"Kündigung ans Krankenbett zugestellt"
Flattert unerwartet eine Kündigung ins Haus, ist das für viele ein existenzielles Schockerlebnis.
"Manche ziehen sich dann zurück, weil sie sagen: ,Ich kann doch nicht per Gerichtsbeschluss in dem Unternehmen weiterarbeiten‘", sagt Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ).
Dabei gehe es für den Betroffenen um eine Vielzahl von finanziellen Ansprüchen, für die es sich zu kämpfen lohne, zum Beispiel Überstunden, anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistungen etc. "Es stört uns, dass bei vielen Ansprüchen eine zu kurze Frist für ihre Geltendmachung vorgesehen ist. Es passiert immer wieder, dass geleistete Überstunden verfallen", sagt Kalliauer. Er spricht sich nach einer erfolgten Kündigung für eine Frist von drei Jahren aus, während der Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.
"Den Müller trifft es weniger hart"
Auch die weitverbreitete Fehleinschätzung, dass Erkrankte nicht gekündigt werden können, brennt der AK OÖ unter den Fingernägel. "Wir hatten schon Fälle, bei denen die Kündigung des Dienstverhältnisses ans Krankenhaus-Bett zugestellt wurde – so etwas ist in der Beratung besonders ärgerlich", sagt der Präsident der AK OÖ. Er fordert von der Politik ein Kündigungsverbot während des Krankenstands sowie eine Beweislastumkehr bei sozialwidrigen Kündigungen. "Als Arbeitnehmer müsste ich derzeit sagen, ,schmeißt nicht mich raus, sondern den Müller oder Maier, weil den trifft es sozial weniger hart‘. Da ziehen die meisten ihre Anfechtungsklage zurück, das gehört vom Gesetzgeber dringend korrigiert", sagt Kalliauer.