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Geldwäsche-Regeln verletzt: Bank soll 791.000 Euro Strafe bezahlen

Von nachrichten.at/apa, 23. August 2024, 15:02 Uhr
THEMENBILD: FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)
Die Finanzmarktaufsicht hat ihren Firmensitz in Wien. Bild: HELMUT FOHRINGER (APA)

BREGENZ/WIEN. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die Hypo Vorarlberg eine hohe Geldstrafe verhängt.

Wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll die Hypo Vorarlberg eine Geldstrafe in Höhe von 791.000 Euro bezahlen. Darüber informierte die FMA am Freitag.

Konkret gehe es um Versäumnisse im Zusammenhang mit einer Korrespondenzbank, hieß es. Die Beziehung zu der Korrespondenzbank habe sowohl die Durchführung von Treuhandveranlagungen als auch die Ausführungen von Zahlungen umfasst. Dabei habe die Hypo Vorarlberg keine ausreichenden Informationen und Nachweise über die Herkunft der auf den Veranlagungskonten angelegten Gelder eingeholt, bemängelte die FMA. Weiters seien die Zahlungsverkehrskonten keiner risikobasierten kontinuierlichen Überwachung unterlegen.

Bank will berufen

In einer Stellungnahme gegenüber der APA betonte die Hypo Vorarlberg, dass sich der Vorwurf der FMA allein auf die Angemessenheit von Prüfhandlungen beziehe. Straftatbestände im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung seien nicht festgestellt worden.

Die Hypo Vorarlberg will beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Strafe berufen: Sie weist die Vorwürfe der Aufsichtsbehörde zurück. Bei der Korrespondenzbank handle es sich um ein Geldinstitut aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, das sowohl bei Treuhand- als auch bei Zahlungsverkehrskonten dieselben Regeln einzuhalten habe wie eine österreichische Bank.

Die Hypo Vorarlberg habe auf dieser Grundlage ihre laufende Prüfung auf Einhaltung der Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchgeführt. Es sei um vier Konten mit einem Gesamtveranlagungsvolumen in Höhe von 1,2 Millionen Euro gegangen. Der Vorstand der Hypo Vorarlberg ist der Ansicht, dass alle gesetzlich notwendigen Maßnahmen hinreichend eingehalten wurden. Zudem habe man die Geschäftsbeziehung mit der Korrespondenzbank bereits im Jahr 2019 - ein Jahr vor der FMA-Prüfung - beendet.

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