zu Unrecht als Zahlungen an die Bawag geleistet habe.

Wie der Prozess jetzt konkret weitergeht, ist noch offen. Neue Verhandlungstage hat Pablik noch nicht ausgeschrieben.

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Autor
Alexander Zens
Redakteur Wirtschaft
Alexander Zens

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49  Kommentare
49  Kommentare
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Banker10 (300 Kommentare)
am 17.01.2020 10:23

Wie hat der damalige VP-Vizebürgermeister W. gestimmt?
Hat er dieses Mega-Risiko mitgetragen? Konsequenzen? Aufstieg mit mehr Gehalt?
Und ein Millionenverlust, den nun der Steuerzahler zahlen muß.

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spoe (16.154 Kommentare)
am 18.01.2020 08:45

Artikel nicht gelesen?

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hanix (684 Kommentare)
am 15.01.2020 15:17

Dieser Riesenprozess ist auf die hochgradige juristische Inkompetenz beider Seiten zurück zu führen. Ein alter Hut, dass bei hohen Beträgen der Gemeinderat ausdrücklich zustimmen muss. Die Rückabwicklung alleine reicht aus um noch einige Jahre weiter zu prozessieren....!

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Maxl1166 (292 Kommentare)
am 15.01.2020 20:48

Auch der Richter Andreas Pablik macht aber auch schon seit Jahren keine gute Figur!!

2 Sieger stehene aber schon fest: die jeweiligen Anwaltskanzleien!!!

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gent (3.909 Kommentare)
am 15.01.2020 21:02

Sehe ich in allen Punkten genau so!

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spoe (16.154 Kommentare)
am 18.01.2020 08:47

Korrekter Richter, der es niemandem einseitig recht zu machen hat. Guter Richter.

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pepiboeck (3.261 Kommentare)
am 15.01.2020 21:26

Wobei die andere Seite die damals noch rote BAWAG war, der spätere rote Nationalbankpräsident Novotny

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snooker (4.476 Kommentare)
am 15.01.2020 14:06

Ich nehme an, dass Penn der BAWAG glaubwürdig dargelegt hat, dass er zeichnungsbefähigt für diesen Deal sei.
(Vielleicht sogar mit einem Schriftstück der Stadt)
Alles andere wäre ja für die BAWAG höchst zweifelhaft gewesen.

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ersterkarli (4.696 Kommentare)
am 15.01.2020 14:09

Es ist schon eigenartig wie sehr die politschen Gegner der Stadt Linz es wünschen den Prozess zu verlieren. Ob dabei man selbst Opfer wird durch die Schulden ist Wurscht . Hauptsache die Rote verlieren. Das darf uns schon was kosten!

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 15.01.2020 14:11

Eigenartig? Bezeichnend!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 15.01.2020 14:27

SNOOKER

richtig .

eine Bank versichert sich immer vorher ab dass der Vertragspartner auch die WAHRE Person ist in dem eine Identität vorgezeigt wird.
Sicher auch bei Penn und zudem eine Vollmacht ,denn sonst KANN SIE DEN VERTRAG NICHT ABSCHLIESSEN .
Das darf sie nicht .

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betterthantherest (38.409 Kommentare)
am 15.01.2020 14:44

pepone, genau so läuft es.

Das Zwischenurteil besagt (laut Zeitungsartikel) lediglich: Das Geschäft ist nur dann gültig wenn ein Gemeinderatsbeschluss vorliegt. Diesen Gemeinderatsbeschluss hat es nicht gegeben - daher war aus Sicht des Richters in seinem Zwischenurteil niemals ein Geschäft vorhanden.

Interessant ist eine andere Fragestellung:
Davon ausgehend, dass der Herr P. auch SWAP Verträge rechtsgültig zeichnen durfte - wer kann in welcher Höhe für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Nichteinhaltung der internen Vorgaben durch den Zeichner entstanden sind.

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 15.01.2020 16:11

Und was soll das "zeichnungsbefähigt" jetzt genau bedeuten? Ich nehme nicht an, dass besagter Herr nicht fähig war, zu unterzeichnen ob er allein berechtigt war, so einen Vertrag zu unterzeichnen, das ist schon wieder eine völlig andere Frage. Also was jetzt???

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betterthantherest (38.409 Kommentare)
am 15.01.2020 13:12

Haben die Vertreter der Stadt Linz zu früh gejubelt?

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human995 (375 Kommentare)
am 15.01.2020 13:24

Haben Sie den Artikel auch nur überflogen? Es scheint nicht so und trotzdem angriffige Kommentare ohne jeglichen Zusammenhang...

