Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Spengler sehen sich nach Gesetzesnovelle in Existenz gefährdet

Von nachrichten.at/apa, 08. November 2024, 06:29 Uhr
Dachdecker Spengler
(Symbolfoto) Bild: Colourbox

WIEN. Bei vielen Spenglerbetrieben herrscht helle Aufregung. Grund ist ein Gesetzesbeschluss vom Juli, der Spengler ins Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) einbezieht.

140 Betriebe wehren sich als IG Spengler heftig dagegen, wonach Dacheindeckungen mit Metall als BUAG-pflichtige Tätigkeit gelten sollen, denn das sorge für zum Teil "existenzgefährdende", kurzfristige Zusatzkosten noch heuer. Ohne "umgehender Sanierung" zieht man vor den Verfassungsgerichtshof.

Beschlossen hatten die Sache ÖVP und Grüne mit der SPÖ nach einer von den Sozialpartnern verhandelten Branchenlösung. Die Kritik der IG Spengler trifft als Unternehmerzusammenschluss speziell die Wirtschaftskammer (WKÖ) - man fühle sich nicht von dieser vertreten. Durch ein seitens der IG beim Verfassungsjuristen Daniel Ennöckl beauftragtes Rechtsgutachten, das der APA vorliegt, sieht sich die IG in ihrer Kritik bestätigt.

Nicht genau genug angeschaut?

Die Änderungen des BUAG und auch des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BScheG) erfolgten nach Regierungsvorlage und Abänderungsantrag während der Plenardebatte und gelten beim BUAG seit 1. August bzw. beim BScheG seit 1. November. Hinter vorgehaltener Hand wird der ÖVP von Kritikern in der Sache unterstellt und gemutmaßt, dass der Abänderungsantrag von der Volkspartei womöglich nicht genau genug angeschaut worden sei, sonst hätte diese nicht dafür gestimmt. Denn für Spenglerbetriebe, mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe, gelten nun die Regelungen zu Urlaub, Abfertigung und Überbrückungsgeld des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes - und das zum Teil rückwirkend. Für Spenglerbetriebe, die auch Lüftungs- und Galanteriespenglertätigkeiten ausführen, gelten die Mischbetriebsregelungen.

Die IG Spengler sieht eine Verletzung des Vertrauensschutzes und will beim VfGH via Individualantrag vorgehen. "Denn die beschlossenen Übergangsvorschriften haben zur Folge, dass wir Betriebe mit beträchtlichen Nachforderungen für Zeiten vor dem Inkrafttreten der Novelle am 1. August 2024 konfrontiert sind, für die wir - da die Regelung in Teilen rückwirkend gilt - keine Rücklagen bilden konnten", kritisiert IG-Spengler-Mitinitiator Paul Haberhauer von der Firma Haberhauer Dachzentrum gegenüber der APA.

Der Sprecher der IG, Alois Perwein von der gleichnamigen GmbH geht mit den Vertretern seiner Zunft in der Wirtschaftskammer hart ins Gericht: "Die Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler rühmt sich, mit dem BUAK-Vorstand eine Branchenlösung ausgearbeitet zu haben, und verschweigt dabei, dass die Regelungen verfassungswidrig sind." Da es auch bestimmte Änderungen für bestehende Arbeitsverhältnisse gebe, bestehe "das Potenzial, Betriebe in den finanziellen Ruin zu treiben".

"Zusätzlicher Bremsklotz"

Hier geht es unter anderen Punkten um eine Zuschlagsforderung aus Vordienstzeiten und eine sechste Urlaubswoche nach 20 statt nach 25 Jahren. Daraus resultieren neuerdings Einzahlungspflichten ins BUAK-System - noch für heuer.

"Der bürokratische Mehraufwand und die Mehrkosten treffen uns in einer Phase der wirtschaftlichen Stagnation", beklagt Perwein einen "zusätzlichen Bremsklotz", der der Zunft umgehängt werde. Das Gegenteil eines laufend versprochenen Bürokratieabbaus geschehe in der Realität.

Der Gesetzesnovelle war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vorausgegangen, wonach Dacheindeckungen mit Metall als BUAG-pflichtige Tätigkeiten gelten. Schlussendlich stellte der VwGH fest, dass zur Klärung der Anwendbarkeit des BUAG für bestimmte Arbeiten zunächst geprüft werden muss, ob diese Arbeiten unter die BUAG-Pflicht fallen. In einem Mischbetrieb ohne organisatorische Trennung ist entscheidend, ob ein Arbeitnehmer überwiegend solche Arbeiten ausführt.

Somit habe der VwGH nicht ausgesprochen, dass sämtliche Tätigkeiten von Spenglereien zwingend in den Anwendungsbereich des BUAG fallen würden, schließt daraus Verfassungsjurist Ennöckl. "Dies ist vielmehr nur bei jenen Tätigkeiten der Fall, die laut Gewerbeordnung auch von Dachdeckerbetrieben ausgeführt werden dürfen." Spenglerbetriebe seien als "klassische" Mischbetriebe zu betrachten.

Die tatsächliche Zahl von Spenglerbetrieben in Österreich ist schwer zu eruieren. Zwar gibt es 2.133 aufrechte Gewerbeberechtigungen, davon sind aber nicht mehr alle tatsächlich aktiv und darunter finden sich auch viele Einpersonenunternehmen. Aktive Mail-Adressen gibt es 1.189 - das wurde durch die Mobilisierung der IG Spengler bekannt, heißt es von dort gegenüber der APA. In der gesamten Fachgruppe Dachdecker, Glaser und Spengler gibt es derzeit 16.300 Arbeitnehmer (ohne geringfügig Beschäftigte), etwa die Hälfte sind laut der IG Arbeitnehmer in Spenglerbetrieben. Die 140 IG-Mitgliederbetriebe haben durchschnittlich 20 bis 25 Mitarbeiter, also etwa 3.000.

mehr aus Wirtschaft

Absicherung für Kleinunternehmer

EU reguliert Künstliche Intelligenz: "Ein klarer Wettbewerbsnachteil"

Rechtsfrage: Was tun, wenn trotz Kündigung Rechnungen kommen?

Leibwächter von Ex-Wirecard-Chef verlor durch Pleite 170.000 Euro

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen