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Linzer Swap-Prozess: Erstes Urteil zugestellt

Von Alexander Zens, 17. November 2020, 17:35 Uhr
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(Symbolfoto) Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ/WIEN. Das im Jänner gesprochene Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien, in dem das verlustreiche Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG für ungültig erklärt worden ist, liegt nun schriftlich vor.

120 Seiten lang ist das schriftliche Zwischenurteil im rund 500 Millionen Euro schweren Swap-Prozess zwischen der Stadt Linz und der Bawag. Es wurde heute, Dienstag, den Streitparteien zugestellt. Mündlich hatte Richter Andreas Pablik das Urteil schon am 7. Jänner verkündet. Gründe für die Verzögerung bei der Zustellung des schriftlichen Urteils sind vor allem die Coronakrise, die zu einer Unterbrechung des Verfahrens führte, und zuletzt ein mehrwöchiger Krankenstand des Richters.

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PDF-Datei vom 18.11.2020 (6.678,14 KB)

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Der Vertrag habe „nie Bestand“ gehabt, hält Pablik nun schriftlich fest. Wie berichtet, hatte er im Jänner entschieden, dass der verlustreiche Swap-Vertrag nicht rechtsgültig zustande gekommen ist, weil der Gemeinderat zustimmen hätte müssen. Das ist ein Etappensieg für die Stadt.

Luger ist zuversichtlich

„Mit diesem wichtigen Zwischenschritt ist eine ganz entscheidende Grundsatzfrage schwarz auf weiß beantwortet. Die von der Stadt Linz immer vertretene Rechtsposition, wonach das Geschäft von vornherein unwirksam war, wurde eindeutig bestätigt“, sagt Bürgermeister Klaus Luger (SP). Das gebe Zuversicht für das weitere Verfahren.
Vizebürgermeister Bernhard Baier (VP) sagte, seine Partei habe immer die Position vertreten, die Rechtsfrage von einem Gericht klären zu lassen und keinesfalls über einen Vergleich zu sprechen.
Nach der Zustellung des Urteils beginnt nun die vierwöchige Frist für die Berufung der Bawag in schriftlicher Form. Danach hat die Stadt vier Wochen Zeit für eine Antwort. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) wird also im Jänner oder Februar beginnen, sich mit der Causa zu beschäftigen. Angesichts des umfangreichen und komplizierten Akts ist davon auszugehen, dass das OLG mehrere Monate brauchen wird. Letzte Instanz wäre der Oberste Gerichtshof (OGH), der danach noch angerufen werden kann.
Abgesehen von der Grundsatzfrage der Gültigkeit des Vertrags gibt es wechselseitige Schadenersatzansprüche. Die Verhandlung dazu sei aber ausgesetzt, erklärt Jürgen Exner, Sprecher des Handelsgerichts Wien. Der Richter wartet auf das Urteil des OLG, ehe der Prozess fortgesetzt wird.

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Autor
Alexander Zens
Redakteur Wirtschaft
Alexander Zens

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11  Kommentare
11  Kommentare
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thukydides (1.213 Kommentare)
am 18.11.2020 09:41

Ja, Linz ist unschuldig, das ist klar.

Und eine öffentliche Körperschaft ist nunmal etwas anderes als eine private Organisation.

Privat Geschäftsbanken und private Organisationen sind ohnehin das größte Problem im Wirtschaftskeislauf. Private sind immer anfälliger für undurchsichtige Geschäfte.

Nicht umsonst wurde in der Antike derjenige der sich nur mit Privatsachen (und nicht mit den viel wichtigeren öffentlichen Angelegenheiten) beschäftigt, also "der Private", gleichgesetzt mit einem Idioten.

So sind in dieser Betrachtungsweise auch private Firmen, die sich nur mit privaten, egoistischen Angelegenheiten beschäftigen, nur auf sich selbst schauen, also den Shareholder-Value verfolgen, nur den eigenen Vorteil suchen (denen also öffentliche Angelegenheiten unwichtig sind) die heutigen Ego-Idioten. Das hat was Wahres.

