Homeoffice-Gesetz: WKÖ will Verschiebung bis Juli
WIEN. Die Wirtschaftskammer Österreich will das Inkrafttreten des geplanten Homeoffice-Gesetzes um einige Monate verschieben.
Laut Arbeitsministerium ist ein Inkrafttreten mit 1. April vorgesehen. "Wir lehnen diesen Zeitpunkt ab und ersuchen dringend um ein späteres Inkrafttreten, etwa mit 1. Juli 2021", heißt es in der Stellungnahme der WKÖ, Abteilung Sozialpolitik, im Begutachtungsverfahren. Die WKÖ will eine Verschiebung, da die innerbetriebliche Umsetzung der neuen Regelungen eine angemessene Vorlaufzeit brauche. Es müssten Betriebs- und Einzelvereinbarungen geändert bzw. neue abgeschlossen werden, Modelle des Personalmanagements seien anzupassen und die Fragen der Arbeitsmittel bzw. des Kostenersatzes seien zu klären.
Weiters brauchten die geänderten abgabenrechtlichen Bedingungen einen innerbetrieblichen Implementierungsaufwand, insbesondere in der Personalverrechnung bzw. im Rahmen der Aufzeichnungen, aber vor allem auch einen externen Aufwand zur Neuprogrammierung der entsprechenden Lohnsoftware. Dafür seien in den Betrieben einige Monate Vorlaufzeit notwendig.
Grundsätzlich begrüßt die WKÖ die geplanten Regelungen zum Homeoffice, die weitgehend auf einer Sozialpartnervereinbarung beruhen. Kritisch äußert sie sich - wie viele andere im Begutachtungsverfahren - zur Festlegung des Ortes für Homeoffice auf die Wohnung des Arbeitnehmers, dies scheine im Gesetz zu eng ausgefallen. Eine "offenere" Formulierung wäre hier wünschenswert.
Weiters wird von der WKÖ - wie in vielen anderen Stellungnahmen - die 42-Tage-Frist beanstandet. Die Geltendmachung von Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar ist laut dem Gesetzesentwurf daran geknüpft, dass der Beschäftigte mindestens 42 Tage im Jahr im Homeoffice gearbeitet haben muss. "Aus Gründen der Praxistauglichkeit dieser Bestimmung wird diese 42 Tage-Grenze kritisch gesehen", so die WKÖ. Außerdem sei diese Bestimmung nicht Teil des Homeoffice-Maßnahmenpakets, das von der Bundesregierung auf Basis einer Sozialpartnervereinbarung im Ministerrat beschlossen worden sei.
Die Begutachtungsfrist zum geplanten Homeoffice-Gesetz endete nach dreieinhalb Tagen am Freitagmittag. Die äußerst kurze Frist zur Begutachtung nach monatelangen Verhandlungen wurde etwa vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag scharf kritisiert, die Regelungen würden im "Eilverfahren durchgepeitscht".
Da muss ich zustimmen... HomeOffice muss jetzt nicht zwangsweise heißen, dass die Mitarbeiter von der eigenen Wohnung aus arbeiten, nur weil der Begriff das suggeriert.
Es gibt ja auch die Möglichkeit von CoWorking-Plätzen, MiniBüros oder sogar Hotelzimmer, die umfunktioniert werden.
Der große Vorteil des HO ist ja, dass dem Arbeitnehmer evtl. eine lange Pendlerei erspart wird. Wie genau das jemand umsetzt, hat für den Arbeitgeber ja nicht wirklich einen Einfluss, solange der Arbeitnehmer gute Arbeitsbedingungen hat und die Firmendaten sicher sind.
Auf Kosten der gegnerischen Seite (AN) kann man sich leicht Zeit lassen...