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pepone (60.622 Kommentare)
am 15.01.2020 13:31

HUMAN995

Warum ???
er hat doch NUR ein Frage gestellt !!!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 15.01.2020 13:38

als ehemaliger Finanzdienstleister weiss ich wie es auf Banken zugeht und WIE beraten wird, daher kann UNMÖGLICH nur eine Seite der Vertragspartner schuldig sein wie es die Linzer Politik meint. JEDE/R hat die Möglichkeit NICHT einzuwilligen wenn er die Bedingungen NICHT verstanden hat .

ich erlaube mir sogar folgendes zu schreiben :
Penn wusste schon WAS er unterschreibt denn nicht umsonst wurde er krank geschrieben um sich der Aussage zu enthalten .Da stecken einigen Rechtsverdreher dahinter die um Ihre Mandanten fürchten .

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 15.01.2020 14:04

"Finanzdienstleister"? Also auch einer von denen, die den Leuten Fremdwährungskredite aufgeschwatzt haben? Dann sollten Sie lieber die Tastatur stillhalten.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 15.01.2020 14:17

FREUNDLICHERHINWEIS

wennst di ned auskennt dann SCHWEIGE !

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 15.01.2020 14:37

Aber Sie wollen klüger sein als der Richter? Ich nehme darum an, Sie sprechen mit Ihrem Spiegelbild.

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betterthantherest (38.409 Kommentare)
am 15.01.2020 14:46

pepone behauptet nirgends, klüger als der Richter zu sein.

Er wirft ein Licht auf interessante Aspekte in diesem Fall, die bei weitem noch nicht geklärt sind bzw. über deren Klärung noch nicht berichtet wurde.

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( Kommentare)
am 15.01.2020 13:06

Finde auch, daß die bawag nicht alleine schuld hat. Das Magistrat wollte den Kredit und die bawag hat ihn bewilligt. Nur weil Penn und der zweite einen Fehler gemacht hat, ist die Bank nicht alleine schuld. Da müssten alle Leute, welchen einen frankenkredit damals aufgenommen haben, ihre Banken verklagen.

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c.sainz (1.296 Kommentare)
am 15.01.2020 13:24

Soweit so gut, nur sollte eine Bank halt auch wissen, dass sie einen Kredit nur dann vergeben darf wenn dieser auch vom Gemeinderat beschlossen wurde bzw. dieser auch vom Land entsprechend genehmigt wurde.

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betterthantherest (38.409 Kommentare)
am 15.01.2020 13:30

C.sainz, ich denke nicht, dass eine Kreditvergabe der BAWAG vom Linzer Gemeinderat zu genehmigen ists.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 15.01.2020 13:47

C.SAINZ

so wie es war hat die Stadt Linz schon mehreren Fremdwährungsfinanzaufträge mit der BAWAG erledigt und teilweise auch erfolgreich .
Ich weiß nicht genau wie lange Penn bei der Gemeinde Linz angestellt war um diese Geschäfte abschliessen zu dürfen , aber ich vermute dass er eine Vollmacht hatte .

Ausserdem hatte er einen Chef der sicher ein Duplikat der Unterlagen bekam .
da spielen einigen Verantwortlichen die UNSCHULDIGEN und haben die Hosen gestrichen voll.

IST PENN NOCH IMMER KRANK ????
hat ihn schon ein UNABHÄNGIGEN Arzt untersuchen DÜRFEN ???? usw usw

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.596 Kommentare)
am 15.01.2020 13:58

Ist der nicht schon in PENNsion?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 15.01.2020 14:22

NEUJAHRSUNGLUECKSSCHWEINCHEN

meinst FrühPENNsion???😉😉
auch dann kann er zu Aussagen herangezogen werden ,wenn es um WICHTIGEN juristischen Dinge geht.....oder ? WER weiß es?
Auch Dobusch sollte aussagen. ABER SIE SCHWEIGEN ….ALLE !!!

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( Kommentare)
am 15.01.2020 13:49

Da gibt es klare Richtlinien z.B. zur Höhe des Betrags etc..
Und die zählen vor Gericht, nicht ihr Bauchgefühl.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 15.01.2020 13:54

CINGHIALE

ja ich weiß ..
aber du warst sicher bei der Vertragsverhandlungen DIREKT dabei und kennst dich aus .

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ersterkarli (4.696 Kommentare)
am 15.01.2020 13:31

NALA du fällst mir auf.
Der SWAP soll ein Kredit sein? Von wo hast das wieder?

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Gruenergutmensch (1.507 Kommentare)
am 15.01.2020 12:49

In Linz sollte man sich nicht zu früh freuen, über diese Sache werden noch das Handelsgericht Wien und der Oberste Gerichtshof entscheiden, das ist bis zum Aufatmen noch ein weiter Weg!

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Gruenergutmensch (1.507 Kommentare)
am 15.01.2020 12:49

hätte heißen sollen das Oberlandesgericht Wien

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 15.01.2020 13:02

Es besteht weder ein Grund zum Schönfärben noch zum Schwarzmalen. Es ist ein Etappensieg. Aber immerhin von der Pyrenäenetappe.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 15.01.2020 13:50

FREUNDLICHERHINWEIS

meint bei der Abfahrt ? 🤣🤣🤣🤣

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JosefBroz (4.750 Kommentare)
am 15.01.2020 22:43

Das ist mehr als ein Etappensieg, denn der Richter lässt sich sicher nicht darauf ein, diesen ganzen Topfen NOCH EINMAL durchkauen zu müssen. Und der Appetit bei der Oberinstanz dürfte ebenfalls bescheiden sein. Wenn also die Erste Instanz nicht wirklich Mist gebaut hat, hält das.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 15.01.2020 13:09

@GRUENERGUTMENSCH: Was den Zeithorizont im SWAP-Prozess betrifft, das ist wirklich arg. Das Teil-Urteil 1. Instanz hat rund 6 Jahre gebraucht für eine relativ einfache Fragestellung. Da kann man sich ausmalen, dass der ganze Instanzenweg noch einmal 10-15 Jahr braucht. Dann sind die Haupt-Verantwortlichen auf beiden Seiten teils schon im Greisenalter oder vielleicht tot.

SO sollte so ein Prozess NICHT laufen!

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pepiboeck (3.261 Kommentare)
am 15.01.2020 21:27

Aber deswegen wird er so abgewickelt

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GerhardNoebauer (6 Kommentare)
am 15.01.2020 11:28

Ich hoffe, die Entscheidungen der Richter bei Strafen fallen gleich aus. Der Bürgermeister von Pichl wurde zu 15 Monaten verurteit. Ein Urteil, welches schwer verständlich ist, da er 27 Jahre für die Gemeinde gearbeitet hat und trotzdem den rechnerischen Schaden (~ 40.000 €)beglichen hat. BGM Luger wurde für einen Schaden von 300.000€ nicht verurteilt. Er ist weiterhin Bürgermeister!

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bergere (3.190 Kommentare)
am 15.01.2020 11:37

So ungerecht ist die Welt.

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ersterkarli (4.696 Kommentare)
am 15.01.2020 11:55

Welcher Schaden?
Luger hat Schaden angerichtet? So werde konkret!
Aha, ein Schwarzer dem das Urteil nicht recht ist. Da wäre es doch viel besser eine Bank in amerkanischen Besitz gewinnt als Rote.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 15.01.2020 12:00

Er wurde nicht nur nicht verurteilt. Er wurde nicht angeklagt. Wie auch sonst keiner. Und das ist - außer der Parteifarbe - eben in Pichl anders.

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ersterkarli (4.696 Kommentare)
am 15.01.2020 12:06

Weswegen hätte er angeklagt werden sollen?
Das geht halt nicht ohne Grund auch wenns ein ÖVP Hardliner gern hätte.
Also weswegen denn?

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 15.01.2020 12:09

Herr Gerhard Nöbauer ist übrigens Mitglied der ÖVP-Parteileitung in Pichl. Sonst noch Fragen? http://pichl.ooevp.at/index.php?id=8973

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koarl (359 Kommentare)
am 15.01.2020 12:15

War damals nicht ein gewisser Franz Dobusch Bürgermeister?

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 15.01.2020 12:15

@GERHARDNOEBAUER: Ihnen ist offenbar nicht bewusst, dass es in Pichl um einen Strafprozess wegen Amtsmissbrauch ging, hier im aktuellen SWAP-Prozess geht es aber um einen Zivilprozess bezüglich eines Vertrages und ob dieser Gültigkeit hat und wie es dann mit Schadenersatzansprüche aus dem Vertrag.

Das sind 2 sehr verschiedene Baustellen.

Zur SWAP-Causa gab es schon vor einiger Zeit einen Strafprozess (vermutete Untreue) gegen Ex-SR Mayr und Ex-Finanzdirektor Penn. Beide wurden freigesprochen, wenn auch Penn nur haarscharf.

Ungeachtet der beiden Freisprüche können (und sollen) aber immer noch auf dem Zivilweg Schadenersatzansprüche gegen Mayr und Penn dann eingeklagt werden, falls ein Schaden für die Stadt erwächst.

Jedenfalls ist nicht alles, was hinkt, ein Vergleich, Herr Gerhardnoebauer...

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 15.01.2020 12:23

Herr Nöbauer hat die Aktenaffäre gemeint.

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Gruenergutmensch (1.507 Kommentare)
am 15.01.2020 12:47

Also wenn man so daneben steht, soll man nicht auch noch posten!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 15.01.2020 13:27

GERHARDNOEBAUER

welcher BGM hat diesen Schlamassl verursacht ?
Luger oder Dobusch ?

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JosefBroz (4.750 Kommentare)
am 15.01.2020 22:45

Der Beauftragung an Penn haben ja diverse Fraktionen zugestimmt, bzw. deren Vertreter. Warum benennen Sie die nicht?

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