Rad gestohlen: Was zu beachten ist, damit die Versicherung bezahlt
LINZ. Die Arbeiterkammer rät, die Konditionen der Versicherung genau zu prüfen.
50 Fahrräder werden täglich in Österreich gestohlen. Laut den Konsumentenschützern der Arbeiterkammer Oberösterreich sind Diebstähle am Wohnort meist durch die Haushaltsversicherung abgedeckt. Bei gemeinschaftlich genutzten Räumen greift der Schutz nur, wenn das Rad abgesperrt war. Für unterwegs gestohlene Räder gilt die Haushaltsversicherung nicht, manche Versicherungen bieten eine Erweiterung an.
Damit die Versicherung im Schadensfall bezahlt, muss der Versicherungsnehmer einige Vertragspflichten einhalten: Beim Abstellen des Fahrrads ist beispielsweise die Sicherung des Fahrradrahmens an einem ortsfesten Gegenstand (wie einem Laternenpfahl) mit einem hochwertigen Schloss (etwa Bügel-, Falt- oder Kettenschloss) notwendig.
Häufig ist in den Versicherungsbedingungen auch geregelt, welches Fahrradschloss genau verwendet werden muss, heißt es von der Arbeiterkammer.
Wer das Fahrrad auf einem mit dem Auto fix verbundenen Fahrradträger transportiert, muss es an diesem Träger mit einem Fahrradschloss oder einer entsprechenden Verschlussvorrichtung des Fahrradträgers verschließen. Achtung: Eine Versicherungsleistung kann ausgeschlossen sein, wenn sich der Diebstahl in den Nachtstunden (zum Beispiel zwischen 23 und 5 Uhr) ereignet.
Versicherungsschutz im Ausland
Wird das E-Bike auf Reisen im Ausland benutzt, sollten sich Konsumenten vorher erkundigen, ob ihre Versicherung europa- bzw. weltweit gilt. Eine Deckung ist auch durch eine Reiseversicherung, die auch in einer Kreditkarte enthalten sein kann, möglich.
Die Arbeiterkammer rät zudem, die Versicherungsbedingungen zu prüfen: Es sei gut, wenn E-Bikes ausdrücklich als versichert aufgezählt sind. Sind Wertgrenzen enthalten und ist das Rad sehr teuer, sollte die Versicherungssumme mit dem Kaufpreis abgeglichen werden.
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