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ersterkarli (4.696 Kommentare)
am 18.11.2020 11:20

Da ist so einer. Als politischer SPÖ Hasser hätte man es lieber, dass Linz enormen Schaden hat. Auch dann wenn man selbst diesen als Steuerzahler begleichen müsste.
Einfach nur idiotisch!

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M44live (3.838 Kommentare)
am 18.11.2020 07:21

Irgendwie schade, dass man nicht gleich zum OGH gehen kann, weil der sich damit sowieso befassen muss, weil keine der beiden Parteien verlieren darf. Würde Zeit und Geld sparen.

Vielleicht hast dieses Urteil auch was positives - zukünftig werden alle Finanzierungen im Gemeinderat beschlossen werden müssen weil sich die Banken auf nichts anderes mehr verlassen können.

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ersterkarli (4.696 Kommentare)
am 18.11.2020 07:14

Das freut nun so manche politische Gegner aber überhaupt nicht. Bei Posts in vorigen Beiträgen musste man meinen, dass vielen ein irrer Schuldenberg (den sie auch selbst abarbeiten müssten) lieber wäre als eine Entlastung der SPÖ.
Dass aber bei derartigen Vorgehen einer Hausbank (Bank des Vertrauens) ein arger Fehler ( ganz gelinde formuliert) vorliegt war eigentlich klar und musste nur noch aufwändig bewiesen werden.

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Tenhor.Nemsi (709 Kommentare)
am 18.11.2020 00:44

POOOH.
Wenn der Bürgermeister mündlich --
oder der Amtsleiter schriftlich --
einen Auftrag erteilt ...

>> Ist dieser Auftrag (möglicherweise) ungültig ??

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danube (9.663 Kommentare)
am 18.11.2020 07:26

Na sicher, Linz ist schlißlich keine Diktatur. Auch wenns einen Bürgermeister und einen Amtsleiter gibt.

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Tenhor.Nemsi (709 Kommentare)
am 18.11.2020 00:34

ZITAT.
"Angesichts des umfangreichen, komplizierten Akts ist davon
auszugehen, dass das OLG mehrere Monate brauchen wird."

Falls die zwei SPÖ-Finanzspezialisten tatsächlich keinerlei
Kompetenz innehatten (= Gemeinderatsbeschluß nötig) --
dann ist der Akt NICHT kompliziert, sondern aufgeblasen ...

Und die Frage muss erlaubt sein -- Wozu braucht die Stadt
einen Finanzstadtrat, wenn dieser inkompetent ist ??

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Maxl1166 (291 Kommentare)
am 17.11.2020 19:00

Der Herr Rat Pablik war mit der schriftlichen Ausfertigung des im Jänner 2020 mündlich verkündeten Urteils innerhalb von ca. 10 Monaten fertig.

Naja, wenn man annimmt (darf man das?), dass sich der Herr Rat vor der mündlichen Urteilsverkündigung schon den Sachverhalt und die rechtlichen Rahmenbedingungen angeschaut hat, dann kann man über diese Zeitspanne für die schriftliche Urteilsausfertigung nur verwundert sein.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.057 Kommentare)
am 17.11.2020 19:28

Er wird halt gründlich arbeiten, damit die nächste Ebene da nichts zurückschmeißt.
Lockdown war auch und - wie wir wissen - nimmt er auch seine väterlichen Pflichten sehr ernst.

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Maxl1166 (291 Kommentare)
am 17.11.2020 19:34

aber recht viele Erkenntnisse wird der Herr Rat seit der mündlichen Verkündigung des Urteils im Jänner 2020 ja nicht mehr gewonnen haben.

So eine freie Arbeitszeit wie bei einem Richter hat schon Charme!

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 17.11.2020 18:33

Sollte mich freuen. Verstehe tu Ichs nicht: Muß ich bei jedem Geschäft schauen, Obst der Andere darf? Von Kindern ists bekannt, doch so?

Jedenfalls gibts ein lange erstrittenes Urteil, wird schon stimmen.

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