Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

"Erpressung": ÖSV wehrt sich gegen FIS-Beschluss

Von nachrichten.at/apa, 26. November 2024, 08:24 Uhr
Business-Talk zum Supersportjahr 2024: Diskutieren Sie mit!
Christian Scherer, Generalsekretär des ÖSV Bild: APA/EXPA/ERICH SPIESS

WIEN. Österreichs Skiverband wird im juristischen Tauziehen um Medien- und Marketingrechte mit dem Weltverband FIS am Donnerstag seine Sichtweise erklären.

Am Oberlandesgericht Wien ist ab 11.00 Uhr eine erste, öffentliche Tagsatzung anberaumt. Mit einem Urteil sei nicht zu rechnen. "Unser rechtlicher Beistand geht nicht davon aus, dass ad hoc eine Entscheidung getroffen wird", erklärte ÖSV-Geschäftsführer Christian Scherer der APA.

Der ÖSV hat den Weltverband im Juni geklagt. Der Grund war ein FIS-Beschluss, wonach Weltcups in diversen Wintersportarten nicht mehr von den nationalen Verbänden, sondern in Zukunft zentral über den Weltverband vermarktet werden sollen. "Unser Standpunkt ist, dass der Beschluss des FIS-Vorstandes vom April 2024 den Wettbewerb einschränkt und eine Art der Erpressung ist. Weil er explizit ausführt, wenn du das unterschreibst, erhältst du jenes im Gegenzug. Das ist ein Punkt, den wir jedenfalls bekämpfen werden", erklärte Scherer.

Der deutsche Skiverband hat in der Causa bereits einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht München I gab einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung überwiegend statt. Wie das Gericht mitteilte, verletze ein FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung aus dem Frühjahr 2024 europäisches Kartellrecht. Er dürfe deshalb so nicht umgesetzt werden, urteilte das Münchner Gericht.

Deutsche Entscheidung mit Signalwirkung?

Die FIS reagierte damals barsch und kündigte Berufung gegen eine Entscheidung an, die als "gänzlich falsch" eingestuft wurde. Der Weltverband unterstrich, dass die Entscheidung nur den DSV betreffe und nicht auf andere Nationalverbände übertragbar sei. Das hatte das Landgericht in seiner Pressemeldung allerdings auch nicht explizit behauptet.

Für Scherer hat die Münchner Entscheidung hingegen "Signalwirkung für das Verfahren in Österreich". "Darüber hinaus ist aus dem Urteil ganz klar herauszulesen, dass sehr eindeutig auch geklärt wurde, dass die originäre Rechteinhaberschaft bei den Verbänden, den Organisatoren liegt." Man sehe der ersten Tagsatzung jedenfalls entspannt entgegen.

Die Nationalverbände sind nicht grundsätzlich gegen eine Zentralvermarktung, auch sie halten den Schritt prinzipiell für strategisch sinnvoll. Allerdings wehren sie sich gegen das Vorgehen der FIS unter ihrem umstrittenen Präsidenten Johan Eliasch. Die Verbände fordern, bei der Vergabe und vertraglichen Ausgestaltung der Marketingrechte involviert zu werden. Bisher wurden sie von der FIS nicht überzeugt, dass ihnen die Reform entscheidende Vorteile bringen würde.

mehr aus Ski Alpin

Shiffrin feierte in Gurgl ihren 99. Weltcupsieg

Ski alpin: Franzose Noel siegte bei ÖSV-Schlappe in Levi

"Fast zum Genieren": Nur ein Slalom-Lauf für Hirscher in Levi

Dorfmeister über Vonn: "Sie sollte einen Psychologen aufsuchen"

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen