"AutoBank" ist zahlungsunfähig: Einlagensicherung will Geld zurück
WIEN. Die schon länger mit Finanzierungsproblemen kämpfende Wiener AutoBank AG, die auf Anordnung der Finanzaufsicht (FMA) Ende Juli den Geschäftsbetrieb einstellen musste, ist zahlungsunfähig.
Das hat das Institut am Donnerstag gegenüber der FMA einbekannt. Grund dafür ist, dass die Einlagensicherung ihre bisher gegenüber den Sparern geleisteten Verpflichtungen nun zu Lasten der Bank fällig gestellt hat, was für diese einen zu großen Brocken darstellt.
Konkret geht es bei der Regressforderung der Einlagensicherung Austria GesmbH (ESA) um 70 Mio. Euro, die die ESA bisher an Kundinnen und Kunden der AutoBank ausbezahlt hat. Diese Forderung entspricht nach Angaben des Geldinstituts rund 66 Prozent aller Einlagen der Bank.
Diese Forderung übersteige die derzeitigen liquiden Mittel des Instituts von rund 44 Mio. Euro. Weil ein Teil der Einlagen in den Aktiva, vor allem Kfz-Kreditverträgen der Bank, längerfristig gebunden sei, könne man die fälligen ESA-Verpflichtungen aktuell nicht begleichen.
Deshalb hat die Autobank AG gegenüber der FMA den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 73 Abs. 1 Ziffer 6 Bankwesengesetz (BWG) angezeigt. Es obliege nun der Aufsichtsbehörde, gegebenenfalls einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen, so die Bank.
Es sei der AutoBank nicht möglich, sich die nötigen Zahlungsmittel kurzfristig zu beschaffen, etwa durch Verkäufe bestehender Portfolien (etwa Leasing- und Kreditverträge mit Privat- und Firmenkunden). Denn solche Verkäufe seien mit wirtschaftlichen Nachteilen für die Bank verbunden, wenn sie unter Druck und somit voraussichtlich deutlich unter Wert verkauft werden müssten.
Ende Juli wies die AutoBank wie berichtet 109 Mio. Euro an Spareinlagen auf, von denen 107 Mio. durch die ESA abgedeckt waren, die in solchen Fällen versucht, sich vorfinanzierte Beträge zurückzuholen, aus einer Verwertung oder einer Insolvenz. Die Chancen stünden gut, dass hier die Einrichtung die vorgestreckten Gelder großteils oder zur Gänze zurückbekommen könnte, hieß es Ende Juli zur APA aus informierten Kreisen.
Die sofortige Einstellung des Bank-Geschäftsbetriebs hatte die FMA am 30. Juli wegen des Unterschreitens von Eigenkapital-Grenzen verfügt. Dies bedeutete für das Institut mit rund 30 Mitarbeitern eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen, wodurch keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen mehr möglich waren. Die ESA arbeite bereits mit der AutoBank eng zusammen, um die ordnungsgemäßen Auszahlungen in den nächsten Tagen zu organisieren, hieß es damals. Zudem hatte die FMA die schon per FMA-Bescheid von August 2020 als vorläufige Verwalterin eingesetzte Wirtschaftsprüferin Dorotea-E. Rebmann Ende Juli zur Regierungskommissärin der AutoBank bestellt, seither musste sich der Vorstand von ihr alles absegnen lassen.
Seit Jänner hatte die AutoBank eine Selbstabwicklung geplant, was aus Sicht der FMA aber scheiterte. Am 29. Jänner hatte ein Sonder-Aktionärstreffen den Abbau der Bankgeschäfte binnen 18 bis 24 Monaten mit anschließender Rückstellung der Bankenkonzession beschlossen. Jedoch vermissten die Aufseher einen nachhaltigen Abwicklungsplan. Und es gelang der Bank auch kein Verkauf wesentlicher Forderungspakete. Da parallel zur Einstellung des Neugeschäfts die Kosten nicht deutlich genug sanken, hätte das fehlende Eigenkapital anders abgedeckt werden müssen. Für Garantien oder ein Nachschießen gab es bei den deutschen Eigentümerfamilien keine Bereitschaft.
Die Bank betonte am Donnerstag, dass die unter Einbeziehung externer Experten erstellten Abbaupläne sowie ein extern erstellter Überschuldungsstatus ergeben hätten, dass die Bank bisher weder überschuldet noch zahlungsunfähig gewesen sei. Somit wäre eine geordnete Abwicklung der AutoBank AG wirtschaftlich möglich gewesen - "und am Ende voraussichtlich ein niedriger einstelliger Millionenbetrag übriggeblieben", wird betont. "Wären wir ein Industriebetrieb und keine Bank, wäre das auch so passiert." Durch die Untersagung des Geschäftsbetriebs Ende Juli und der nunmehrigen ESA-Regressforderung sei diese Möglichkeit jedoch vom Tisch "und ein Insolvenzverfahren das wahrscheinlich folgende Szenario für die Abwicklung", bedauert der Vorstand die nunmehrige Situation.
Wenn die Einlagensicherung einspringen muss, hat die Finanzmarktaufsicht versagt!
FMA bitte melden !
Alle soliden Banken, die in der allgemeinen Einlagensicherung drinnen sind bzw. bis vor kurzem waren, sind wieder einmal die Gelackmeierten vom Dienst
Die Gelackmeierten sind wir Kunden.
Die Banken verrechnen das ohnehin weiter.