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Die Konzerne müssen ihre Steuern offenlegen

Von Sylvia Wörgetter, 02. Juni 2021, 00:04 Uhr

So soll Flucht von einem EU-Land ins andere unterbunden werden.

Großbetriebe müssen künftig ihre Gewinne und bezahlten Steuern offenlegen – und zwar für jedes einzelne EU-Land sowie jene Staaten, die auf der EU-Liste der Steueroasen stehen. Das sieht eine EU-Richtlinie vor.

Am Dienstag fand dazu die letzte Verhandlungsrunde zwischen EU-Parlament, dem Rat der Staaten und der Kommission statt. Eine finale Einigung galt als Formsache. Das bedeutet, dass Konzerne ab einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro jährlich der neuen Transparenzpflicht unterliegen. "Das ist ein Fortschritt", sagte der deutsche Grün-Abgeordnete Sven Giegold, der im EU-Parlament jahrelang für die Transparenzvorschrift gekämpft hatte. Auch Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni begrüßte die Regelung.

Einige machen es schon vor

Der Hintergedanke: Wenn Großunternehmen Gewinne und bezahlte Steuern je EU-Land offenlegen müssen, sind Steuerflucht und Steuerdumping kaum noch möglich. "80 Prozent der Gewinnverlagerungen geschehen zwischen EU-Ländern", sagte Giegold. Er hoffe gleichwohl darauf, dass die Berichtspflichten weltweit ausgedehnt werden. Manche Konzerne wie Shell und Phillips machten das bereits freiwillig, um den Anlegern entgegenzukommen, sagte er.

Dem ÖGB, der Arbeiterkammer und einer Reihe weiterer Organisationen wie Attac geht die Transparenz nicht weit genug. Sie sehen die Gefahr, dass Aktivitäten in Drittstaaten verlagert werden könnten, um die Veröffentlichungspflicht in der EU zu umgehen. Als zu hoch kritisiert wird die Grenze von 750 Millionen Euro EU-Umsatz, da Banken und Rohstoffkonzerne bereits ab 40 Millionen Euro offenlegen müssten.

Dass unter den EU-Mitgliedsstaaten eine Mehrheit für die Richtlinie in dieser Form gefunden werden konnte, ist auch Österreich zu verdanken. Es war lange auf der Bremse gestanden, stimmte aber im März zu. Unter der Übergangskanzlerschaft von Brigitte Bierlein hatte der Hauptausschuss des Nationalrats 2019 mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen einen entsprechenden Beschluss gefasst.

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Autorin
Sylvia Wörgetter
Brüssel-Korrespondentin
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4  Kommentare
4  Kommentare
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vjeverica (4.362 Kommentare)
am 02.06.2021 07:42

"So soll Flucht von einem EU-Land ins andere unterbunden werden."

eindeutig click bait.

Mich habt ihr angelockt, weil ich erstaunt dachte, dass so gewisse EU-Länder wie Ö "munter" geworden seien und die werte Obrigkeit endlich versteht, warum gerade sie so interessant für Flüchtlinge sind.
Flüchtlinge umverteilen in der EU hätte gar keinen Sinn, denn sobald die Leute "einen Titel" haben wandern sie ohnehin in das Land, wo es ihnen sozialhilfemäßig am besten geht bzw. wo bereits Verwandte ansässig sind.

Und die Sache mit den Steuern glaub ich auch erst, wenn sie durch ist.
Zu oft wurde das schon angekündigt.
Schlafen die in der EU? Hätten sie ein Gewissen, dann würden sie nicht (mehr) schlafen können.

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LASimon (15.285 Kommentare)
am 02.06.2021 11:39

Es ist erstaunlich, wie einfach manche Menschen gestrickt sind. Egal von welcher Art Flucht berichtet wird: Sie sehen nur Massenzuwanderung in Sozialsysteme.
Ich frage mich da schon: Woher wissen diese Menschen so gut darüber Bescheid, dass alle Migrant*innen nur ins soziale Nest schlupfen wollen? Haben Sie das schon selbst erlebt als unerbetene Konkurrenz?

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LASimon (15.285 Kommentare)
am 02.06.2021 11:42

Im übrigen: Laut einem Urteil des EuGH ist die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU nicht dafür gedacht, dass sich EU-Bürger*innen das "sozialhilfemäßig am besten" für sie geeignete Land auszusuchen. Im Gegenteil: Die Personenfreizügigkeit setzt Selbsterhaltungsfähigkeit voraus; entweder durch ein geregeltes Arbeitsverhältnis oder durch ein ausreichendes Vermögen. Wer in diesem Sinne nicht selbsterhaltungsfähig ist, hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

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Allegra (445 Kommentare)
am 03.06.2021 06:46

"Im Gegenteil: Die Personenfreizügigkeit setzt Selbsterhaltungsfähigkeit voraus; entweder durch ein geregeltes Arbeitsverhältnis oder durch ein ausreichendes Vermögen. Wer in diesem Sinne nicht selbsterhaltungsfähig ist, hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen."

So sehen das die Schweizer und haben u.a. auch deshalb das von der EU ziemlich ultimativ geforderte Rahmenabkommen versenkt.

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